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Antrag - 2025/096-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zum Zustimmungsverfahren §36a BauGB : "Bau-Turbo" - hier: Änderungsantrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Stabstelle Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Bauen
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Vorberatung
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29.01.2026
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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29.01.2026
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag aus dem Antrag:
Der Rat möge folgende Ergänzungen / Änderungen zur Anlange 1 der Vorlage 2025/096-
01 einzeln beschließen:
- Ergänzung zu 5.1 „Neubau“: Im Außenbereich sind Neubauten gemäß §246e grundsätzlich abzulehnen. Ausnahmen bedürfen des ausdrücklichen Beschlusses des Verwaltungsausschusses.
- Ergänzung zu 6 „Öffentlichkeitsbeteiligung“:
- Anlieger:innen werden vor einer Genehmigung über das Genehmigungsverfahren informiert.
- Jeweils zur nächsten öffentlichen Ratssitzung wird eine Übersicht der genehmigten Verfahren bereitgestellt.
- Änderung zu 1.1 „Verwaltungsausschuss“: Bauvorhaben, welche die Schaffung von mehr als neun Wohneinheiten oder die Errichtung von mehr als einem Wohngebäude beinhalten
- Änderungen zu 2.2 „Umwelt“:
- Bäume mit einem Stammumfang ab 80cm sind bei Entnahme zu kompensieren.
- Kronentraufe zuzüglich 2,5m
- ergänzend: Zu bereits bestehenden, bebauten Grundstücken ist ein 1,5m breiter Randstreifen einzuhalten, der mit heimischen Heckensträuchern bepflanzt wird.
- Ergänzung zu 2.4 „Wahrung des Ortsbildes“: In §34 Gebieten darf die vorhandene Gebäudehöhe der umliegenden Bauten nicht überschritten werden.
Sachverhalt
Sachverhalt aus dem Antrag:
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen begrüßt die gesetzliche Neuerung in Hinblick auf Bürokratieabbau, wenn es dabei um die umweltverträgliche Schaffung von Wohnraum geht. Dies gilt besonders dann, wenn dieser barrierefrei und bezahlbar entsteht und bestenfalls durch die Umnutzung von bereits bestehenden Gebäuden oder durch sinnvolle Nachverdichtung.
Gleichzeitig halten wir es für sinnvoll, dass Bauvorhaben weiterhin auf die städtebaulichen Begebenheiten und Bedürfnisse der Stadt Syke angepasst werden, wie es auch in der Präambel der Anlage zur Vorlage 2025/096-01 zu lesen ist. Mit diesem Änderungsantrag möchten wir verschiedene Ergänzungen und Änderungen zur Diskussion stellen und einzeln abstimmen, um damit eine weitere Präzisierung zu erreichen und eine Überformung zu vermeiden.
zu a.: Insbesondere den Außenbereichen möchten wir besonders unangetastet und den bisher bestehenden Schutzcharakter bestehen lassen. Neubauten im Außenbereich sind oft nicht sinnvoll an den öffentlichen Nahverkehr sowie die Nahversorgung angeschlossen und zumeist mit einer kompletten Neuversiegelung verbunden. Sie stellen somit einen besonders starken Einschnitt in die Umwelt dar und integrieren sich auch nicht in gewachsene Sozialgefüge der Ortschaften, sondern zerfasern diese an den Rändern.
zu b.: Die Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss ist durch die gebotene Eile der neuen Gesetzgebung einerseits sinnvoll, findet damit aber immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit sollten zugesagte Bauvorhaben öffentlich gemacht werden. Nur so kann auch eine Willensbildung erfolgen, um zu einem späteren Zeitpunkt ggf. erneute Änderungen an der Zustimmungsgrundlage der Stadt Syke vorzunehmen.
zu c.: Die veränderten Zahlen orientieren sich an der an anderer Stelle sinnvollen Grenze für bezahlbaren Wohnraum. Auch bereits die Schaffung von zwei Wohngebäuden wird in den allermeisten Fällen vermutlich nicht von Privatpersonen durchgeführt. Größere Bauvorhaben von Unternehmen sollten im Verwaltungsausschuss besprochen und auf ihre Übereinstimmung zu den städtebaulichen Bedürfnissen der Stadt überprüft werden.
zu d.: Diese Änderungen stellen einen höheren Standard an Umwelt- und Klimaschutz dar.
zu e.: Mit dieser Änderung soll die Wahrung des Ortsbildes gestärkt werden, um nachbarschaftliche Streitigkeiten zu minimieren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32 kB
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