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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2026/020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Syke folgt der Empfehlung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Syke GmbH in der Sitzung am 17.12.2025 und stimmt folgenden Beschlüssen zu:

 

  1.               Die Stadtwerke Syke GmbH (SWS) wird ermächtigt, den Kommanditanteil einer Windkraftanlage im Windpark Wachendorf zur erwerben.
  2.               Die SWS wird ermächtigt, eine neue Komplementärin in der Rechtsform der GmbH zu gründen.
  3.               Die Geschäftsführung der Stadtwerke Syke GmbH wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit dem Erwerb stehenden Maßnahmen und Verträge (insbesondere Gesellschaftsverträge, GU-Vertrag, WEA-Kaufvertrag, Betriebsführungs- und Wartungsverträge, Flächen- und Gestattungsverträge, Finanzierungsverträge, Pacht- und Nutzungsverträge, behördliche Genehmigungen) im Sinne eines schlüsselfertigen Erwerbs zu vollziehen und erforderliche Anpassungen eigenverantwortlich vorzunehmen.
  4.               Die Vertreter der Stadt Syke in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Syke GmbH werden angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Syke GmbH sämtliche für die Umsetzung des Beteiligungserwerbs, einschließlich der Gründung und Einsetzung einer neuen Komplementär-GmbH („Stadtwerke SyWynd Verwaltungs-GmbH“) sowie der Zustimmung zu den entsprechenden Gesellschaftsverträgen, erforderlichen Beschlüsse entsprechend den Festlegungen dieses Ratsbeschlusses zu fassen und die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.

 

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Sachverhalt

  1. Gegenstand und Zielsetzung des Projekts

 

Die Stadtwerke Syke GmbH beabsichtigt sich mit der Übernahme des Kommanditanteils an einer Windkraftanlage an einem fortgeschrittenen, nahezu errichtungsreifen Windkraftprojekt (WEA Enercon E175, 6 MW) in Syke/Wachendorf zu beteiligen.


Das Beteiligungsmodell ist darauf ausgelegt, das Projekt im Stadium unmittelbarer Bau- und Realisierungsreife schlüsselfertig zu übernehmen. Die Projektgesellschaft umfasst alle Rechte, Verträge und Sicherheiten, die für Errichtung, Anschluss, Betrieb und Vertrieb des Windstroms erforderlich sind.

 

  1. Wirtschaftliche und finanzielle Einordnung

 

Der Kommanditanteil wird zum Nennbetragswert übernommen; der Kaufpreis orientiert sich an der vorratsmäßigen Kapitalisierung und dem Projektfortschritt. Daneben wird für die Zeit bis zur Anteilsübernahme ein Ersatz für die Verzinsung gezahlt.
 

Die Gesamtfinanzierung des Projekts (Eigen-/Fremdkapital, Zuschüsse, Eigenleistung) ist durch die bestehenden Verträge und Banking-Fazilitäten sichergestellt.

 

  1. Risiken und Vorteile

 

Durch die Erwerbslösung als „schlüsselfertige Projektgesellschaft“ entfallen für die Stadtwerke Syke GmbH erhebliche Eigenentwicklungs-, Planungs- und Realisierungsrisiken. Die Risiken sind insgesamt auf ein Minimum reduziert. Es verbleiben die unvermeidbaren Risiken einer unternehmerischen Aktivität.


Die SWS erhält unmittelbaren Zugriff auf ein ausentwickeltes, bereits in der Umsetzung befindliches Windenergieprojekt, partizipiert vollumfänglich an zukünftigen Stromerlösen sowie an öffentlichen und privaten Fördermechanismen, kann Projektfortschritte nachverfolgen und steuert den operativen und strategischen Betrieb im Rahmen der Gesellschafterversammlung unmittelbar.

 

 

  1. Kommunalwirtschaftlicher Kontext

 

Das Engagement im Windprojekt stärkt den lokalen Beitrag zur Energiewende und sichert die Wertschöpfung in der Region Syke.

 

Der Erwerb des Kommanditanteils durch die Stadtwerke Syke GmbH und die Errichtung der Komplementär-GmbH stellen kommunalwirtschaftliche Maßnahmen dar, die nach den Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) der Kommunalaufsicht anzuzeigen sind. Die notwendige Anzeige wird im vorgesehenen Verfahren erfolgen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Bei einer Beteiligung der Stadtwerke Syke GmbH an einer Windkraftanlage profitiert der städtische Haushalt von Gewerbesteuereinnahmen und Gewinnausschüttungen.

Das Haftungsrisiko der Stadt besteht im eingesetzten Kapital.

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Durchführungszeitraum:

In der nächsten Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Syke GmbH sollen die 4 Punkte des oben stehenden Beschlussvorschlags beschlossen werden. 

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