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Beschlussvorlage öffentlich - 2023/118
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss der Stadt Syke für das Jahr 2019; Entlastung der Bügermeisterin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Herr T. Reiners, Tel. 164-127
- Aktenzeichen:
- 20 25 01/2019
- Verfasser/in 2:
- Frau R. Bavendiek, Tel. 164-127
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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30.11.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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13.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Entsprechend der Vorschriften des § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) entscheidet der Rat der Stadt Syke über den Jahresabschluss und die Entlastung der Bürgermeisterin.
Während die Bürgermeisterin bei der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 (BV2023/119) mitwirken darf, unterliegt sie im Falle der Beschlussfassung über die Entlastung nach § 41 Abs. 1 NKomVG einem Mitwirkungsverbot, da es sich hierbei um eine personenbezogene Abstimmung handelt und die Entscheidung sie selbst betrifft.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz hat der Stadt Syke am 15.11.2023 den Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2019 überreicht.
Im Bericht hat das Rechnungsprüfungsamt unter der laufenden Nummer 11 abschließend bestätigt, dass der Jahresabschluss der Stadt Syke „ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild darstellt und die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse widerspiegelt“.
Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes bestehen keine Bedenken, dass der Rat der Stadt Syke über den am 22.07.2022 vorgelegten Jahresabschluss 2019 beschließt sowie der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für das Haushaltsjahr 2019 die Entlastung erteilt.
Die Verwaltung schlägt auf Grund der im Prüfungsbericht durch das Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen vor, die Bürgermeisterin, Frau Suse Laue, für das Haushaltsjahr 2019 zu entlasten.
