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Beschlussvorlage - 2025/102
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührenvorschau Abwasser 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Frau H. Rode, Tel:164-125
- Aktenzeichen:
- 22 21 23 VK 2026
- Verfasser/in 2:
- Herr M. Wendt, Tel.:164-126
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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04.12.2025
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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17.12.2025
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Sachverhalt
Für 2026 wird dem Rat die einjährige Gebührenvorauskalkulation auf der Grundlage des § 5 NKAG zur Beschlussfassung vorgelegt. An der Berechnung der vorhergehenden Kalkulationen werden keine Veränderungen vorgenommen.
Inhaltlich wird auf die als Anlage 2 beigefügte Gebührenvorauskalkulation verwiesen.
In der 31. Änderungssatzung (Anlage 1) werden die Abwassergebühren entsprechend angepasst:
Zu Artikel 1:
Für die zentrale Schmutzwassergebühr in § 15 wird vorgeschlagen, die
Gebührensatzobergrenze von 2,96 €/m³ beizubehalten.
Die vom Rat der Stadt Syke mit den Beschlussvorlagen Nr. 2001/190, 2009/196 und zuletzt 2014/171 beschlossenen Abschreibungssätze bilden die Grundlage der ermittelten Abschreibungen für die Vorkalkulation 2026. Eine Änderung ist hier nicht geplant. Die bisherigen Abschreibungssätze werden beibehalten.
Zu Artikel 2:
In § 20 Abs. 1 der Satzung wird für die Kleinkläranlagen vorgeschlagen, die Gebührensatzobergrenze von 36,36 €/m³ auf 38,97 €/m³ zu erhöhen. Die Erhöhung beträgt 2,61 €/m³ gegenüber dem Gebührensatz von 2025.
Für das Abwasser aus abflusslosen Gruben wird vorgeschlagen, die Gebührensatzobergrenze von 25,98 €/m³ auf 28,64 €/m³ zu erhöhen. Die Erhöhung beträgt 2,66 €/m³ gegenüber dem Gebührensatz 2025.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gebührensatzobergrenzen bei der zentralen und dezentralen Schmutzwasserbeseitigung stellen sich zur vorherigen Kalkulation im Einzelnen wie folgt dar:
|
Gebührenart |
Gebührenart Gebühren- Obersatzgrenze neu ab 2026 |
Gebührenart Gebühren- Obersatzgrenze neu ab 2025 |
Differenz |
|
zentrale Schmutzwasserbeseitigung in €/m³ |
2,96 |
2,96 |
0,00 |
|
Gebührenart |
Gebührenart Gebühren- Obersatzgrenze neu ab 2026 |
Gebührenart Gebühren- Obersatzgrenze neu ab 2025 |
Differenz |
|
dezentrale Schmutzwasserbeseitigung KKA in €/m³ |
38,97 |
36,36 |
+ 2,61 |
|
dezentrale Schmutzwasserbeseitigung ASG in €/m³ |
28,64 |
25,98 |
+ 2,66 |

Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
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464,9 kB
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|||
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2
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(wie Dokument)
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799,2 kB
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