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Beschlussvorlage - 2026/006
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen / Spenden gem. § 111 Abs. 8 NKomVG für das Jahr 2026 durch den Rat der Stadt Syke
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Frau R. Bavendiek, Tel: 164-128
- Aktenzeichen:
- 20 24 13/2026
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Geplant
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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18.03.2026
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Sachverhalt
Sachverhalt: Gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG werden dem Rat nachfolgend aufgeführte Spende entsprechend der Wertgrenzenrichtlinie des Rates (BV 2009/150) zur Entscheidung vorgelegt:
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Nr. 1 |
Annahme einer Geldspende der Kreissparkasse Diepholz im Wert von
Die Spende ist zweckgebunden für die Freiwillige Feuerwehr Okel zu verwenden.
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5.000,00 € |
Finanzielle Auswirkungen:
Der Spendenbetrag von 5.000,00 € wird entsprechend des vorgegebenen Zweckes durch die Stadt Syke verwendet.
Mit dem Einwerben von Spenden und anderen Zuwendungen werden unter anderem im Bereich der Stadtverwaltung sowie in städtischen Einrichtungen zusätzliche Maßnahmen finanziert, für die im Haushalt keine oder nicht ausreichende Mittel vorgesehen sind.
