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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/083-19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Syke beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026, den Stellenplan, das Investitionsprogramm und die Finanzplanung der Jahre 2027 bis 2029.

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Sachverhalt

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11.12.2025 wurden dem Ausschuss die Veränderungen von Haushaltsansätzen im Ergebnis- und Finanzhaushalt vorgestellt, die sich seit der Übersendung des Verwaltungsentwurfes von Ende Oktober zur Haushaltssatzung 2026 mit BV 2025/083 ergeben haben. Danach verbessert sich das Jahresergebnis im Ergebnishaushalt auf nun neu 512.000 € gegenüber dem vorherigen Defizit von 2.487.100 €.

 

Der Verwaltungsausschuss hat diese Veränderungen einstimmig beschlossen. Die Positionen wurden entsprechend eingearbeitet. Die sich daraus ergebenden aktualisierten Anlagen sowie die neue Haushaltssatzung sind dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Nachfolgend werden die wesentlichen Veränderungen für den Ergebnis- und Finanzhaushalt kurz dargestellt:

 

Ergebnishaushalt

 

Erträge:

BSt. 61.1.01.303200 Hundesteuer: Änderung aufgrund der angepassten Hundesteuersatzung.

 

Finanzhaushalt

 

Einzahlungen:

BSt. 11.1.10/0015.681100 Investitionszuweisungen vom Land: Die Errichtung einer barrierefreien Toilettenanlage soll nicht weiterverfolgt werden. Die Förderung reduziert sich entsprechend um 31.500 €.

Auszahlungen:

BSt. 11.1.10/0067.781800 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche: Die Errichtung einer barrierefreien Toilettenanlage soll nicht weiterverfolgt werden. Der Ansatz wird um 35.000 € reduziert.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Änderung im Ergebnishaushalt reduziert sich das ordentliche Ergebnis auf 512.000 €

Durch die Änderungen im Finanzhaushalt reduziert sich das Defizit im Saldo aus Investitionstätigkeit auf 3.279.100 €.

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Durchführungszeitraum:

Die Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 17.12.2025 beschlossen werden. Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2026 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.

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Anlagen

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