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Beschlussvorlage öffentlich - 2023/120
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Frist für die Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - § 2b UStG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Frau R. Bavendiek, Tel: 164-128
- Aktenzeichen:
- 20 70 10/ ab 2017/2021/2023/2024
- Verfasser/in 2:
- Herr P. Pawlik, Tel:164-124
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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30.11.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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13.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung hatte zur Ausübung der Verlängerungsoption mit Beschlussvorlagen 2016/150, 2020/128 und 2022/161 dazu den Rat unterrichtet. Aktuell besteht der Ratsbeschluss bis zum 31.12.2023.
Die Verwaltung schlägt vor, die mögliche neue Option bis zum 31.12.2024 als letztmöglichen Zeitpunkt zu beanspruchen. Die Arbeiten zur Umstellung sind weit vorangeschritten, aber final noch nicht beendet. Bisher wurden keine wesentlichen Punkte zur Besteuerung herausgearbeitet, die dazu führen würden, vorher umzusteigen.
Die Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt Syke wurde am 20.12.2016 für Leistungen bis zum 01. Januar 2021 abgegeben und vom Finanzamt mit Schreiben vom 09.02.2017 bestätigt.
Die vorgenannte, seinerzeit bereits abgegebene Optionserklärung gilt kraft Gesetz voraussichtlich weiterhin, solange sie nicht vorher von der Stadt Syke widerrufen wird.
Für die Umsetzung ist die Anschaffung eines zusätzlichen Softwaremoduls in Ergänzung zum Rechnungseingangsbuch (EEC) erforderlich. Seitens des Finanzamtes werden bestimmte Voraussetzungen für die Erstellung von Rechnungen gefordert, die mit der Software erfüllt werden. Die Kosten für die Software inkl. Installation betragen rd. 10.000 € brutto. Hinzu kommen jährliche Softwarepflegegebühren von rd. 1.100 € brutto.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt 2024 sind zusätzliche Mittel in Höhe von 10.000 € bei der BSt. 11.1.04/0050.783110 - Erwerb von Vermögensgegenständen über 1.000 € ohne UST- mit zu berücksichtigen. Ferner die Softwarepflegegebühren von rd. 1.100 € bei der BST. 11.1.04.428100.
Der personelle Aufwand für die Erfassung und Abgabe der Umsatzsteuererklärungen wird weiter steigen. Durch Personalwechsel im Fachbereich Finanzen und Beteiligungen konnten die Abschlussarbeiten noch nicht final beendet werden. Erst im Laufe des Jahres 2025 wird sich zeigen, ob die vorhandene eine Stelle hierfür ausreichend ist.
Nachhaltigkeit:
Es erfolgt eine Gleichstellung der Kommunen zur Privatwirtschaft für Tätigkeiten auf privatrechtlicher Grundlage. Beistandsleistungen zwischen Kommunen sind zukünftig unter bestimmten engen Voraussetzungen davon ausgenommen.
Durchführungszeitraum:
Die Prüfung der Einnahmen (Erträge und Einzahlungen) mit Klärung des Sachverhalts in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater ist weiterhin final in der Bearbeitung und wird im Haushaltsjahr 2024 abgeschlossen werden.
