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Beschlussvorlage - 2025/005-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 25 (03/14) "Kläranlage" 1. Änderung - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Bau, Planung und Umwelt
- Verfasser/in 1:
- Frau T. Heinrich, Tel: 164-412
- Aktenzeichen:
- 51.1.01 6126 03 14
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Syke
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Anhörung
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04.05.2026
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Geplant
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Ausschuss für Umwelt und Bauen
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Vorberatung
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11.06.2026
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
- Der Rat beschließt über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen samt Abwägung aus der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 3.
- Der Rat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 (03/14) „Kläranlage“ aus Anlage 2 einschließlich dessen Begründung aus Anlage 1 als Satzung.
Sachverhalt
Der Bebauungsplan Nr. 25 (03/14) „Kläranlage 1. Änderung“ umfasst in seinem Geltungsbereich die Spielplatzfläche in der Plackenstraße (Flurstück 23/10 der Flur 4, Gemarkung Syke). Die Fläche wird bisher im Flächennutzungsplan als auch in dem gültigen Bebauungsplan als Grünfläche (Zweckbestimmung Spielplatz) dargestellt bzw. festgesetzt. Die 1. Änderung ermöglicht es auf dieser Teilfläche zwei Mehrfamilienhäuser und dazugehörige Stellplätze zu errichten.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen es der Wohnbau Diepholz GmbH, die Teile des Flurstücks erwerben werden, hier insgesamt 20 Wohneinheiten - ähnlich des bereits in Syke realisierten Bauvorhabens im Schloßhof – zu errichten. Dabei werden kleinere Wohnungen, größere Wohnungen und zwei Reihenendhäuser entstehen, um möglichst viele Bedarfe abdecken zu können.
Darüber hinaus ist in der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Syke und der Wohnbaudiepholz GmbH zudem festgehalten, dass im Zuge des Bauvorhabens weiterhin Spielgeräte im Süden des Plangebietes für die Öffentlichkeit zugänglich sein werden und sämtliche Wohneinheiten zu sozialen bzw. bezahlbaren Konditionen vermietet werden (vgl. BV 2024/051).
Der Rat hat am 02.07.2025 den Änderungsbeschluss sowie die Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 (03/14) „Kläranlage“ wurde am 13.02.2026 amtlich bekannt gemacht und lag vom 13.02.2026 bis einschließlich 15.03.2026 für die Öffentlichkeit einsehbar aus. Zeitgleich fand die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt, die in dieser Zeit Stellung nehmen konnten.
Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind in der Abwägungstabelle in Anlage 1 dargestellt und wurden entsprechend abgewogen sowie in den Satzungsbeschluss eingearbeitet.
Es gingen drei private Stellungnahmen ein und 26 durch Träger öffentlicher Belange. Zu einzelnen Punkten soll hier kurz eingegangen werden:
Ersatz für den Spielplatz
Im Libellenweg ca. 350m / 5 min. fußläufiger Entfernung wird die derzeit nicht genutzte Spielplatzfläche mit Spielgeräten ausgestattet. Im Süden des Geltungsbereiches werden zudem Spielgeräte aufgestellt und für die Öffentlichkeit vorgehalten.
Einfügen in die Umgebung
In einigen Stellungnahmen wurde auf das Ortsbild eingegangen und Befürchtungen geäußert, dass sich die Gebäude bei drei Vollgeschossen nicht in die nähere Umgebung einfügen könnten. Dem ist entgegen zu stellen, dass trotz der drei möglichen Vollgeschosse, eine maximale Gebäudehöhe von 10,5 m festgesetzt ist. Dies ist der Wohnbau Diepholz GmbH auch bekannt und wird in der Planung durch eine geringe Geschosshöhe von ca. 2,80 m umgesetzt (Geschosshöhe = Oberkantefertigfußboden bis Oberkantefertigfußboden).
Anzahl der Wohneinheiten
Die vorgeschriebene maximale Anzahl an Wohneinheiten auf der Planzeichnung wurde entnommen, dies geschah aufgrund eines Hinweises von dem Landkreis Diepholz. Die Anzahl der Wohnungen ist in der Kooperationsvereinbarung mit der Wohnbau Diepholz GmbH geregelt, sodass maximal 20 Wohneinheiten, aufgeteilt auf zwei Mehrparteienhäuser, entstehen werden.
Abgleich mit der Zukunftsstrategie:
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Dieser Beschluss enthält keine strategischen Elemente. Der „Abgleich mit der Zukunftsstrategie“ kann daher übersprungen werden. |
Die nachfolgenden Zielrichtungen der Zukunftsstrategie sind eng verzahnt mit unserem Grundverständnis von Nachhaltigkeit. Wir wollen unsere Ziele so erreichen, dass auch zukünftige Generationen noch genügend Gestaltungsspielraum haben.
"Sind wir auf dem richtigen Weg?"
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„Ja, wir sind auf dem richtigen Weg.“ |
o |
„Wir treten auf der Stelle.“ |
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„Nein, wir kommen vom Weg ab.“ |
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Syke setzt auf... vielfältige Lebensqualität |
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o |
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Die Lebensqualität hängt von vielen Faktoren ab, die unterschiedlich wichtig sind für jeden Menschen. Einige dieser Faktoren sind: Bildung, Kultur und Freizeitangebote, Gesundheitsvorsorge, Einkaufsmöglichkeiten und Betreuungsangebote. Auch Parks, Plätze, Grünflächen und Naherholungs- gebiete haben Einfluss auf die Lebensqualität vor Ort. |
X |
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Das Gebiet um die Plackenstraße ist vorwiegend mit Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt. Nördlich des Geltungsbereiches befinden sich mehrere Mehrfamilienhäuser. Die neu entstehenden Mehrfamilienhäuser erweitern das Wohnraumangebot der Stadt Syke in einem kritischen Bereich des Wohnraumversorgungskonzeptes des Landkreises Diepholz ausgewiesen. Die derzeit vorhandene Spielplatzfläche wird bebaut und damit nicht mehr gänzlich der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Allerdings soll mit der Aufwertung des Spielplatzes im Libellenweg und dem Aufstellen von Spielgeräten im Süden des Plangebietes dem entgegengewrikt werden. |
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Syke setzt auf... vielfältige und angepasste Mobilität für alle |
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o |
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In Syke gehen wir zu Fuß und nutzen verschiedene Verkehrsmittel. Je nachdem, ob wir uns für das Fahrrad, die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Auto entscheiden, beeinflussen wir den Verkehr und die Umweltbelastung in unserer Stadt. |
X |
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Das Grundstück liegt in Innenstadtnähe. Besorgungen des täglichen Bedarfs können sowohl mit dem Auto, als auch mit Fahrrad und zu Fuß erledigt werden. Die Nähe zum Bahnhof Syke ermöglicht die Nutzung des ÖPNV als Anbinung nach Bremen und Osnabrück. |
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Syke setzt auf... verantwortungsvolle Flächennutzung |
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o |
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Im Stadtgebiet gibt es entlang der Siedlungsachse Barrien, Syke, Heiligenfelde das lebendige städtische Wohnen mit der Nähe zu Infrastruktur, Geschäften und kulturellem Leben sowie einem gesunden Gewerbe. In den umliegenden Ortschaften und Ortsteilen ist die Atmosphäre oft ruhiger und das dörfliche Leben steht im Mittelpunkt. Sowohl hier als auch entlang der Siedlungsachse ist ein bewusster Umgang mit unseren Ressourcen von Bedeutung. |
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X |
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Das Grundstück liegt im bebauten Teil der Stadt Syke. Es wird kein neues Baugebiet ausgewiesen. Eine derzeit als Spielplatz genutzte Grünfläche wird nun zu 60 % versiegelt, sodass von einer Versiegelung von bis zu 1.350 m² auszugehen ist.
Flächenverbrauch: In § 1a Absatz 1 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) steht hinsichtlich der Begrenzung der Versiegelung von Böden Folgendes: "Ergänzend zu § 1 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG ist die Neuversiegelung von Böden landesweit bis zum Ablauf des Jahres 2030 auf unter 3 ha pro Tag zu reduzieren und bis zum Ablauf des Jahres 2050 zu beenden. Anzurechnen sind Flächen, die entsiegelt und dann renaturiert oder, soweit eine Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, der natürlichen Entwicklung überlassen worden sind.“
Die sich aus der Neuversiegelung ergebende tatsächliche Flächennutzung wird im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) erfasst. Die Daten werden zudem vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) für alle niedersächsischen Kommunen aufbereitet und setzen sich aus den Siedlungs- und Verkehrsflächen zusammen. Abzurufen sind diese Daten unter LSN-Online (https://www1.nls.niedersachsen.de/statistik/default.asp) - Katasterfläche nach Nutzungsarten (16) der tatsächlichen Nutzung (ALKIS) (Gemeinde; Zeitreihe ab 2011).
Bis zum Jahr 2030 dürfen in Niedersachsen maximal 1.095 ha (10,95 km²) pro Jahr zusätzlich versiegelt werden. Das Land Niedersachsen hat eine Fläche von 4.770.990 ha (47.709,9 km²). Die Stadt Syke hat eine Fläche von 12.811 ha (128,11 km²) und darf demnach bis zum Jahr 2030 pro Jahr maximal eine Fläche von 2,94 ha zusätzlich versiegeln. |
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Syke setzt auf... aktives Miteinander |
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o |
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Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft, in der Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur, Religion, Geschlecht, Alter, Fähigkeiten und Interessen zusammenkommen. Ein aktives Miteinander bedeutet auf- einander Acht zu geben, sich einzubringen, Inklusion, Chancengleichheit, Respekt und Bürgerbeteiligung. |
X |
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Die neu entstehenden Mehrfamilienhäuser erweitern das Wohnraumangebot der Stadt Syke in einem kritischen Bereich des Wohnraumversorgungskonzeptes des Landkreises Diepholz. Vor allem kleinere und bezahlbare Wohnungen fehlen derzeit auf dem Wohnungsmarkt, diese können durch das Bauvorhaben angeboten werden. |
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Syke setzt auf... engagierten Klimaschutz |
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Klimaschutz reicht von der Reduzierung des Abfalls über Energieeinsparung bis hin zum Überflutungsmanagement. Dabei stehen Maßnahmen im Fokus, die sowohl den Klimaschutz als auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels fördern. |
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x |
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Belange des Klimaschutzes können im Bauleitplanverfahren beachtet werden. Dazu zählen Festsetzungen zu Versiegelung, Anpflanzungen und Baumerhalt. Auf genehmigungsrechtlicher Seite ist z.B. bei Neubauten eine PV-Anlage von 50% der Dachfläche zu planen. |
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Syke setzt auf... Schutz der Natur |
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o |
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Der Schutz der Natur ist entscheidend, um die biologische Vielfalt zu bewahren. Durch den Schutz von Lebensräumen schaffen wir sichere Rückzugsorte für bedrohte Arten. Ein Netzwerk von Schutzgebieten ermöglicht es Tieren und Pflanzen, sich zu verbreiten und genetische Vielfalt zu erhalten. |
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x |
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Bei der vorgesehenen Fläche handelt es sich nicht um eine Grünfläche. Sie wird derzeit bereits durch den Menschen genutzt und wird regelmäßig grünpflegerisch behandelt. Die öffentliche Grünfläche wird deutlich stärker versiegelt und die vorhandenen Einzelbäume müssen dem Bauvorhaben weichen, sodass Ersatzpflanzungen vorgenommen werden. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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