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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2026/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, die in der Vorlage genannte Spende der laufenden Nummer 1 anzunehmen und dem Zweck entsprechend zu verwenden.

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Sachverhalt

Sachverhalt: Gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG werden dem Rat nachfolgend aufgeführte Spende entsprechend der Wertgrenzenrichtlinie des Rates (BV 2009/150) zur Entscheidung vorgelegt:

 

 

Nr. 1

 

Annahme einer Geldspende der Kreissparkasse Diepholz

im Wert von

 

Die Spende ist zweckgebunden für die Freiwillige Feuerwehr Okel zu verwenden.

 

 

 

5.000,00 €

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Spendenbetrag von 5.000,00 € wird entsprechend des vorgegebenen Zweckes durch die Stadt Syke verwendet.

Mit dem Einwerben von Spenden und anderen Zuwendungen werden unter anderem im Bereich der Stadtverwaltung sowie in städtischen Einrichtungen zusätzliche Maßnahmen finanziert, für die im Haushalt keine oder nicht ausreichende Mittel vorgesehen sind.

 

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