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Beschlussvorlage - 2026/028
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Syke vom 17.12.2025 (Vorauskalkulation der Reinigungsklasse a und c 2026)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Frau A. Bödeker, Tel. 164-139
- Verfasser/in 2:
- Herr M. Wendt, Tel.:164-126
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ortsrat der Ortschaft Barrien
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Anhörung
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20.04.2026
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●
Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Gödestorf
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Anhörung
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15.04.2026
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●
Geplant
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Ortsrat der Ortschaft Okel
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Anhörung
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15.04.2026
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●
Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Ristedt
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Anhörung
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06.05.2026
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●
Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Steimke
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Anhörung
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22.04.2026
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●
Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Syke
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Anhörung
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04.05.2026
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●
Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Wachendorf
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Anhörung
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13.04.2026
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●
Geplant
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Ortsrat der Ortschaft Henstedt
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Anhörung
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27.04.2026
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●
Geplant
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Gemeinsame Sitzung Ortsräte
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Keine Zuständigkeit
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21.05.2026
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●
Geplant
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Ortsrat der Ortschaft Heiligenfelde
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Anhörung
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09.04.2026
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21.05.2026
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●
Geplant
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Ortsrat der Ortschaft Gessel
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Anhörung
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21.05.2026
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●
Geplant
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Ortsrat der Ortschaft Okel
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Keine Zuständigkeit
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21.05.2026
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●
Bereit
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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●
Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Bereit
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Syke beschließt die als Anlage 1 beigeführte 1. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Syke auf Grundlage der als Anlage 2 beigefügte Gebührenkalkulation für die Jahre 2026/2027 mit einer Straßenreinigungsgebühr von
0,72 € je Quadratwurzeleinheit in der Reinigungsklasse a und
0,48 € je Quadratwurzeleinheit in der Reinigungsklasse c.
Sachverhalt
Der Rat der Stadt Syke hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 die Neufassung der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsverordnung beschlossen.
Mit Inkrafttreten der neuen Satzung bestehen drei Reinigungsklassen:
Reinigungsklasse a: Fahrbahnrand und Rinne (Stadtgebiet und Ortschaften)
Reinigungsklasse b: Fahrbahn, Rinne und Gehweg (nur Hauptstraße)
Reinigungsklasse c: Winterdienst an Fahrradrouten des Mobilitätskonzeptes
Im Zuge der Neugestaltung der Straßenreinigung ist der Gebührenmaßstab vom bisherigen Frontmetermaßstab auf den Quadratwurzelmaßstab umgestellt worden. Der Quadratwurzelmaßstab ist ein flächenbezogener Maßstab. Hierzu wird die Quadratwurzel aus der amtlichen Fläche des Grundstückes gezogen. Der Quadratwurzelmaßstab ist aufgrund seiner Eigenart in besonderer Weise dazu geeignet, um die von der Rechtsprechung geforderte Einhaltung des allgemeinen Gleichheitssatzes zu gewährleisten. Das mathematische Verfahren ist präzise (Bestimmheitsgebot) und kann auf (für den Gebührenpflichtigen) intransparente, manuelle Messvorgänge, Hilfs- und Projektionslinien verzichten. Bei diesem Maßstab haben deshalb Zufälligkeiten, die sich aus der Form der Grundstücke, ihrer Ausrichtung oder Lage zur Straße ergeben, keinen Einfluss auf die Gebührenhöhe. Der Quadratwurzelmaßstab macht die Grundstücke für die Gebührenberechnung vergleichbar.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in seinem Urteil vom 30.01.2017 (9 LB 194/16) die Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Barsinghausen, die u.a. auf dem Frontmetermaßstab beruhte; für unwirksam erklärt. Das Nds. Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in seinem Urteil vom 24.04.2024 (9 LC 138/20) entschieden, dass die Ersetzung des bisherigen Frontmetermaßstabs durch den Quadratwurzelmaßstab im Einklang mit höherrangigen Recht, insbesondere mit § 52 Abs. 3 Satz 4 Nds. Straßengesetz i. V. m. § 5 Abs. 3 Satz 2 NKAG und mit Art. 3 Abs. 1 GG. Damit wurde die Entscheidung des VG Lüneburg vom 27.05.2020 (3 A 94/18), wonach der Quadratwurzelmaßstab als flächenbezogener Maßstab dem Gebot der sachgerechten Heranziehung zu einer Straßenreinigungsgebühr als Benutzungsgebühr gerecht wird, bestätigt.
Da die Umstellung der Bemessungsgrundlage sich als sehr aufwändig herausgestellt hat, wurde zunächst lediglich die Reinigungsklasse b kalkuliert. Da nunmehr die erforderlichen Grundlagen vorliegen, erfolgt jetzt die Kalkulation der Reinigungsklassen a und c.
Die von der Firma Heyder + Partner durchgeführte Gebührenkalkulation ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Es ergibt sich eine kostendeckende Gebühr von
0,72 € je Quadratwurzeleinheit in der Reinigungsklasse a,
25,04 € je Quadratwurzeleinheit in der Reinigungsklasse b und
0,48 € je Quadratwurzeleinheit in der Reinigungsklasse c.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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450,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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287,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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142 kB
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4
|
(wie Dokument)
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862,2 kB
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5
|
(wie Dokument)
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219,2 kB
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