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ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - 2025/109

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Straßenreinigungssatzung sowie die Straßenreinigungsverordnung der Stadt wurden überarbeitet und treten zum 01.01.2026 in Kraft. Dort ist u.a. die Aufgabenteilung (Art, Umfang und Zuständigkeiten der Straßenreinigungspflichten) zwischen Stadt und Anliegerschaft geregelt, sodass eine nachhaltige Grünunterhaltung der öffentlichen Räume gewährleistet wird.

 

Ziel dieser Vorlage ist es, einen übersichtlichen Überblick über die Pflichten der Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf die Unterhaltung der Grünstreifen zu geben und mögliche Rückfragen aus der Bürgerschaft vorzubereiten.

 

Zuständigkeiten – Straßenreinigungssatzung / Straßenreinigungsverordnung

Gemäß § 2 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Syke gilt die Reinigungspflicht unter anderem auch für solche Grundstücke, die durch Gräben, Böschungen, Grünstreifen sowie zur Straße gehörende Grünanlagen (Stadtbeete) von der zu reinigenden Straße getrennt sind.

 

Ein wesentlicher Bestandteil der Regelungen betrifft die Unterhaltung der Grünstreifen. Grünstreifen sind mit Gras oder Pflanzen bewachsene Flächen, die sich zwischen Fahrbahn und Gehweg oder auch zwischen Gehweg und Grundstück befinden. Zu den Grünstreifen zählen insbesondere straßenbegleitende Randstreifen, mit Gras eingesäte Stadtbeete bzw. anteilig mit Gras bewachsene Stadtbeete, kleine Grüninseln, Baumscheiben und geringfügige Bepflanzungen im direkten Umfeld der jeweiligen Grundstücke.

 

Daraus ergeben sich folgende Pflichten für die Anliegerschaft:

  • die regelmäßige Beseitigung von Laub, Müll und sonstigen Verunreinigungen,
  • das Mähen von Grünstreifen an der Grundstücksgrenze, um Gras und Wildkräuter niedrig zu halten. Insbesondere im Bereich von Zufahrten und Einmündungen sind die Sichtfelder frei zu halten.
  • Rückschnitt von überhängenden oder hineinwachsenden Gräsern und Pflanzen, sofern diese in Gehwege oder Fahrbahnen hineinwachsen und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen,
  • die ordnungsgemäße Entsorgung des Kehrguts,
  • der Verzicht auf den Einsatz von Chemikalien und Pflanzenschutzmitteln.

 

Diese bestehenden Pflichten dienen vor allem der Verkehrssicherheit, der Funktion der Grünstreifen, der Sauberkeit sowie dem Werterhalt der öffentlichen Anlagen und dem ordentlichen Erscheinungsbild der Ortsteile.

 

Die Pflege der städtischen Bäume sowie größere oder komplex zu pflegende Grünstreifen / Stadtbeete, öffentliche Parkanlagen sowie Flächen mit besonderer ökologischer Bedeutung übernimmt weiterhin die Stadt Syke oder beauftragte Dienstleistungsunternehmen.

 

Bisherige Verwaltungspraxis

Obwohl die Reinigungspflicht für die o.g. Grünstreifen schon in den vorherigen Straßenreinigungssatzungen / -verordnungen geregelt war, wurde diese in der Vergangenheit nicht allerorts umgesetzt. Ein Großteil der Grünstreifen und Stadtbeete wird durch den Bauhof der Stadt Syke sowie durch externe Firmen unterhalten.

Im Laufe der Jahre sind immer mehr Grünstreifen in die städtische Grünflächenunterhaltung aufgenommen worden. Dies liegt zum einen in der stetigen Erweiterung der Bebauung und zum anderen in der „Rückgabe“ der Pflegepatenschaften für Stadtbeete von Bürgerinnen und Bürger begründet. Derzeit sind mehrere Kolonnen des Bauhofes mit der Pflege und Unterhaltung der Grünstreifen und Stadtbeete beschäftigt, die der Unterhaltungspflicht der Anlieger:innen unterliegen. Dies entspricht einem Äquivalent von zwei Vollzeitbeschäftigten.

Aufgrund des gestiegenen Aufwandes für die Grünflächenunterhaltung werden Stadtbeete mittlerweile nur noch besonders pflegeleicht (meist mit Raseneinsaat) neugestaltet. Da die Mitarbeitenden des Bauhofes stark ausgelastet sind, werden immer mehr Grünflächenarbeiten durch externe Dienstleister durchgeführt.

 

Zukünftige Verwaltungspraxis

Aufgrund der dargestellten personellen und wirtschaftlichen Gründe und da die Unterhaltung der o.g. Grünstreifen gemäß Straßenreinigungssatzung / -verordnung eindeutig den Anliegerinnen und Anliegern zugeordnet ist, soll dies zukünftig auch entsprechend umgesetzt werden.

 

Damit soll erreicht werden, dass bspw. die anfallenden Pflichtaufgaben in der Grünpflege besser bewältigt und aufwendig zu pflegende Grünflächen zukünftig qualitätvoller durch den Bauhof unterhalten werden können. Zudem würde sich die Anzahl an Aufträgen für externe Dienstleister verringern, wodurch die Kosten für die Grünflächenunterhaltung reduziert werden können.

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Finanzielle Auswirkungen:

Das vorhandene Personal vom städtischen Bauhof wird durch diese Aufgaben stark gebunden. Andere Aufgaben müssen dadurch teilweise zurückstehen bzw. büßen in Qualität ein oder müssen an externe Dienstleister vergeben werden. Die Kosten für die Grünflächenunterhaltung können dadurch reduziert werden.

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Abgleich mit der Zukunftsstrategie:

 

Dieser Beschluss enthält keine strategischen Elemente. Der „Abgleich mit der Zukunftsstrategie“ kann daher übersprungen werden.

 

Die nachfolgenden Zielrichtungen der Zukunftsstrategie sind eng verzahnt mit unserem Grundverständnis von Nachhaltigkeit. Wir wollen unsere Ziele so erreichen, dass auch zukünftige Generationen noch genügend Gestaltungsspielraum haben.

"Sind wir auf dem richtigen Weg?"

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Ja, wir sind auf dem richtigen Weg.“

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Wir treten auf der Stelle.“

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Nein, wir kommen vom Weg ab.“

 

Syke setzt auf... vielfältige Lebensqualität

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Die Lebensqualität hängt von vielen Faktoren ab, die unterschiedlich wichtig sind für jeden Menschen. Einige dieser Faktoren sind: Bildung, Kultur und Freizeitangebote, Gesundheitsvorsorge, Einkaufsmöglichkeiten und Betreuungsangebote. Auch Parks, Plätze, Grünflächen und Naherholungs- gebiete haben Einfluss auf die Lebensqualität vor Ort.

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Die Lebensqualität wird positiv beeinflusst, da sich ein ordentliches Ortsbild positiv auf das Wohlbefinden von Bürgerinnen und Bürgern auswirkt.

 

Syke setzt auf... vielfältige und angepasste Mobilität für alle

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In Syke gehen wir zu Fuß und nutzen verschiedene Verkehrsmittel. Je nachdem, ob wir uns für das Fahrrad, die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Auto entscheiden, beeinflussen wir den Verkehr und die Umweltbelastung in unserer Stadt.

 

 

 

Das strategische Element ist nicht betroffen.

 

Syke setzt auf... verantwortungsvolle Flächennutzung

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Im Stadtgebiet gibt es entlang der Siedlungsachse Barrien, Syke, Heiligenfelde das lebendige städtische Wohnen mit der Nähe zu Infrastruktur, Geschäften und kulturellem Leben sowie einem gesunden Gewerbe. In den umliegenden Ortschaften und Ortsteilen ist die Atmosphäre oft ruhiger und das dörfliche Leben steht im Mittelpunkt. Sowohl hier als auch entlang der Siedlungsachse ist ein bewusster Umgang mit unseren Ressourcen von Bedeutung.

 

 

 

Das strategische Element ist nicht betroffen.

 

Syke setzt auf... aktives Miteinander

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Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft, in der Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur, Religion, Geschlecht, Alter, Fähigkeiten und Interessen zusammenkommen. Ein aktives Miteinander bedeutet auf- einander Acht zu geben, sich einzubringen, Inklusion, Chancengleichheit, Respekt und Bürgerbeteiligung.

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Hierdurch wird bürgerschaftliches Engagement und die Übernahme von Verantwortung wird für das direkte Wohnumfeld gefördert.

 

Syke setzt auf... engagierten Klimaschutz

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Klimaschutz reicht von der Reduzierung des Abfalls über Energieeinsparung bis hin zum Überflutungsmanagement. Dabei stehen Maßnahmen im Fokus, die sowohl den Klimaschutz als auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels fördern.

 

 

 

Das strategische Element ist nicht betroffen.

 

Syke setzt auf... Schutz der Natur

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Der Schutz der Natur ist entscheidend, um die biologische Vielfalt zu bewahren. Durch den Schutz von Lebensräumen schaffen wir sichere Rückzugsorte für bedrohte Arten. Ein Netzwerk von Schutzgebieten ermöglicht es Tieren und Pflanzen, sich zu verbreiten und genetische Vielfalt zu erhalten.

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Durch eine kontinuierliche Pflege kleiner Grünflächen können Biodiversität und stadtklimatische Funktionen besser unterstützt werden.

 

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Durchführungszeitraum:

Die Umstellung der Grünpflege wird im Jahr 2026 erfolgen und spätestens zum Herbst 2026 abgeschlossen sein.

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.01.2026 - Ortsrat der Ortschaft Wachendorf - zur Kenntnis genommen