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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2026/028-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Syke beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Syke auf Grundlage der als Anlage 2 der Beschlussvorlage 2026/028 beigefügten Gebührenkalkulation für die Jahre 2026/2027 mit einer Straßenreinigungsgebühr von

0,72 €/m je Quadratwurzeleinheit in der Reinigungsklasse a und

0,48 €/m je Quadratwurzeleinheit in der Reinigungsklasse c.

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Sachverhalt

Es wird auf die Begründung der Beschlussvorlage 2026/028 Bezug genommen.

Die 1. Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Syke wird ergänzt um die Aufnahme der Kappungsgrenze von 20.000 m² für übergroße Grundstücke. Die Kappungsgrenze wurde bereits bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für die Reinigungsklassen a, b und c angewandt.

 

Die Einführung der Kappungsgrenze berücksichtigt die Besonderheiten von großen land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken sowie von großen Gewerbegrundstücken.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Auswirkungen der Kappungsgrenze wurde bei der Kalkulation der Straßenreinigungs-gebühren berücksichtigt. Durch die anfallenden Gebühren werden die Aufwendungen der Stadt für die Straßenreinigung zu 75 % gedeckt. Es verbleibt ein städtischer Anteil von 25 % der Haushaltsaufwendungen.

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Durchführungszeitraum:
Die 1. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Syke tritt zum 01.08.2026 in Kraft.

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Anlagen

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