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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2026/042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 mit dem geänderten Investitionsprogramm und dem Stellenplan.

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Sachverhalt

Mit diesem 1. Nachtragshaushalt werden die wesentlichen Veränderungen im Ergebnishaushalt und die notwendigen Veränderungen im investiven Finanzhaushalt zur Fortführung und Umsetzung von Maßnahmen vorgenommen.

 

Insgesamt hat sich der Ergebnishaushalt in 2026 weiter positiv entwickelt. Dazu trägt in erster Linie die Finanzhilfe im Bereich der Kita-Personalkosten bei.

 

Mit dem 1. Nachtragshaushalt 2026 wir auch der Stellenplan angepasst. 

 

Ergebnishaushalt

Der Haushalt 2026 schließt mit diesem Nachtrag aktuell mit einem positiven Ergebnis von rd. 700.000 € gegenüber dem Ergebnis von rd. 500.000 € aus dem Ursprungshaushalt vom Dezember 2025 ab.

 

Der Entwurf des Niedersächsischen Kommunalfördergesetzes sieht eine weitere Finanzhilfe im Bereich der Kita-Personalkosten vor. Der Ansatz kann um 845.400 € auf rd. 2,9 Mio. € erhöht werden.

 

Der Festsetzungsbescheid des Niedersächsischen Finanzausgleichgesetzes liegt vor. Die Schlüsselzuweisungen werden um 90.600 € auf neu 6.849.400 € korrigiert. Außerdem fällt die Kreisumlage geringer aus. Die Rückstellung aus dem Vorjahr wird um 153.500 € reduziert.

 

Die Mai-Steuerschätzung lag bei der Erstellung des Nachtragentwurfes noch nicht vor. Es ist von einer negativen Entwicklung aufgrund der globalen Energiekrise auszugehen. Der Ansatz des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer wird im Laufe der Beratungen angepasst. 

Weitere Mehrerträge gibt es durch Finanzhilfen des Landes im Kita-Bereich mit 104.000 €.

 

Bei den Aufwendungen gibt es folgende wesentliche Änderungen:

 

Die Personalkosten erhöhen sich um 250.000 € auf neu rd. 23,56 Mio. €. Ursächlich dafür sind die positive Entwicklung bei der Einstellung von pädagogischen Fachkräften und der Besetzung vakanter Stellen.

 

In der Beschlussvorlage zum Haushalt 2026 (BV 2025/083-04-09) wurde auf die anstehenden TV-Inspektionen der Schmutzwasserkanalisation hingewiesen. Es werden 300.000 € bereitgestellt, um frühzeitig Daten für ein Sanierungskonzept zu erlangen.

 

  

Finanzhaushalt

Gegenüber dem Haushaltsplan 2026 stellt sich der laufende Finanzhaushalt neu mit rd. 1,51 Mio. € gegenüber rd. 1,16 Mio. € deutlich positiver dar.

 

Der Grund dafür liegt größtenteils an der positiven Entwicklung der Erträge im Ergebnishaushalt und der geringeren Kreisumlage.

 

Nach aktuellem Stand weisen die Salden der laufenden Verwaltungstätigkeit für die Folgejahre bis 2028 positive Beträge aus. In 2029 fällt der Saldo negativ aus.

 

Im investiven Finanzhaushalt ergibt sich gegenüber dem Haushaltsplan 2026 ein um rd. 1,5 Mio. € höheres Defizit im Saldo der Investitionstätigkeit von rd. 4,7 Mio. €.

 

Bei den investiven Auszahlungen wurden insbesondere der geplante Erwerb von Gebäuden und Grundstücken, das Startchancen-Programm im Schulbereich und Mehrkosten bei Sanierungsprojekten berücksichtigt.

 

Die Anpassungen von weiteren Einzelpositionen in verschiedenen Produkten werden im Vorbericht zum 1. Nachtragshaushalt 2026 erläutert.

 

Die geplanten Kreditermächtigungen in 2026 erhöhen sich von 2,0 Mio. € auf 4,0 Mio. €. Die veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2026 bleiben unverändert.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Ergebnishaushalt 2026 des Nachtragshaushaltsentwurfes entwickelt sich wie folgt:

 

 

Ansatz 2026

Ansatz 1. NT 2026

Veränderung

Ordentliche Erträge

68.103.700

68.883.200

779.500

Ordentliche Aufwendungen

67.591.700

68.173.500

581.800

Ordentliches Ergebnis

512.000

709.700

197.700

Außerordentliche Erträge

0

0

0

Außerordentliche Aufwendungen

0

0

0

Jahresergebnis

512.000

709.700

197.700

 

Im investiven Finanzhalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

 

 

Ansatz 2026

Ansatz 1. NT 2026

Veränderung

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

63.275.200

64.208.200

933.000

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

62.118.400

62.700.200

581.800

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.156.800

1.508.000

351.200

 

Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht im Haushaltsjahr 2026 erfüllt werden.

 

 

Ansatz 2026

Ansatz 1. NT 2026

Veränderung

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

4.976.900

6.228.900

1.252.000

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

8.256.000

10.965.400

2.709.400

Saldo der Investitionstätigkeit

-3.279.100

-4.736.500

-1.457.400

 

 

 

 

= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag

-2.122.300

-3.228.500

-1.106.200

 

Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

Ansatz 2026

Ansatz 1. NT 2026

Veränderung

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

700.000

2.750.000

2.050.000

Finanzmittelveränderung

-1.422.300

-478.500

943.800

 

 

 

 

Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen

 

 

 

Ansatz 2026

Ansatz 1. NT 2026

Veränderung

Geplante Kreditaufnahmen

2.000.000

4.000.000

2.000.000

Ordentliche Tilgung

1.300.000

1.250.000

-50.000

Außerordentliche Tilgung

0

0

0

 

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Durchführungszeitraum:

Die Nachtragshaushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 01.07.2026 beschlossen werden. Noch notwendige Umsetzungen des Haushaltsplanes erfolgen im Haushaltsjahr 2026 bzw. den Folgejahren.

 

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Anlagen

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