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Beschlussvorlage - 2026/010
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunalwahl 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Ordnung
- Verfasser/in 1:
- Herr P. Hübner, Tel:164-300
- Aktenzeichen:
- 3-Wahl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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19.02.2026
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Beschlussvorschlag
- Als Gemeindewahlleitung wird Bürgermeisterin Suse Laue und als Stellvertretende Gemeindewahlleitung Erster Stadtrat Thomas Kuchem berufen.
- Auf die Möglichkeit zwei Wahlbereiche nach § 7 des Niedersächsischen
Kommunalwahlgesetzes (NKWG) zu bilden wird verzichtet.
- Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Wahlvorstände wird auf 70,00 €
festgesetzt. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeindewahlausschusses erhalten 25,00 € je Sitzung
Sachverhalt
Die Niedersächsische Landesregierung hat am 27.05.2025 mit Verordnung festgelegt, dass die allgemeine Neuwahl der kommunalen Vertretungen am 13.09.2026 erfolgen soll.
Durch den Rat der Stadt Syke wurde am 02.07.2025 beschlossen, dass die Direktwahl der Hauptverwaltungsbeamtin bzw. des Hauptverwaltungsbeamten ebenfalls am 13.09.2026 erfolgt. Für einen gegebenenfalls erforderliche Stichwahl ist der 27.09.2026 vorgesehen (s. Beschlussvorlage 2025/059).
Die Zahl der Abgeordneten soll bei einer Einwohnerzahl unter 25.001 unverändert bei 34 belassen werden. Bei einer Einwohnerzahl über 25.000 wurde die Zahl der Abgeordneten nach § 46 Abs. 4 NKWG von 36 auf 34 mit Satzung der Stadt Syke reduziert (s. Beschlussvorlage 2025/012-01).
Die für die Berechnung der Abgeordneten maßgebliche Einwohnerzahl wurde durch das Nds. Landesamt für Statistik zum Stichtag 30.06.2025 auf 25.280 Einwohner festgelegt.
Für die Kommunalwahl 2021 und die folgenden Wahlen wurden, da die Bürgermeisterin Suse Laue kandidierte, der Erste Stadtrat Thomas Kuchem als Gemeindewahlleiter und Stadtamtsfrau Freya Söchtig als Stellvertretende Gemeindewahlleiterin bestimmt (s. Beschlussvorlage 2020/129).
Gemäß § 9 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) sind Gemeindewahlleitung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister und Stellvertreterin oder Stellvertretung jeweils die Vertreterin oder der Vertreter im Amt. Hiervon wurde aufgrund der Kandidatur von Frau Suse Laue in der Vergangenheit durch Beschluss des Rates abgewichen.
Nach § 7 des NKWG können Wahlgebieten, in denen mindestens 34 und höchstens 39 Abgeordnete gewählt werden, in zwei Wahlbereiche eingeteilt werden. Die Einteilung in zwei Wahlbereiche würde zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Durchführung der Wahlen führen.
Für die Kommunalwahl werden rund 310 Wahlhelfer in 29 Wahllokalen und 10 Briefwahllokalen benötigt.
Bei den vorangegangenen Wahlen betrug die Aufwandsentschädigung 50,00 € bzw. 20,00 €. Da es schwieriger wird Personal für die Wahlvorstände zu finden sollte die Aufwands-entschädigung zur Kommunalwahl 2026 angepasst werden.
Der Gemeindewahlausschuss besteht nach § 10 NKWG aus der Gemeindewahlleitung sowie 6 weiteren Mitgliedern. Der Gemeindewahlausschusses hat über die Zulassung von Wahlvorschlägen zu beschließen und das Wahlergebnis festzustellen.
Hinsichtlich der Bildung des Wahlausschusses werden die Parteien / Wählergruppen noch schriftlich um Vorschläge für die Mitglieder gebeten
Die Gesamtkosten betragen für die Wahlhelfer und die des Gemeindewahlausschusses je rund 22.000 € für die Wahl am 13.09.2026 und für eine eventuelle Stichwahl am 27.09.2026.
Abgleich mit der Zukunftsstrategie:
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Dieser Beschluss enthält keine strategischen Elemente. Der „Abgleich mit der Zukunftsstrategie“ kann daher übersprungen werden. |
Die nachfolgenden Zielrichtungen der Zukunftsstrategie sind eng verzahnt mit unserem Grundverständnis von Nachhaltigkeit. Wir wollen unsere Ziele so erreichen, dass auch zukünftige Generationen noch genügend Gestaltungsspielraum haben.
"Sind wir auf dem richtigen Weg?"
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„Ja, wir sind auf dem richtigen Weg.“ |
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„Wir treten auf der Stelle.“ |
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„Nein, wir kommen vom Weg ab.“ |
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Syke setzt auf... vielfältige Lebensqualität |
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Die Lebensqualität hängt von vielen Faktoren ab, die unterschiedlich wichtig sind für jeden Menschen. Einige dieser Faktoren sind: Bildung, Kultur und Freizeitangebote, Gesundheitsvorsorge, Einkaufsmöglichkeiten und Betreuungsangebote. Auch Parks, Plätze, Grünflächen und Naherholungs- gebiete haben Einfluss auf die Lebensqualität vor Ort. |
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Das strategische Element ist nicht betroffen.
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Syke setzt auf... vielfältige und angepasste Mobilität für alle |
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In Syke gehen wir zu Fuß und nutzen verschiedene Verkehrsmittel. Je nachdem, ob wir uns für das Fahrrad, die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Auto entscheiden, beeinflussen wir den Verkehr und die Umweltbelastung in unserer Stadt. |
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Das strategische Element ist nicht betroffen.
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Syke setzt auf... verantwortungsvolle Flächennutzung |
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Im Stadtgebiet gibt es entlang der Siedlungsachse Barrien, Syke, Heiligenfelde das lebendige städtische Wohnen mit der Nähe zu Infrastruktur, Geschäften und kulturellem Leben sowie einem gesunden Gewerbe. In den umliegenden Ortschaften und Ortsteilen ist die Atmosphäre oft ruhiger und das dörfliche Leben steht im Mittelpunkt. Sowohl hier als auch entlang der Siedlungsachse ist ein bewusster Umgang mit unseren Ressourcen von Bedeutung. |
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Das strategische Element ist nicht betroffen.
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Syke setzt auf... aktives Miteinander |
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Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft, in der Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur, Religion, Geschlecht, Alter, Fähigkeiten und Interessen zusammenkommen. Ein aktives Miteinander bedeutet auf- einander Acht zu geben, sich einzubringen, Inklusion, Chancengleichheit, Respekt und Bürgerbeteiligung. |
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Das strategische Element ist nicht betroffen.
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Syke setzt auf... engagierten Klimaschutz |
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Klimaschutz reicht von der Reduzierung des Abfalls über Energieeinsparung bis hin zum Überflutungsmanagement. Dabei stehen Maßnahmen im Fokus, die sowohl den Klimaschutz als auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels fördern. |
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Das strategische Element ist nicht betroffen.
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Syke setzt auf... Schutz der Natur |
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Der Schutz der Natur ist entscheidend, um die biologische Vielfalt zu bewahren. Durch den Schutz von Lebensräumen schaffen wir sichere Rückzugsorte für bedrohte Arten. Ein Netzwerk von Schutzgebieten ermöglicht es Tieren und Pflanzen, sich zu verbreiten und genetische Vielfalt zu erhalten. |
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Das strategische Element ist nicht betroffen.
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