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Beschlussvorlage öffentlich - 2023/071-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 25 (3/82) "Syker Neustadt" - Beschluss zur erneuten Auslegung - überarbeitete Unterlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Bau, Planung und Umwelt
- Verfasser/in 1:
- Herr W. Schneider, Tel: 164-411
- Aktenzeichen:
- 51.1.01 6126038207_1
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Sonstiges
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06.11.2023
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Gödestorf
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06.11.2023
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Okel
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06.11.2023
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Wachendorf
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06.11.2023
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Bereit
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Ortsrat der Ortschaft Syke
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Zur Kenntnis
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06.11.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Bauen
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Vorberatung
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27.11.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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13.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat beschließt über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen samt Abwägung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 1)
b) Der Rat beschließt die erneute Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 25 (3/82) „Syker Neustadt“ nebst Begründung und Gutachten gemäß § 4a Abs. 3 BauGB (Anlage 2, 3 und 4).
c) Der Rat beschließt die Abgabe von Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Bauleitplanung gemäß § 4a Abs.3 Satz 2 BauGB.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Beschlussvorlage (BV) 2023/071 waren 4 Anlagen beigefügt. Einer Änderung bedurften die Anlagen 2 (Bebauungsplan) und 3 (Begründung). Die Anlagen 1 und 4 bleiben unverändert und wurden der BV 2023/071-02 beigefügt. Der Beschlussvorschlag der BV 2023/071 wird für die BV 2023/071-02 unverändert übernommen.
Im Zuge der Beratungsfolge der BV 2023/071 wurde seitens der politischen Vertreter/innen angemerkt, dass es bzgl. der Festsetzung „Begrenzung der Wohneinheitenanzahl je Quadratmeter Bestandsgrundstück“, Präzedenzfälle geben könnte, welche in Ihrer baulichen Entwicklung benachteiligt oder nach möglichem Abbruch handlungsunfähig sein könnten. Ferner wurde auch für die Schaffung möglicher „Einliegerwohnungen“ Bedarf geäußert. Ebenso soll baulichem Altbestand die Möglichkeit eingeräumt werden, dass dieser Bestandssicherheit genießt. Rechtssicherheit für die Bauherren/innen muss gegeben sein.
Die weitere Beratungsfolge der BV 2023/071 wurde dahingehend zurückgestellt und das Planungsbüro beauftragt, diesen Hinweisen entsprechend nachzugehen. Die Überprüfung ergab, dass die Anlagen 2 (Bebauungsplan) und 3 (Begründung) überarbeitet bzw. ergänzt werden mussten. Die Änderungen betrafen die Textlichen Festsetzungen, die Nutzungsschablonen und die dazu gehörigen Erläuterungen in der Begründung. Somit kann nun über die erneute Beteiligung beraten werden.
Die Änderungen wurden der Einfachhalthalber, wie bereits auch in der jeweils vorherigen Version, zusätzlich entsprechend gekennzeichnet (graue Umrandungen). Beispielhaft soll hier eine Veranschaulichung erfolgen:


Auszüge Bebauungsplan (Textliche Festsetzungen und Planzeichnung)

Auszug Begründung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Bekanntmachungskosten sind in der Buchungsstelle 51.1.01443100-0001 berücksichtigt.
Nachhaltigkeit:
Zielsetzung ist es, einen der ältesten Stadtteile Sykes in seiner Eigenart zu erhalten und maßvoll zu erweitern (siehe BV´s 2020/090, 2020/090-01 und 2023/012).
Durchführungszeitraum:
Der Durchführungszeitraum verschiebt sich das erste Quartal 2024.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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13,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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9,3 MB
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