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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/083-18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Syke beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026, den Stellenplan, das Investitionsprogramm und die Finanzplanung der Jahre 2027 bis 2029.

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Sachverhalt

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft (FiWi) am 04.12.2025 wurden dem Ausschuss die Veränderungen von Haushaltsansätzen im Ergebnis- und Finanzhaushalt vorgestellt, die sich seit der Übersendung des Verwaltungsentwurfes von Ende Oktober zur Haushaltssatzung 2026 mit BV 2025/083 ergeben haben. Danach verbessert sich das Jahresergebnis im Ergebnishaushalt auf nun neu 519.800 € gegenüber dem vorherigen Defizit von 2.487.100 €.

 

Der Ausschuss FiWi hat diese Veränderungen einstimmig, bei einer Enthaltung, beschlossen. Die Positionen wurden entsprechend eingearbeitet. Die sich daraus ergebenden aktualisierten Anlagen sowie die neue Haushaltssatzung sind dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Nachfolgend werden die wesentlichen Veränderungen für den Ergebnis- und Finanzhaushalt kurz dargestellt:

 

Ergebnishaushalt

 

Aufwendungen:

BSt. 54.7.01.427100 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen und 54.7.01.431300 Zuweisungen an Zweckverbände und dergleichen: Die Ansätze zur Einrichtung des Anrufsammeltaxis wurden mit einem Sperrvermerk versehen.

 

Finanzhaushalt

 

Auszahlungen:

BSt. 11.1.10/0162.787100 Sanierung Realschule Syke: Der Ansatz wird aufgrund von Kostensteigerungen um 600.000 € erhöht.

 

BSt. 55.3.01/0050.783110 Erwerb von Vermögensgegenständen über 1.000 € ohne UST: Es werden Mittel in Höhe von 30.000 € für die Einrichtung halbanonymer Grabstätten veranschlagt.

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Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Änderungen im Finanzhaushalt erhöht sich das Defizit im Saldo aus Investitionstätigkeit auf 3.282.600 €.

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Durchführungszeitraum:

Die Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 17.12.2025 beschlossen werden. Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2026 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.

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Anlagen

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