Ratsinformationssystem

ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - 2025/009-05

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Dem Verwaltungsausschuss und dem Rat der Stadt Syke wird mit dieser Informationsvorlage der Jahresbericht 2025 über die Annahme von Spenden und Zuwendungen zur Kenntnis vorgelegt.

 

Der Bericht enthält alle Zuwendungen, die der Finanzabteilung für 2025 gemeldet wurden. Die für die Annahme jeweils notwendigen Beschlüsse sind entsprechend der festgelegten Wertgrenzen erfolgt.

 

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist es den Kommunen gemäß § 111 Abs. 8 Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gestattet, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einzuwerben und anzunehmen.

 

Über die Annahme entscheiden unter Beachtung der festgesetzten Wertgrenzen (Beschluss Rat vom 15.11.2009, BV 2009/150) die Bürgermeisterin, der Verwaltungsausschuss oder der Rat der Stadt Syke. Entsprechend der Vorschriften des § 111 Abs. 8 Satz 4 NKomVG erstellt die Stadt Syke jährlich einen Bericht mit Angabe der Zuwendungsgeber, Benennung der Zuwendungen sowie der vorgegebenen Zuwendungszwecke und übersendet diesen der Kommunalaufsicht des Landkreises Diepholz.

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Stadt hat mit ihren Einrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen, Feuerwehren, Theater usw.) im Jahr 2025 Geld- und Sachspenden von insgesamt 23.461,53 € erhalten, die sich folgendermaßen aufteilen:

 

 

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Durchführungszeitraum:

Haushaltsjahr 2025

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Anlagen

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