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Beschlussvorlage öffentlich - 2023/117
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührenvorschau Abwasser 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Herr P. Pawlik, Tel:164-124
- Aktenzeichen:
- 22 21 23 VK 2024
- Verfasser/in 2:
- Herr M.Wendt, Tel.:164-126
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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30.11.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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13.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für 2024 wird dem Rat die einjährige Gebührenvorauskalkulation auf der Grundlage des § 5 NKAG zur Beschlussfassung vorgelegt. An der Berechnung der vorhergehenden Kalkulationen werden keine Veränderungen vorgenommen.
Inhaltlich wird auf die als Anlage 2 beigefügte Gebührenvorauskalkulation verwiesen.
In der 29. Änderungssatzung (Anlage 1) werden die Abwassergebühren entsprechend angepasst:
Zu Artikel 4:
Für die zentrale Schmutzwassergebühr in § 15 wird vorgeschlagen, die Gebührensatzobergrenze von 2,72 €/m³ nicht zu ändern.
Die vom Rat der Stadt Syke mit den Beschlussvorlagen Nr. 2001/190, 2009/196 und zuletzt 2014/171 beschlossenen Abschreibungssätze bilden die Grundlage der ermittelten Abschreibungen für die Vorkalkulation 2024. Eine Änderung ist hier nicht geplant. Die bisherigen Abschreibungssätze werden beibehalten.
Zu Artikel 5:
In § 20 Abs. 1 der Satzung wird für die Kleinkläranlagen vorgeschlagen, die Gebührensatzobergrenze von 35,34 €/m³ auf 35,55 €/m³ zu erhöhen. Die Erhöhung beträgt 0,21 €/m³ gegenüber dem Gebührensatz von 2023.
Für das Abwasser aus abflusslosen Gruben wird vorgeschlagen, die Gebührensatzobergrenze von 28,56 €/m³ auf 27,49 €/m³ zu reduzieren. Die Verringerung beträgt 1,07 €/m³ gegenüber dem Gebührensatz 2023.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gebührensatzobergrenzen bei der zentralen und dezentralen Schmutzwasserbeseitigung stellen sich zur vorherigen Kalkulation im Einzelnen wie folgt dar:
Gebührenart | Gebührenart Gebühren- Obersatzgrenze neu ab 2024 | Gebührenart Gebühren- Obersatzgrenze 2023 | Differenz |
zentrale Schmutzwasserbeseitigung in €/m³ |
2,72 |
2,72 |
0,00 |

Gebührenart | Gebührenart Gebühren- Obersatzgrenze neu ab 2024 | Gebührenart Gebühren- Obersatzgrenze 2023 | Differenz |
dezentrale Schmutzwasserbeseitigung KKA in €/m³ |
35,55 |
35,34 |
+0,21 |
dezentrale Schmutzwasserbeseitigung ASG in €/m³ |
27,49 |
28,56 |
-1,07 |


Nachhaltigkeit:
Mit den neuen Gebührenkalkulationen wird für 2024 der laufende Betrieb in den jeweiligen Einrichtungen kontinuierlich fortgeführt werden können.
Durchführungszeitraum:
Die Gebührensätze gelten für das Kalenderjahr 2024.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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57,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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777,3 kB
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