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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/098

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Syke beschließt die neuen Gebührensätze in der Fassung der 9. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof Okel (Anlage 1).

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Sachverhalt

Dieser Beschlussvorlage sind Vorbemerkungen für eine 2-jährige Gebührenkalkulation der Jahre 2026 bis 2027 sowie eine 9. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung beigefügt. Durch allgemeine Kostensteigerungen ist eine Anpassung der Gebühren erforderlich.

 

In 2025 wurde eine Aktualisierung der Bestandsaufnahme vorgenommen. Es wird mit 800 Gräbern gerechnet. Die Zahl der freien Grabstellen liegt bei 310. Ferner bestehen 100 anonyme Urnengräber, wovon 63 belegt sind. Außerdem sind 28 Baumgräber vorhanden, wovon 14 belegt sind. Diese Punkte und die gestiegenen Unterhaltungskosten für die Pflege des Friedhofes führen zu Anpassungen der Nutzungsrechte. Weitergehende Ausführungen sind in der Anlage 2 enthalten.

 

Zur Übersicht werden die Gebührensätze von 2023-2025 und 2026-2027 gegenübergestellt:

 

Gebührenart

Gebühren  2023 bis 2025

Gebühren  2026 bis 2027

Differenz in %

Bestattungskosten Erwachsener 

350 €

380 €

8 %

Bestattungskosten Kind 

180 €

180 €

-

Urnenbeisetzung 

140 €

140 €

-

Kapellenbenutzung 

197 €

197 €

-

Nutzungsrechte Wahlgrab/ Reihengrab

500 €

513 €

3 %

Verlängerung der Nutzungsrechte / Jahr (bis 10 Jahr/25 Jahre)

20,02 €/20,00 €

20,53 €/20,52 €

2 %

Nutzungsrechte Kindergrab

234 €

238 €

2 %

Nutzungsrechte Urnengrab

227 €

226 €

-

Halbanonymes Urnengrab – neu seit 2020

312 €

311 €

-

Baumgrab neu seit 2020

2.907 €

2.909 €

-

Dyadengrab neu seit 2020

1.655 €

1.656 €

-

 

Die neuen Gebühren wurden auf der Basis von derzeit durchschnittlich 11 Beerdigungen im Jahr bei den Bestattungen und bei der Verleihung von Nutzungsrechten auf der Basis der vorhandenen Grabstellen berechnet. Sollte sich die Anzahl der jährlichen Beerdigungen wesentlich verändern, müsste eine Neukalkulation durchgeführt werden mit der Folge, dass sich die Gebühren der Nutzungsrechte ändern.

 

Bei den neuen Grabarten sind neben dem Nutzungsrecht auch Kosten für die Herstellung einer Bronzeplatte zu berücksichtigten. Diese Kosten betragen:

 

Grabart

Bronzeplatte

Nutzungsrecht

Gesamtbetrag

Halbanonymes Urnengrab – mit 25 Jahre Pflege

250 €

311 €

561 €

Baumgrab mit 25 Jahre Pflege

476 €

2.909 €

3.385 €

Dyadengrab ohne Grabpflege

476 €

1.656 €

2.132 €

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Bei den vorgeschlagenen Gebührensätzen ist davon auszugehen, dass bei angenommenen 11 Beerdigungen im Jahr und der Verleihung von Nutzungsrechten an den Grabstellen das Produkt 55.3.01 kostendeckend unter Berücksichtigung des allgemeines Anteils der Stadt am Friedhof sein wird.

 

Die Kalkulation erfolgt für 2 Jahre. Ab 2027 ist eine Neukalkulation durchzuführen.

 

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Durchführungszeitraum:

Der neue Gebührenkalkulationszeitraum endet am 31.12.2027. Bis Ende 2027 ist eine

neue Gebührenvorschau zu erstellen.

 

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Anlagen

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