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Beschlussvorlage öffentlich - 2023/109-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung des Wasserpreises ab dem 01.01.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Bürgermeisterin
- Verfasser/in 1:
- Frau S. Laue, Tel: 164-500
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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13.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Syke beschließt nachträglich, dass die Vertreter/innen der Stadt Syke in der Gesellschafterversammlung der Wasserversorgung Syker Vorgeest GmbH
einer Erhöhung des Wasserpreises gem. § 1 Nr. 1 auf netto 1,80 €/m³ (1,93 €/m³ brutto) und einer Erhöhung des Grundpreises gem. § 1 Nr. 2 auf netto 7,45 €/m³ (7,97 €/m³ brutto) gem. § 1 der allgemeinen Preisregelungen der WSV GmbH ab dem 01.01.2024 und für die Dauer von drei Jahren zustimmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 20. November 2023 hat sich der Aufsichtsrat der Wasserversorgung Syker Vorgeest GmbH dafür ausgesprochen, der Gesellschafterversammlung die Anpassung des Wasser- und Grundpreises per 01.01.2024 zu empfehlen. Die Gesellschafterversammlung findet am 05. Dezember 2023 statt, sodass der Rat nachträglich den Beschluss fasst.
Für die Ermittlung der erforderlichen Wasserentgelte wurde die Mittelrheinische Treuhand mit der Kalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2026 beauftragt.
Die Kalkulation beinhaltete die folgenden Kostenentwicklungen und Rahmenbedingungen:
- Deutlicher Anstieg der Wasserbezugskosten durch das neue Wasserpreismodell der HWW, der sich bis 2026 auf rund 29 % beläuft. Darin enthalten ist die erneute Anpassung der Wasserentnahmegebühr um rund 2 Cent/m³.
- Anstieg der Personalkosten durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst um rund 11 % sowie Einstellung des erforderlichen Personals
- Anstieg der Energiekosten durch die Strompreisausschreibung von rund 25 %
- Allgemeiner Anstieg der Kosten für Material und Leistungen von bis zu 15 %
- Anstieg des sonstigen betrieblichen Aufwandes im Rahmen der Digitalisierung für die Einführung von EDV-Programmen und der Schulung von Mitarbeitenden
- Anstieg der Konzessionsabgabe infolge Korrelation mit den Umsatzerlösen
- Verringerung der Zinslast durch Absenkung der Reha-Quote auf rd. 0,5 % im Kalkulationszeitraum 2024 - 2026
- Steigende Ertragssteuern auf Grund des erforderlichen Mindestgewinns
- Sinkender Beteiligungsertrag bei der HKW
Hieraus ergeben sich Mehrkosten von jährlich über 3 Mio. €. Vor diesem Hintergrund wird auf Basis der von der Mittrheinischen Treuhand durchgeführten Preiskalkulation vorgeschlagen, ab dem 01.01.2024 den Wasserpreis gem. § 1 Nr. 1 der allgemeinen Preisregelung von derzeit netto 1,43 ct/m³ auf dann 1,80 €/m³ netto gleich 1,93 €/m³ brutto zu erhöhen. Des Weiteren wird vorgeschlagen, die Grundgebühr gem. § 1 Nr. 2 der allgemeinen Preisregelungen von derzeit netto 3,50 €/Monat auf dann 7,45 €/Monat netto gleich 7,97 €/Monat brutto zu erhöhen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die WSV GmbH kann für die kommenden drei Jahre mit diesen Preiserhöhungen konstante Entgeltleistungen anbieten.
Für die Stadt Syke bedeutet die Erhöhung Mehraufwendungen für alle städtischen Gebäude, die bei der Bst. 11.1.10.424100 bereitgestellt werden.
Nachhaltigkeit:
Die Erhöhung der Grundpreise soll u.a. die Unterhaltung des Wassernetzes in den kommenden Jahren und damit die Grundversorgung der Einwohner/innen in den Mitgliedsgemeinden des Wasserbeschaffungsverbandes als auch der WSV GmbH sicherstellen.
Durchführungszeitraum:
Ab dem 01.01.2024 für einen Zeitraum von drei Jahren.
