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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 0/091-01-01-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt gemäß § 17 Absatz Absatz 2 BauGB die in der Anlage befindliche Veränderungssperre um ein weiteres Jahr zu verlängern und dies öffentlich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die zum Bauleitplanverfahren Nr. 25 (3/82) „Syker Neustadt“ beschlossene Veränderungssperre läuft am 16. Dezember 2023 aus. Gemäß § 17 Absatz 2 BauGB kann die Gemeinde, „[…] wenn es besondere Umstände […] erfordern, […] die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern […]“.

 

Besondere Umstände ergaben sich nach der förmlichen Auslegung (10. April 2023 bis einschließlich 12. Mai 2023) des Bebauungsplanes Nr.25 (3/82) „Syker Neustadt“. Aufgrund eines auszuarbeitenden Lärmschutzgutachtens und vereinzelter Korrekturen ist eine erneute Auslegung des B-Plans erforderlich. Im Zuge dessen bedarf es neuer politischer Beschlüsse und der Durchführung einer erneuten Beteiligung.

 

Da die Bauleitplanung dadurch nicht, wie zeitlich veranschlagt, bis zum Jahresende abgeschlossen werden kann, bedarf es daher der letztmaligen Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Es fallen keine Kosten an.

 

Nachhaltigkeit:

 

Die Verlängerung der Veränderungssperre dient der Sicherstellung einer städtebaulich geordneten Entwicklung der Stadt Syke.

 

 

 

Durchführungszeitraum:


Nach positiven Ratsbeschluss wird die Verlängerung der Veränderungssperre bekannt gegeben.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.11.2023 - Sonstiges - ungeändert beschlossen

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27.11.2023 - Ausschuss für Umwelt und Bauen - ungeändert beschlossen

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13.12.2023 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen