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Beschlussvorlage - 2025/083-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2026 der Stadt Syke - hier Teilhaushalt 30 - Ordnungswesen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Ordnung
- Verfasser/in 1:
- Herr P. Hübner, Tel:164-300
- Aktenzeichen:
- 20 20 10/Haushalt 2026
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Zivilschutz und Mobilität
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Vorberatung
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13.11.2025
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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04.12.2025
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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17.12.2025
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Sachverhalt
Im Fachbereich 3 Ordnungswesen werden hauptsächlich Pflichtaufgaben abgewickelt.
12.1.01 Wahlen
Am 13.09.2026 stehen die Kommunalwahlen in Niedersachsen an. Je nach Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin erfolgt am 27.09.2026 noch eine Stichwahl. Die Ausgaben werden zum Teil durch die anteilige Erstattung vom Landkreis Diepholz in 2026 gedeckt. Für die Landtagswahl in 2027 sind entsprechende Ansätze in dem Jahr eingeplant.
12.2.01 Ordnungsaufgaben
In den Bereichen Bürgerbüro, Standesamt und Verkehr wurden die Einnahmen aus Verwaltungsgebühren und Bußgeldern unverändert angesetzt. Für die Ausleihe von Verkehrszeichen wurde der Ansatz von 2.500 € auf 2.700 € erhöht.
Im Bereich der Ausgaben wurden die Ansätze für die Anschaffung von Verkehrszeichen von 21.000 € auf 25.000 €, für die Anschaffung von Ausweisdokumenten von 140.000 € auf 150.000 € und für die Schiedspersonen von 1.500 € auf 2.100 € erhöht.
Für die Anschaffung von 2 Verkehrsmesstafeln wurden im Finanzhaushalt 25.000 € eingestellt. Die bislang eingesetzten Geräte werden nicht mehr hergestellt. Es sind keine Ersatzteile mehr verfügbar.
12.6.01 Brandschutz
Im Bereich der Einnahmen wurden die Ansätze, mit Ausnahme der Einnahmen für die Brandsicherheitswachen (3.000 € auf 5.000 €), unverändert gegenüber 2025 berücksichtigt.
Bei den Ausgaben wurden folgende Ausgabeansätze erhöht/verringert:
• Miete und Pachten erhöht um 2.000 € auf 2.800 € für Miete Server Intranet
• Besondere Aufwendungen für Beschäftige erhöht auf 100.000 € / für Atemschutzgeräteträger-Bekleidung und Aufstockung Kleiderkammer / Lehrgangsentschädigungen 2 €/Std.
• Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige (Verdienstausfall) verringert um 30.000 € auf 130.000 €
• Sonstige Inanspruchnahme von Rechten (Kreisfeuerwehrverband) erhöht um 1.000 € auf 6.000 €
• Geschäftsaufwendungen erhöht um 5.000 € auf 20.000 € für Mitgliedergewinnung (Flyer/Plakate für einzelne Ortsfeuerwehren, Veranstaltungen) / Homepage und Lizenzen
• Steuern / Versicherungen erhöht um 1.000 € auf 40.000 €
• Errichtung von Löschwasserstellen um 1.000 € auf 7.000 €
Folgende Fahrzeugbeschaffungen wurden bis zum Jahr 2030 im Haushalt eingeplant:
Löschgruppenfahrzeug Gödestorf-Osterholz-Schnepke 430.000 €
Löschgruppenfahrzeug Gessel-Ristedt 430.000 €
Wechsellader Stadtfeuerwehr 100.000 €
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug Syke 600.000 €
Je 1 Mannschaftstransportwagen a` 40.000 € 200.000 €.
12.8.01 Katastrophenschutz
Für den Katastrophenschutz wurden Mittel für die Ausrüstung der Stabsmitglieder mit APagern, die weitere Ausbildung sowie kleinerer Anschaffungen, gesamt 15.200 €, eingestellt.
Für die Leuchttürme Grund- und Oberschule Ferdinand-Salfer-Straße und Grundschule Heiligenfelde sollen Notstromaggregate, je 50.000 €, angeschafft werden.
Für die Planung eines Sirenennetzes sind 15.000 € vorgesehen.
31.5.40 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose
Der Ansatz für Einnahmen aus Benutzergebühren wird aufgrund steigender Nutzerzahlen mit längerer Verweildauer um 5.000 € auf 20.000 € erhöht.
31.5.50 Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer
Es wird mit Mehreinnahmen bei den Benutzergebühren (450.000 € auf 470.000 €) bei Erhöhung der Ausgaben für Anmietungen (616.000 € auf 630.000 €) geplant.
Der Zuschuss des Landkreises Diepholz sinkt von 200.000 € auf 159.000 €.
57.3.01 Märkte
Im Bereich Märkte sind keine großen Veränderungen zu verzeichnen und die Ansätze sind gleichbleibend in den nächsten Jahren zu erwarten.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Ergebnishaushalte 2026 bis 2029 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:
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Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 |
Planung 2027 |
Planung 2028 |
Planung 2029 |
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Ordentliche Erträge |
62.396.900 |
63.004.600 |
64.160.900 |
65.206.600 |
65.807.000 |
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Ordentliche Aufwendungen |
63.796.300 |
65.376.200 |
66.494.300 |
69.138.900 |
70.622.100 |
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Ordentliches Ergebnis |
-1.399.400 |
-2.371.600 |
-2.333.400 |
-3.932.300 |
-4.815.100 |
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Außerordentliche Erträge |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Außerordentliche Aufwendungen |
15.300 |
15.300 |
0 |
0 |
0 |
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Jahresergebnis |
-1.414.700 |
-2.371.600 |
-2.333.400 |
-3.932.300 |
-4.815.100 |
Die Fehlbeträge summieren sich auf rd. 14,9 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO noch möglich.
Im investiven Finanzhaushalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
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Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 |
Planung 2027 |
Planung 2028 |
Planung 2029 |
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Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
59.493.400 |
60.212.400 |
61.592.400 |
62.917.300 |
63.515.800 |
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Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit . |
58.189.300 |
59.902.900 |
61.192.800 |
63.513.600 |
64.751.200 |
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Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit |
1.304.100 |
309.500 |
399.600 |
-596.300 |
-1.235.400 |
Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht bis 2029 nicht erfüllt werden. Für 2026 wird der fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten.
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Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 |
Planung 2027 |
Planung 2028 |
Planung 2029 |
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Einzahlungen für Investitionstätigkeit |
2.684.600 |
4.868.900 |
2.557.800 |
2.141.600 |
1.275.000 |
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Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
16.016.000 |
7.356.000 |
12.308.200 |
14.414.000 |
12.704.000 |
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Saldo der Investitionstätigkeit |
-13.331.400 |
-2.487.100 |
-9.750.400 |
-12.272.400 |
-11.429.000 |
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= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag |
-12.027.300 |
-2.177.600 |
-9.350.800 |
-12.868.700 |
-12.664.400 |
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Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
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Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 |
Planung 2027 |
Planung 2028 |
Planung 2029 |
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Saldo aus Finanzierungstätigkeit |
6.416.500 |
700.000 |
3.700.000 |
8.490.000 |
8.300.000 |
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Finanzmittelveränderung |
-5.610.800 |
-1.477.600 |
-5.650.800 |
-4.378.700 |
-4.364.400 |
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Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen |
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Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 |
Planung 2027 |
Planung 2028 |
Planung 2029 |
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Geplante Kreditaufnahmen |
8.000.000 |
2.000.000 |
5.000.000 |
10.000.000 |
10.000.000 |
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Ordentliche Tilgung |
1.429.000 |
1.300.000 |
1.300.000 |
1.510.000 |
1.700.000 |
Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht. Die Stadt Syke kommt weiterhin ihren Verpflichtungen in gesetzlichen, aber auch freiwilligen Bereichen nach.
Abgleich mit der Zukunftsstrategie
Durch die Vielzahl der Aufgaben im Teilhaushalt 30 – Ordnungswesen kann ein Abgleich mit der Zukunftsstrategie nicht erfolgen.
Durchführungszeitraum:
Die Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 18.12.2025 beschlossen werden. Bis zur Genehmigung durch den Landkreis Diepholz und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2026 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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930 kB
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