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Beschlussvorlage - 2025/009-04
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen / Spenden gem. § 111 Abs. 8 NKomVG für das Jahr 2025 durch den Rat der Stadt Syke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Frau R. Bavendiek, Tel: 164-128
- Aktenzeichen:
- 20 24 13/2025
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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19.02.2026
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Sachverhalt
Sachverhalt: Gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG werden dem Rat nachfolgend aufgeführte Spenden entsprechend der Wertgrenzenrichtlinie des Rates (BV 2009/150) zur Entscheidung vorgelegt:
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Nr. 1 |
Annahme einer Sachspende – Defibrillator für die Grundschule Barrien incl. Wartungsvertrag für 5 Jahre – im Wert von
Der Golfclub Syke hat den Defibrillator im Rahmen einer Charity-Turnier-Serie zugunsten der Stiftung Kinderherz der Grundschule Barrien gespendet.
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5.200,00 € |
Finanzielle Auswirkungen:
Der Spendenbetrag von 5.200,00 € wird entsprechend des vorgegebenen Zweckes durch die Stadt Syke verwendet.
Mit dem Einwerben von Spenden und anderen Zuwendungen werden unter anderem im Bereich der Stadtverwaltung sowie in städtischen Einrichtungen zusätzliche Maßnahmen finanziert, für die im Haushalt keine oder nicht ausreichende Mittel vorgesehen sind.
