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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2026/042-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport nimmt die Produkte zum Nachtragshaushalt 2026 zur Kenntnis und gibt diese weiter zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung an den Rat der Stadt Syke.

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Sachverhalt

Im Bereich des Teilhaushaltes 20 sind einzelne Buchungsstellenansätze von Schulen, Kindertagesstätten sowie Sportstätten und Bäder von Änderungen zum 1. Nachtrag betroffen.

Diese Änderungen werden nachfolgend noch einmal erläutert.

 

Ergebnishaushalt

 

36.5.00.314200 – Zuweisungen für laufende Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbänden

 

Bei der sich derzeit noch im Entwurfstatus befindlichen Niedersächsischen Kommunalfördergesetzverordnung zur frühkindlichen Bildung des MK handelt es sich um eine Übergangsregelung bis die Reform der pauschalierten Finanzhilfe nach dem Nds. Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) erarbeitet wurde bzw. in Kraft tritt. Es ist beabsichtigt durch diese Verordnung zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 290 Mio. € nach dem Verteilungsschlüssel „genehmigte Plätze in Kindertageseinrichtungen der KJH-Statistik des Nds. Landesamtes“ den Kommunen zukommen zu lassen. Ein Betrag soll noch in 2026 und ein weiterer Betrag dann in 2027 ausgezahlt werden. Diese Mittel sollen dann über die Landkreise an die Kommunen weitergeleitet werden.

Der für die Stadt Syke benannte Betrag für 2026 findet nunmehr Eingang in den Haushalt 2026.

Somit wird bei dieser Buchungsstelle von einer Mehreinnahme von 845.000 € ausgegangen.

 

36.5.01.314100 – Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land  

 

Bei der Finanzhilfe des Landes für die Kita Entdeckerkiste wird der Ansatz auf das IST des Jahres 2025 aufgestockt, da es dort keine gravierende personelle Änderung gegeben hat und daher zumindest der Ansatz bzw. IST des vergangenen Jahres erreicht werden sollte.

 

36.5.02.314100 – Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land  

 

Bei der Finanzhilfe des Landes für die Kita Gesseler Feldmäuse wird ebenfalls der Ansatz auf das IST des Jahres 2025 aufgestockt. Für die Kita Gesseler Feldmäuse liegen derzeit, als einzige der städtischen Kitas, bereits alle Finanzhilfebescheide inklusive des laufenden Kindergartenjahres 2025/2026 vor. Bei allen anderen Kitas stehen noch die Bescheidungen für zwei Kindergartenjahre (2024/2025 und 2025/2026) aus.

 

36.5.05.314100 – Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land  

 

Für die Kita Okeler Land wurden ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 und somit für das Haushaltsjahr 2026 lediglich die Finanzhilfeeinnahmen für drei Gruppen (2 Kindergarten- und eine Krippengruppe) berechnet, was auch dem Betreuungsumfang in der Kita entspricht. Da jedoch zunächst das Kindergartenjahr 2024/2025 vom Land abgerechnet werden wird und in dem Kindergartenjahr noch 4 Gruppen in Okel betreut wurden, kann von einer höheren Einnahme 2026 ausgegangen werden. Die Einnahmereduzierung wird aber dann in 2027 wirklich greifen. 

 

36.5.05.332100 – Kindertagesstättengebühren

 

In der Kita Okeler Land werden ab Sommer 2026 viele jüngere Kinder (unter 3) und somit „zahlungspflichtige“ Kinder betreut. Daher sind hier höhere Einnahmen aufzunehmen, als ursprünglich für 2026 geplant.

 

36.5.xx.346101 – Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte     UND

36.5.xx.428101 – Aufwendungen aus der Mittagsverpflegung

 

In vielen städtischen Kindertagesstätten werden immer mehr Kinder für die Mittagsverpflegung angemeldet (freiwillig oder weil es zum Betreuungsangebot in Krippen und beim pädagogischen Mittagstisch gehört). Somit werden natürlich auch weitere Einnahmen generiert. Diesen Einnahmen stehen natürlich entsprechende Ausgaben gegenüber, so dass hier auch die Ausgabebuchungsstellen zu nennen sind.

 

21.5.01.423100 – Mieten und Pachten

 

Die Schülerinnen und Schüler der Realschule haben einen Teil des Sportunterrichts während der Sanierung/Sperrung der Olympiahalle in der Riederdammhalle. Diese Halle befindet sich im Eigentum eines Vereins und dieser nimmt für die Nutzung von Dritten ein entsprechendes Nutzungsentgelt. Da die Sperrung der Olympiahalle nicht, wie ursprünglich angenommen, bis zum Sommer 2026, sondern bis mindestens Ende 2026 andauern wird, sind weitere Nutzungsentgelte fällig, die zuvor nicht eingerechnet waren.

 

42.4.01.425100-0021 – Haltung von Fahrzeugen Hallenbad Syke

 

Beim Dienstwagen des Hallenbades steht eine bislang nicht vorhersehbare Reparatur an. Für diese Kosten kann jedoch kein neues Fahrzeug beschafft werden, dass so „günstig“ fährt (Gas). Die das Fahrzeug nutzenden Hallenbadmitarbeiter:innen sind damit sehr zufrieden und auch der Hallenbadleiter hat sich für die Beibehaltung ausgesprochen.

 

Finanzhaushalt

 

21.1.01/0015.681100 – Zuweisungen vom Land  UND

21.1.01/0050.783110 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen über 1.000 €

21.1.04/0015.681100 – Zuweisungen vom Land  UND

21.1.04/0050.783110 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen über 1.000 €

21.6.01/0015.681100 – Zuweisungen vom Land  UND

21.6.01/0050.783110 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen über 1.000 €

 

Bei diesen Buchungsstellen, die die Grundschule Am Lindhof (21.1.01) und die Luise-Chevalier-Schule (Grundschule - 21.1.04 - und Oberschule – 21.6.01 -) betreffen, sind vor allem Einnahmen und Ausgaben aus bzw. für das Startchancen-Programm eingepflegt worden.

 

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer zeitgemäßen und förderlichen Lernumgebung (Investitionsprogramm Startchancen) trat 2025 in Kraft. Die Auswahl der teilnehmenden Schulen erfolgte nach einem sozialdatenbasierten Berechnungsmodell – einem sogenannten Sozialindex. Die Schulträger hatten darauf keinen Einfluss (keine Antragstellung möglich).

 

Zu den Startchancen-Schulen in Niedersachsen gehören die beiden Syker Schulen „Grundschule Am Lindhof“ und „Luise-Chevalier-Schule, Grund- und Oberschule“.

 

Ziel der Förderung ist es, durch Investitionen eine moderne, klimagerechte und barrierefreie Bildungsinfrastruktur mit hoher Aufenthaltsqualität, förderlicher Lernumgebung und hochwertiger Ausstattung an den vom Land Niedersachsen ausgewählten Startchancen-Schulen zu schaffen. Außerdem sind durch die Investitionen innovative, vielseitig nutzbare Lernumgebungen zu schaffen, die räumlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit der pädagogischen Fach- und Lehrkräfte sowie die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams zu verbessern und die Vernetzung der Schulen in den Sozialraum zu fördern. Gefördert werden u.a. Aufbau sowie die Inbetriebnahme von Einrichtung, Ausstattung und Gestaltungselementen, und Investitionen in eine nachhaltige und lernförderliche Ausstattung, u.a. insbesondere für flexibles Mobiliar für modulare, multifunktionale Raumnutzungen, einschließlich kompetenzanregender Gestaltung der Räumlichkeiten.

 

Die Förderung beträgt, wenn ein jeweiliger Antrag positiv beschieden wird, bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuwendungsbetrag wird auf volle tausend Euro (nach unten) gerundet.

 

Während der Laufzeit der Richtlinie (bis 31.12.2034) können für die Grundschule Am Lindhof Fördermittel in Höhe von max. 967.670 € und für die Luise-Chevalier-Schule max. 1.056.286 € (zusammen insgesamt max. 2.023.956 €) abgerufen werden. Um in den Genuss der gesamten Fördermittel zu kommen, muss die Stadt Syke als Schulträger in den kommenden Jahren (2025-2034) einen Betrag von insgesamt ca. 867.410 € selbst aufbringen.

 

In der Grundschule Am Lindhof sollen in 2026 u.a. noch Schulranzenaufbewahrungsfächer und Lernwaben angeschafft werden. Zusätzlich ist der Ersatz eines Wasserspenders angedacht.

In der Grund- und Oberschule sind Anschaffungen für multifunktionale Arbeitsplätze für die Schülerinnen und Schüler geplant.

 

42.4.01/0050.783110-0007 – Erwerb von Vermögensgegenständen über 1.000 € ohne UST (Sachgesamtheit) Sportstätten Schulzentrum Syke

 

Durch die nunmehr großflächige Sanierung der Olympiahalle ist es u.a. erforderlich, die Umkleideräume wieder mit Bänken und Haken auszustatten. Die alten Gegenstände waren abgängig und mussten beseitigt werden. Damit sind neben der dann sanierten Olympiahalle auch die neueingerichteten Umkleideräume wieder für die kommenden Jahrzehnte gut aufgestellt.

Zudem soll ein Defibrillator für das Schulzentrum angeschafft werden, da sich in diesem Bereich täglich eine Vielzahl Syker Bürgerinnen und Bürger aufhält und damit die Erste-Hilfe in diesem Bereich auch einen enormen positiven Anschub erhält (Hinweis: In den Sporthallen kam es schon zu Herzstillständen).

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Ergebnishaushalt 2026 des Nachtragshaushaltsentwurfes entwickelt sich wie folgt:

 

 

Ansatz 2026

Ansatz 1. NT 2026

Veränderung

Ordentliche Erträge

68.103.700

68.883.200

779.500

Ordentliche Aufwendungen

67.591.700

68.173.500

581.800

Ordentliches Ergebnis

512.000

709.700

197.700

Außerordentliche Erträge

0

0

0

Außerordentliche Aufwendungen

0

0

0

Jahresergebnis

512.000

709.700

197.700

 

Im investiven Finanzhalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

 

 

Ansatz 2026

Ansatz 1. NT 2026

Veränderung

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

63.275.200

64.208.200

933.000

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

62.118.400

62.700.200

581.800

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.156.800

1.508.000

351.200

 

Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht im Haushaltsjahr 2026 erfüllt werden.

 

 

Ansatz 2026

Ansatz 1. NT 2026

Veränderung

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

4.976.900

6.228.900

1.252.000

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

8.256.000

10.965.400

2.709.400

Saldo der Investitionstätigkeit

-3.279.100

-4.736.500

-1.457.400

 

 

 

 

= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag

-2.122.300

-3.228.500

-1.106.200

 

Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

Ansatz 2026

Ansatz 1. NT 2026

Veränderung

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

700.000

2.750.000

2.050.000

Finanzmittelveränderung

-1.422.300

-478.500

943.800

 

 

 

 

Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen

 

 

 

Ansatz 2026

Ansatz 1. NT 2026

Veränderung

Geplante Kreditaufnahmen

2.000.000

4.000.000

2.000.000

Ordentliche Tilgung

1.300.000

1.250.000

-50.000

Außerordentliche Tilgung

0

0

0

 

 

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Abgleich mit der Zukunftsstrategie:

 

Dieser Beschluss enthält keine strategischen Elemente. Der „Abgleich mit der Zukunftsstrategie“ kann daher übersprungen werden.

 

Die nachfolgenden Zielrichtungen der Zukunftsstrategie sind eng verzahnt mit unserem Grundverständnis von Nachhaltigkeit. Wir wollen unsere Ziele so erreichen, dass auch zukünftige Generationen noch genügend Gestaltungsspielraum haben.

"Sind wir auf dem richtigen Weg?"

+

Ja, wir sind auf dem richtigen Weg.“

o

Wir treten auf der Stelle.“

-

Nein, wir kommen vom Weg ab.“

 

Syke setzt auf... vielfältige Lebensqualität

+

o

-

Die Lebensqualität hängt von vielen Faktoren ab, die unterschiedlich wichtig sind für jeden Menschen. Einige dieser Faktoren sind: Bildung, Kultur und Freizeitangebote, Gesundheitsvorsorge, Einkaufsmöglichkeiten und Betreuungsangebote. Auch Parks, Plätze, Grünflächen und Naherholungs- gebiete haben Einfluss auf die Lebensqualität vor Ort.

 

 

 

Das strategische Element ist nicht betroffen.

 

 

Syke setzt auf... vielfältige und angepasste Mobilität für alle

+

o

-

In Syke gehen wir zu Fuß und nutzen verschiedene Verkehrsmittel. Je nachdem, ob wir uns für das Fahrrad, die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Auto entscheiden, beeinflussen wir den Verkehr und die Umweltbelastung in unserer Stadt.

 

 

 

Das strategische Element ist nicht betroffen.

 

 

Syke setzt auf... verantwortungsvolle Flächennutzung

+

o

-

Im Stadtgebiet gibt es entlang der Siedlungsachse Barrien, Syke, Heiligenfelde das lebendige städtische Wohnen mit der Nähe zu Infrastruktur, Geschäften und kulturellem Leben sowie einem gesunden Gewerbe. In den umliegenden Ortschaften und Ortsteilen ist die Atmosphäre oft ruhiger und das dörfliche Leben steht im Mittelpunkt. Sowohl hier als auch entlang der Siedlungsachse ist ein bewusster Umgang mit unseren Ressourcen von Bedeutung.

 

 

 

Das strategische Element ist nicht betroffen.

 

 

Syke setzt auf... aktives Miteinander

+

o

-

Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft, in der Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur, Religion, Geschlecht, Alter, Fähigkeiten und Interessen zusammenkommen. Ein aktives Miteinander bedeutet auf- einander Acht zu geben, sich einzubringen, Inklusion, Chancengleichheit, Respekt und Bürgerbeteiligung.

 

 

 

Das strategische Element ist nicht betroffen.

 

 

Syke setzt auf... engagierten Klimaschutz

+

o

-

Klimaschutz reicht von der Reduzierung des Abfalls über Energieeinsparung bis hin zum Überflutungsmanagement. Dabei stehen Maßnahmen im Fokus, die sowohl den Klimaschutz als auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels fördern.

 

 

 

Das strategische Element ist nicht betroffen.

 

 

Syke setzt auf... Schutz der Natur

+

o

-

Der Schutz der Natur ist entscheidend, um die biologische Vielfalt zu bewahren. Durch den Schutz von Lebensräumen schaffen wir sichere Rückzugsorte für bedrohte Arten. Ein Netzwerk von Schutzgebieten ermöglicht es Tieren und Pflanzen, sich zu verbreiten und genetische Vielfalt zu erhalten.

 

 

 

Das strategische Element ist nicht betroffen.

 

 

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Durchführungszeitraum:

Die Nachtragshaushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 01.07.2026 beschlossen werden. Die v.g. genannten notwendigen Umsetzungen sollen anschließend im Jahre 2026 erfolgen.

 

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Anlagen

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