Ratsinformationssystem
Informationsvorlage - 2025/050-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterrichtung über die bis zum 28.11.2025 geleisteten über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Frau R. Bavendiek, Tel: 164-128
- Aktenzeichen:
- 20 21 00/5
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Zur Kenntnis
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17.12.2025
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Sachverhalt
Der Verwaltungsausschuss und der Rat der Stadt Syke nehmen davon Kenntnis, dass für das Jahr 2025 folgende über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen geleistet wurden:
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Nr.1 |
BSt. 11.1.02.422200 Zentale Serviceleistungen - Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände bis 1.000 € ohne Umsatzsteuer
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Haushaltsansatz |
20.000,00 € |
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Haushaltsmittel aus Vorjahren |
11.610,86 € |
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Überplanmäßige Aufwendung vom 06.11.2025 |
15.000,00 € |
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Bei der BSt. 11.1.02/0050.783110 (investiv) wurde ein Auftrag i.H. von 15.000 € im Zuge der Beschaffung von höhenverstellbaren Schreibtischen angelegt. Aufgrund eines Anbieterwechsels wird die Beschaffung von diesen Tischen zukünftig keine investive Maßnahme mehr darstellen. Die Rechnungsstellung ergab einen Einzelauftragswert von je unter 1.000 €. Die Kosten für die bisher angeschafften Tische mit einem Wert unter 1.000 € wurden aus der BSt. 11.1.02.422200 gezahlt. Hier waren diese Mittel nicht eingeplant und deshalb reichen die Mittel nicht für weitere Beschaffungen von Büromöbeln.
Zur Deckung der überplanmäßigen Ausgabe werden diese Mittel herangezogen und bei der BSt. 11.1.02/0050.783110 gesperrt.
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Nr. 2 |
21.1.00/0050.783110 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen über 1.000 €
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Haushaltsansatz |
9.000,00 € |
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Überpanmäßige Auszahlung vom 25.11.2025 |
1.470,81 € |
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Für die Mensa der Grundschule Am Lindhof wurde im Rahmen der Teilnahme an der Maßnahme „Schule auf EssKurs“ zur Verbesserung des Verpflegungsangebotes ein Kaltbuffet für Salat angeschafft. Die Kosten für die Anschaffung haben sich leider von 08/24 bis jetzt erhöht, so dass der Ansatz nicht mehr ausreicht.
Das Kaltbuffet war eine der Voraussetzungen für die Verleihung des Sterns im Rahmen der Maßnahme.
Die Kosten werden bei der BSt. 21.1.00.422200 - Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände für die Mensa eingespart.
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