Ratsinformationssystem
Beschlussvorlage öffentlich - 2023/125
Grunddaten
- Betreff:
-
Evaluation der Konzeption der Kinder- und Jugendarbeit in Syke, hier: Änderungen bezüglich Altersbegrenzung und möglicher Öffnungszeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bildung und Sport
- Verfasser/in 1:
- Frau A. Lotz, Tel: 164-205
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport
|
Vorberatung
|
|
|
|
29.11.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Syke
|
Entscheidung
|
|
|
|
13.12.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Syke beschließt für die Konzeption der Kinder- und Jugendarbeit in Syke folgende Änderungen:
- Die Altersbegrenzung der offenen Kinder- und Jugendarbeit auf „ab 10 Jahren“ zu ändern und
- die mögliche Öffnungszeit in den Jugendhäusern zwischen 10.00 Uhr und 22.00 Uhr festzulegen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Jugendalter beginnt normalerweise ab einem Alter von 14 Jahren.
Zunehmend kommen jüngere Kinder (ab 6 Jahren) in das Jugendhaus, die einen großen Bedarf an Betreuung haben. Betreuung bedeutet nicht Begleitung. Ein gut gemeinter „Hortersatz“ soll wegfallen.
Projekte und Angebote sind beim derzeitigen „Offenen Bereich“ durch den intensiven Betreuungsbedarf bei den jungen Kindern kaum umsetzbar.
Zielgruppe sollten Jugendliche ab zehn Jahren sein. Viele Jugendliche teilten den Mitarbeitern während der Jugendarbeit mit, dass die jüngeren Kinder „stören“ würden und sie daher vom Jugendhaus fernbleiben.
Ältere Jugendliche sind auch eher an kulturellen Angeboten interessiert als die Jüngeren. Die Jugendarbeit verfolgt u.a. einen demokratischen Ansatz. Das Programm steht und fällt demnach mit den Besuchern der Jugendarbeit. Bei der Erhöhung des Alters wäre eine breitere Vielfalt an Möglichkeiten ausführbar.
Zudem sollen die Öffnungszeiten der Jugendhäuser von Montag bis Freitag nicht festgesetzt werden, sondern einer gewissen Flexibilität unterliegen. Beispielsweise soll in den Ferien früher geöffnet werden oder bei anliegenden Veranstaltungen früher geschlossen werden können. Eine Zeit zwischen 10.00 Uhr und 22.00 Uhr ermöglicht den Mitarbeitern des Jugendhauses eine bessere Anpassungsfähigkeit an den gegebenen Umständen. Die Kernöffnungszeit soll dem Bedarf angepasst und von der Verwaltung bestimmt werden. Der Bedarf wird anhand von monatlichen Aufstellungen der Besucherzahlen ermittelt.
