Ratsinformationssystem

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2026/036

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Syke beschließt, die Anträge auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Ortsteils „Specken“ der Ortschaft Gödestorf abzulehnen.

Reduzieren

Sachverhalt

Für zwei Flurstücke im Bereich der Straße “Specken”, im Ortsteil Gödestorf, wurden Anträge zur Aufstellung eines Bebauungsplanes von Privatpersonen an die Stadtverwaltung gestellt. Diese Flächen liegen zwar in einem räumlichen Zusammenhang, grenzen jedoch nicht aneinander (vgl. Abbildung 1). Auf der rot umrandeten Fläche sollen nach Wunsch der Antragstellenden zwei Wohnbaugrundstücke und auf der gelb umrandeten Fläche sollen vier Wohnbaugrundstücke entstehen. Derzeit ist dort eine Wohnbebauung nicht zulässig, da sich diese Flächen im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß §35 Baugesetzbuch befinden. Sowohl der Privilegierungstatbestand gem. § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist nicht gegeben, als auch die Größe der vorhandenen Grundstücke und deren Lage im Ortsgefüge widerspricht dem § 35 Abs. 2 BauGB, sodass hier nicht die Rede von “Baulücken” sein kann.

 

Abbildung 1: Lage der Flurstücke

 

Verkehrliche Erschließung:

Die Straße “Specken” ist mit 3 Metern Breite zu schmal, um Begegnungsverkehre schadlos ableiten zu können. Durch die bereits vorhandene Bebauung sowie Einfriedungen ist eine Verbreiterung der Straße mit entsprechenden Straßenseitenräumen nur bedingt möglich. Weitere Bebauung würde zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens führen, sodass sich die verkehrlichen Probleme verschärfen würden.

Die gelb markierte Fläche liegt an der “Gödestorfer Straße” (Landesstraße 356). Es ist davon auszugehen, dass der Straßenbaulastträger (Land Niedersachsen) einer direkten Zuwegung zur Landesstraße nicht zustimmen würde. Damit würde auch hier die Straße “Specken” als Erschließungsstraße dienen und einer erhöhten Belastung ausgesetzt werden.

 

Oberflächenentwässerung:

Für das Ableiten des anfallenden Niederschlagswassers ist in den betroffenen Bereichen kein Regenwasserkanal sowie keine Vorflut vorhanden. In der folgenden Abbildung ist zu erkennen, dass bei Starkregenereignissen auf dem süd-westlich gelegenen Flurstück zudem von einer erhöhten Belastung abzugehen ist (vgl. Starkregenhinweiskarte Niedersachsen vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie). Der betroffene Bereich ist in blau dargestellt.

 

Abbildung 2: Auszug aus der Starkregenhinweiskarte

 

Umwelt:

Die Flächen stellen sich derzeit als Grünflächen dar und sind gänzlich unversiegelt. Die gelb umrandete Fläche grenzt an ein bewaldetes Flurstück an. Diese Waldfläche kann die Einhaltung von Abstandregeln zum Schutz vor dem Umsturz von Bäumen erfordern (min. 20 Meter ab Waldgrenze). Dadurch würde die Bebaubarkeit des Grundstücks stark eingeschränkt werden.

 

Baulücken:

Im Ortsteil Gödestorf befinden sich mehrere Baulücken in planungsrechtlich erschlossenen Gebieten (Innenbereich gemäß §34 BauGB oder in einem Bebauungsplan gemäß §30 BauGB). In unmittelbarer Umgebung sind hier die sechs noch freien Baugrundstücke in der Straße „Wiedhoop“ sowie weitere Baulücken im Bereich der Straße „Norderheide“ zu nennen. Im Zuge des "Bau-Turbos” kann zudem davon ausgegangen werden, dass in planungsrechtlich erschlossenen Gebieten des Innenbereichs eine Nachverdichtung durch sogenannte Hinterlandbebauung entstehen wird und damit weitere Bebauungspotenziale entstehen werden.

 

Städtebauliche Struktur:

Derzeit überwiegt in dem betrachteten Beriech eine lockere Bebauung mit großen Grundstücken und teilweise kultur-historisch-prägendem Gebäudebestand. Diese Struktur würde durch eine weitere Bebauung aufgebrochen und das Ortsbild nachhaltig verändert werden.

 

Bau-Turbo:

Beide Flurstücke könnten über den Bau-Turbo bebaut werden, da diese sich teilweise in 100 Metern Entfernung eines im Innenbereich (B-Plan Nr. 25 33/2 “Ortskern Gödestorf”) befindlichen Wohngebäudes befinden, insofern die Kriterien und Bedingungen gemäß der Zustimmungsgrundlage der Stadt Syke erfüllt sind, dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Politik dem Vorhaben zustimmt.

In diesem Fall bedeutet es, dass weiterhin Umwelt (Nähe zum Wald und Entwässerung), Ortsbild (Prägung durch Fachwerkbauten) und städtebauliche Entwicklungsziele (Siedlungsachse, vorhandene Baulücken/Nachverdichtungspotenziale) den Vorhaben weitgehend widersprechen und eine Zustimmung nicht in Aussicht gestellt werden kann.

 

Abbildung 3: 100m Entfernung zum Innenbereich

 

Planungsrechtliche Einschätzung:

Aufgrund der dargelegten Sachlage und den damit im Zusammenhang stehenden Herausforderungen wird empfohlen, keine planungsrechtliche Änderung vorzunehmen und somit keine zusätzlichen Wohnbaugrundstücke zu ermöglichen.

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes müsste zudem der gesamte Siedlungsbereich um die Straßen “Specken” und “Gödestorfer Straße” betrachtet werden, da bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht lediglich die beiden hier in Rede stehenden Flurstücke in eine Planung integriert werden könnten. Somit wäre mit weiteren nachteiligen Auswirkungen für Umwelt, Verkehr und Ortsbild zu rechnen.

Reduzieren

Abgleich mit der Zukunftsstrategie:

 

Dieser Beschluss enthält keine strategischen Elemente. Der „Abgleich mit der Zukunftsstrategie“ kann daher übersprungen werden.

 

Die nachfolgenden Zielrichtungen der Zukunftsstrategie sind eng verzahnt mit unserem Grundverständnis von Nachhaltigkeit. Wir wollen unsere Ziele so erreichen, dass auch zukünftige Generationen noch genügend Gestaltungsspielraum haben.

"Sind wir auf dem richtigen Weg?"

+

Ja, wir sind auf dem richtigen Weg.“

o

Wir treten auf der Stelle.“

-

Nein, wir kommen vom Weg ab.“

 

Syke setzt auf... vielfältige Lebensqualität

+

o

-

Die Lebensqualität hängt von vielen Faktoren ab, die unterschiedlich wichtig sind für jeden Menschen. Einige dieser Faktoren sind: Bildung, Kultur und Freizeitangebote, Gesundheitsvorsorge, Einkaufsmöglichkeiten und Betreuungsangebote. Auch Parks, Plätze, Grünflächen und Naherholungs- gebiete haben Einfluss auf die Lebensqualität vor Ort.

 x

 

 

Die Lebensqualität vor Ort zeichnet sich gerade durch die ländliche Struktur aus. Durch die Schaffung zusätzlicher Grundstücke können sich negative Auswirkungen ergeben. Eine Ablehnung zusätzlicher Bebauung ist daher positiv zu sehen.

 

Syke setzt auf... vielfältige und angepasste Mobilität für alle

+

o

-

In Syke gehen wir zu Fuß und nutzen verschiedene Verkehrsmittel. Je nachdem, ob wir uns für das Fahrrad, die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Auto entscheiden, beeinflussen wir den Verkehr und die Umweltbelastung in unserer Stadt.

 

 

 

Die Entwicklung von Wohnbaugrundstücken hat keine Auswirkung auf diese Zielsetzung.

 

Syke setzt auf... verantwortungsvolle Flächennutzung

+

o

-

Im Stadtgebiet gibt es entlang der Siedlungsachse Barrien, Syke, Heiligenfelde das lebendige städtische Wohnen mit der Nähe zu Infrastruktur, Geschäften und kulturellem Leben sowie einem gesunden Gewerbe. In den umliegenden Ortschaften und Ortsteilen ist die Atmosphäre oft ruhiger und das dörfliche Leben steht im Mittelpunkt. Sowohl hier als auch entlang der Siedlungsachse ist ein bewusster Umgang mit unseren Ressourcen von Bedeutung.

 x

 

 

Gemäß dem Grundsatzbeschluss „Siedlungsachse“ sollen vorrangig in Barrien, Syke und Heiligenfelde Baugebiete geplant werden. Es sind Bauplätze in unmittelbarer Nähe vorhanden, sowohl im planungsrechtlichen Innenbereich, als auch in Bebauungsplangebieten. Eine Ablehnung zusätzlicher Bebauung und die Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen ist daher positiv zu sehen. 

 

Syke setzt auf... aktives Miteinander

+

o

-

Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft, in der Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur, Religion, Geschlecht, Alter, Fähigkeiten und Interessen zusammenkommen. Ein aktives Miteinander bedeutet auf- einander Acht zu geben, sich einzubringen, Inklusion, Chancengleichheit, Respekt und Bürgerbeteiligung.

 

 

 

Die Entwicklung von Wohnbaugrundstücken hat keine Auswirkung auf diese Zielsetzung.

 

Syke setzt auf... engagierten Klimaschutz

+

o

-

Klimaschutz reicht von der Reduzierung des Abfalls über Energieeinsparung bis hin zum Überflutungsmanagement. Dabei stehen Maßnahmen im Fokus, die sowohl den Klimaschutz als auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels fördern.

 x

 

 

Eine Entwicklung in diesem Bereich wird mit erheblicher Neuversiegelung einhergehen. Die blaumarkierte Fläche ist bereits jetzt von Starkregen betroffen und bestehende Problematiken würden durch zusätzliche Versiegelung verschärft. Aus diesem Grund ist die Ablehnung positiv zu sehen.

 

Syke setzt auf... Schutz der Natur

+

o

-

Der Schutz der Natur ist entscheidend, um die biologische Vielfalt zu bewahren. Durch den Schutz von Lebensräumen schaffen wir sichere Rückzugsorte für bedrohte Arten. Ein Netzwerk von Schutzgebieten ermöglicht es Tieren und Pflanzen, sich zu verbreiten und genetische Vielfalt zu erhalten.

 x

 

 

Beide Flächen sind derzeit unversiegelte Wiesenflächen, die bei einer Entwicklung beeinträchtigt würden. Eine Ablehnung zusätzlicher Bebauung und die Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen ist daher positiv zu sehen. 

 

Loading...