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Beschlussvorlage öffentlich - 2023/114
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss einer Heranziehungsvereinbarung nach dem Wohngeldgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 6 - Soziales und Generation
- Verfasser/in 1:
- Frau H. Wilhelm, Tel:164-325
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Integration
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Vorberatung
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08.11.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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13.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bereits im Februar 1982 wurde den kreisangehörigen Kommunen durch die „Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Zweiten Wohngeldgesetz“ die vollständige Bearbeitung der Aufgabe „Wohngeld“ vom Landkreis Diepholz übertragen.
Die Möglichkeit des Landkreises Diepholz, dieses per Verordnung zu regeln, ist mittlerweile dadurch ersetzt worden, dass es zur Aufgabenheranziehung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages bedarf, der in der vorliegenden Heranziehungsvereinbarung abgebildet wird.
Grundsätzlich ist eine solche Heranziehung nur dann möglich, wenn die kreisangehörigen Kommunen auch zur Wahrnehmung der Aufgabe „Grundsicherungsleistungen“ nach dem SGB XII herangezogen wurden, diese rechtliche Vorgabe ist aber durch die seit vielen Jahren bestehende Heranziehungssatzung des Landkreises Diepholz für die SGB XII-Leistungen erfüllt.
Die Heranziehungsvereinbarung nach dem Wohngeldgesetz soll somit sicherstellen, dass die Aufgabenübertragung den aktuellen rechtlichen Bestimmungen für eine solche Heranziehung entspricht.
Dabei soll die bisherige, seit vielen Jahren sehr gut etablierte Praxis eines bürgerfreundlichen, ortsnahen und effizienten Dienstleistungsangebotes beibehalten werden. Die Heranziehungsvereinbarung ist bewusst schlank gehalten worden und bildet die gängige bestehende Verwaltungspraxis ab.
Da die Gemeinden Stuhr und Weyhe selbständige Gemeinden und somit nach der entsprechenden Zuständigkeitsverordnung originär für ihr Gebiet zuständig sind, soll die Vereinbarung zwischen den übrigen 13 kreisangehörigen Kommunen und dem Landkreis Diepholz abgeschlossen werden. Aufgrund der Bedeutung der Vereinbarung bedarf es eines entsprechenden Gremienbeschlusses.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wie bisher wird das Personal der für die Durchführung der Aufgabe durch die Stadt Syke gestellt.
Nachhaltigkeit:
-
Durchführungszeitraum:
Die Vereinbarung tritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft (voraussichtlich am 01.01.2024). Die Bearbeitung der Aufgabe „Wohngeld“ erfolgt laufend weiter.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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130,3 kB
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