Ratsinformationssystem
Informationsvorlage - 2025/009-05
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen / Spenden gem. § 111 Abs. 8 NKomVG für das Jahr 2025 durch den Rat der Stadt Syke
Hier: Jahresbericht 2025 für die Bekanntgabe an die Kommunalaufsicht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Frau R. Bavendiek, Tel: 164-128
- Aktenzeichen:
- 20 24 13/2025
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Zur Kenntnis
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Geplant
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Rat der Stadt Syke
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Abschließend zur Kenntnis
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18.03.2026
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Sachverhalt
Dem Verwaltungsausschuss und dem Rat der Stadt Syke wird mit dieser Informationsvorlage der Jahresbericht 2025 über die Annahme von Spenden und Zuwendungen zur Kenntnis vorgelegt.
Der Bericht enthält alle Zuwendungen, die der Finanzabteilung für 2025 gemeldet wurden. Die für die Annahme jeweils notwendigen Beschlüsse sind entsprechend der festgelegten Wertgrenzen erfolgt.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist es den Kommunen gemäß § 111 Abs. 8 Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gestattet, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einzuwerben und anzunehmen.
Über die Annahme entscheiden unter Beachtung der festgesetzten Wertgrenzen (Beschluss Rat vom 15.11.2009, BV 2009/150) die Bürgermeisterin, der Verwaltungsausschuss oder der Rat der Stadt Syke. Entsprechend der Vorschriften des § 111 Abs. 8 Satz 4 NKomVG erstellt die Stadt Syke jährlich einen Bericht mit Angabe der Zuwendungsgeber, Benennung der Zuwendungen sowie der vorgegebenen Zuwendungszwecke und übersendet diesen der Kommunalaufsicht des Landkreises Diepholz.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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299,7 kB
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