Ratsinformationssystem

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2023/115

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Syke beschließt, die Richtlinie zur Bildung des Behindertenbeirates der Stadt Syke im §4 Abs. 1 Zif. b) wie folgt abzuändern:

 

„Die übrigen 6 Sitze werden mit interessierten beeinträchtigten Bürgerinnen und Bürgern, die in Syke wohnen oder eine in Syke wohnende Vertrauensperson, welche einen Menschen mit Behinderungen betreut, besetzt. Vertrauenspersonen in diesem Sinne sind Familienmitglieder oder Personen,  die Menschen mit Behinderungen in Syke ehrenamtlich betreuen.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die aktuellen seit 2020 geltenden Richtlinien zur Bildung des Behindertenbeirates sehen vor, dass der Beirat je zur Hälfte aus Mitgliedern Syker Behinderteneinrichtungen, -vereinen oder –verbänden sowie zur anderen Hälfte aus Menschen mit Behinderungen, die in Syke leben, besteht.

 

Die Erfahrung aus der letzten Wahl 2021 und jetzigen Amtszeit des Beirates hat gezeigt, dass die in der Richtlinie vorgesehenen 6 Sitze für Menschen mit Behinderungen nicht besetzt werden können. Dies liegt vermutlich daran, dass dieser Personenkreis nicht immer mobil und in der Lage ist, um an den Sitzungen teilzunehmen oder die Art der Behinderung eine Mitarbeit evtl. nicht zulässt.

 

Aus dem Kreis der Mitglieder im Beirat wird daher angeregt, den wählbaren Personenkreis zu erweitern um solche Personen, die sich für Menschen mit Behinderungen einsetzen. Dies können Personen aus dem familiären Umfeld aber auch andere Personen sein, die Menschen mit Behinderungen vertreten (Vertrauenspersonen).

 

Diese Vertrauenspersonen können sich aufgrund ihrer Erfahrungen, die sie gesammelt haben im Rahmen der Vertretung eines Menschen mit Behinderungen, ebenfalls gut in die Arbeit eines Behindertenbeirates einfügen und insbesondere auch die Sicht und Erfahrung von Angehörigen einbringen.

 

Die Zahl der Menschen mit Behinderungen und deren Vertreter*innen soll insgesamt gleich bleiben (also 6 Personen insgesamt, wie in der Richtlinie vorgesehen).

 

Des Weiteren wird der § 8 Nr. 1 der Richtlinie zur Bildung und Tätigkeit des Behindertenbeirates an die Einberufung des Rates angepasst. Bisher erfolgte die Einberufung des Behindertenbeirates durch den Vorsitzenden und parallel durch das Ratsinformationssystem. Durch die Änderung in der Richtlinie erfolgt die Einberufung des Behindertenbeirates ausschließlich durch das Ratsinformationssystem.  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Änderung hat keine finanziellen Auswirkungen, da die Anzahl der Sitze gleichbleibend ist (im Hinblick auf Zahlung von Sitzungsgeldern).

 

Nachhaltigkeit:

-

 

Durchführungszeitraum:

Die Änderung tritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft (z.B. 01.01.2024).

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

08.11.2023 - Ausschuss für Soziales und Integration - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.12.2023 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen