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ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - 2026/019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit der Vorlage 2022/084-02 wurde vom Rat der Stadt Syke am 07.07.2022 beschlossen, dass wenn Gehwege saniert oder neu angelegt werden, Rampensteine (Einfahrtschwellen) anstelle von Absenkungen verwendet werden, soweit dies technisch möglich ist. Im Sinne dieses Beschlusses werden alle Grundstückszufahrten, auf deren Höhe der Gehweg eine Breite von mindestens 1,80 m oder größer aufweist, mit Einfahrtschwellen hergestellt. Dort, wo der Gehweg geringere Breiten als 1,80 m innehat, werden die Grundstückszufahrten, aus Gründen der Verkehrssicherheit, mit herkömmlichen Absenksteinen hergestellt. Hintergrund ist hierbei, dass die dann noch verbleibende begehbare Breite im Bereich der Zufahrt nicht mehr ausreichend für die fußläufige Verkehre wäre.

 

Gemäß den technischen Vorgaben zur Barrierefreiheit, ist für Querungsstellen eine maximale Gefälleneigung von 6% zulässig, da größere Gefälleneigungen für Personen mit Rollatoren oder Rollstühlen als nicht überwindbar gelten. Die Einfahrtschwellen, die in Deutschland zu erwerben sind, weisen bauartbedingt deutlich größere Gefälleneigungen auf und gelten somit als nicht barrierefrei. Daher dürfen sie nicht im Bereich von Querungsstellen eingebaut werden.

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