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Beschlussvorlage öffentlich - 2023/121
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenreinigungsgebühren -Vorauskalkulation 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Frau K. Frische, Tel.:164-129
- Aktenzeichen:
- 22 21 23
- Verfasser/in 2:
- Herr M.Wendt, Tel.:164-126
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Syke
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Vorberatung
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04.12.2023
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Steimke
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Vorberatung
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20.11.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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30.11.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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13.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Eine Neukalkulation ist erforderlich, da der bisherige Kalkulationszeitraum am 31.12.2023 endet.
Durch eine Ausschreibung im Herbst 2023 konnten die bisherigen Reinigungskosten leicht gesenkt werden. Durch eine Verringerung der zu reinigenden Straßenfrontmeter ergibt sich jedoch für die Vorauskalkulation eine um 1 Cent erhöhte Gebührensatz-Obergrenze von 0,89 € je Meter Straßenfront.
Diese geringfügige Erhöhung würde die Änderung der Gebührenbescheide erforderlich machen. Es müssten rd. 2.500 Bescheide versandt werden und die damit verbundenen Portokosten würden zu einer weiteren Erhöhung um 5 Cent je Straßenfrontmeter führen. Außerdem würden sich die Personalkosten erhöhen, bedingt durch Rückfragen betroffener Bürger im Steueramt. Ferner können die umlagefähigen Kosten für die Winterdienste vorab nur geschätzt werden. Aufgrund der milden Winter der letzten Jahre ist ungewiss, ob diese Kosten tatsächlich entstehen. Die Verwaltung schlägt daher vor, auf eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren um 1 Cent zu verzichten, da der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.
Sofern der Rat dem Vorschlag der Verwaltung folgt, die Straßenreinigungsgebühr bei 0,88 € je Meter Straßenfront zu belassen, würde keine Änderung der in der Straßenreinigungsgebührensatzung ausgewiesenen Gebührenhöhe erfolgen.
Die Gebührenkalkulation 2024 erfolgt vorerst auf einjähriger Basis. Der federführende Fachbereich Bau, Planung, Umwelt prüft eine grundlegende Neuausrichtung der Straßenreinigung ab 2025, die dann eine neue Gebührenvorauskalkulation notwendig machen wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Gebührenobersatz liegt bei 0,89 € je Meter Straßenfront und damit um 1 Cent über dem bisherigen Satz. Bei Frontmeterlängen von insgesamt rd. 63.000 m würde dieses zu Mehrerträgen von rd. 630 € im Jahr führen. Die Porto- und Personalkosten bei Änderung der Gebührenbescheide würden um ein vielfaches höher liegen.
Nachhaltigkeit:
Die Reinigung der Straßen in den Ortsteilen Syke und Steimke wird weiterhin maschinell vorgenommen. Durch die gleichbleibende Straßenreinigungsgebühr von 0,88 € entsteht keine höhere Belastung für den Bürger.
Durchführungszeitraum:
Aufgrund einer grundlegenden Neuausrichtung der Straßenreinigung ab 2025 wird eine einjährige Gebührenvorauskalkulation vorgenommen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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186 kB
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