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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/104-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Syke beschließt die als Anlage 1 beigeführte Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt für die Hauptstraße auf Grundlage der als Anlage 2 beigefügte Gebührenkalkulation für das Jahr 2026 mit einer Straßenreinigungsgebühr von 25,04 € je Quadratwurzeleinheit.

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Sachverhalt

Die Grundstücksgrößen der Hauptstraße wurden vor der Beschlussfassung nochmals geprüft und es wurden durch Neuvermessungen Abweichungen festgestellt. Diese Abweichungen sind in die Gebührenkalkulation eingearbeitet worden.

Der Verteiler beträgt nunmehr 1985 statt 1974. Daraus ergibt sich eine Straßenreinigungsgebühr von 25,04 € statt 25,17 €.

 

Zur Information:

Was ist der Quadratwurzelmaßstab?
Der Quadratwurzelmaßstab ist ein flächenbezogener Maßstab. Hierzu wird die Quadratwurzel aus der amtlichen Fläche des Grundstücks gezogen.

Beispiel Grundstück mit einer Fläche von 900 m²
Berechnung: Wurzel aus 900 m² = 30 m
30 m x Gebührensatz (25,04 €) = 751,20 €
Das Ergebnis der Quadratwurzel aus einer Fläche (900 m²) entspricht damit der Seitenlänge (30 m) eines Quadrats mit dieser Fläche. Und diese Seitenlänge ergibt den Berechnungsfaktor.

Der Quadratwurzelmaßstab ist daher aufgrund seiner Eigenart in besonderer Weise dazu geeignet, um die von der Rechtsprechung geforderte Einhaltung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes zu gewährleisten. Unabhängig von Zufälligkeiten, die sich aus der Form der Grundstücke, ihrer Ausrichtung oder Lage zur Straße ergeben, werden alle Grundstücke „gleich geformt“ und habe somit keinen Einfluss auf die Gebührenhöhe. Der Quadratwurzelmaßstab macht die Grundstücke vergleichbar.

 

 

 

 

 

 

Grundstück A

-  -  -  -  -  --  -  -  -  -  --  -  -  -  -  --  -  -  -  -  --  -  -  -  -  - Straße

 

                                                                                  

15 m

 

 

 

60 m

Frontmetermaßstab 60 m
Quadratwurzelmaßstab 30 m

 

 

Grundstück B

-  -  -  -  -  --  -  -  -  -  --  -  -  -  -  --  -  -  -  -  --  -  -  -  -  - Straße

 

 

                                  60 m

 

 

 

 

 

15 m

 

Frontmetermaßstab 15 m
Quadratwurzelmaßstab 30 m

 

 

Grundstück C

-  -  -  -  -  --  -  -  -  -  --  -  -  -  -  --  -  -  -  -  --  -  -  -  -  - Straße

5 m

                    20 m

                                                    

 

20 m

 

 

40 m
 

Frontmetermaßstab 5 m
Quadratwurzelmaßstab 30 m

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Finanzielle Auswirkungen:

Durch die anfallenden Gebühren werden die Aufwendungen der Stadt für die Reinigung der Hauptstraße zu 75 % gedeckt. Es verbleibt ein städtischer Anteil von 25 % der Haushaltsaufwendungen.

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Durchführungszeitraum:

Es ist eine zweijährige Gebührenvorauskalkulation für 2026 und 2027 durchgeführt worden.

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Anlagen

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