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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/102

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Syke beschließt die als Anlage 1 beigefügte 31. Änderungssatzung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Stadt Syke vom 11.08.1992.

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Sachverhalt

Für 2026 wird dem Rat die einjährige Gebührenvorauskalkulation auf der Grundlage des § 5 NKAG zur Beschlussfassung vorgelegt. An der Berechnung der vorhergehenden Kalkulationen werden keine Veränderungen vorgenommen.   

 

Inhaltlich wird auf die als Anlage 2 beigefügte Gebührenvorauskalkulation verwiesen.

 

In der 31. Änderungssatzung (Anlage 1) werden die Abwassergebühren entsprechend angepasst:

 

Zu Artikel 1:

Für die zentrale Schmutzwassergebühr in § 15 wird vorgeschlagen, die

Gebührensatzobergrenze von 2,96 €/m³ beizubehalten.

 

Die vom Rat der Stadt Syke mit den Beschlussvorlagen Nr. 2001/190, 2009/196 und zuletzt 2014/171 beschlossenen Abschreibungssätze bilden die Grundlage der ermittelten Abschreibungen für die Vorkalkulation 2026. Eine Änderung ist hier nicht geplant. Die bisherigen Abschreibungssätze werden beibehalten.

 

Zu Artikel 2:

In § 20 Abs. 1 der Satzung wird für die Kleinkläranlagen vorgeschlagen, die Gebührensatzobergrenze von 36,36 €/m³ auf 38,97 €/m³ zu erhöhen. Die Erhöhung beträgt 2,61 €/m³ gegenüber dem Gebührensatz von 2025.

 

Für das Abwasser aus abflusslosen Gruben wird vorgeschlagen, die Gebührensatzobergrenze von 25,98 €/m³ auf 28,64 €/m³ zu erhöhen. Die Erhöhung beträgt 2,66 €/m³ gegenüber dem Gebührensatz 2025.

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Gebührensatzobergrenzen bei der zentralen und dezentralen Schmutzwasserbeseitigung stellen sich zur vorherigen Kalkulation im Einzelnen wie folgt dar:

 

Gebührenart

Gebührenart Gebühren-

Obersatzgrenze

neu ab 2026

Gebührenart Gebühren-

Obersatzgrenze

neu ab 2025

Differenz

zentrale

Schmutzwasserbeseitigung

in €/m³

 

2,96

 

2,96

 

 0,00

 

 

Gebührenart

Gebührenart Gebühren-

Obersatzgrenze

neu ab 2026

Gebührenart Gebühren-

Obersatzgrenze

neu ab 2025

Differenz

dezentrale

Schmutzwasserbeseitigung

KKA

in €/m³

 

38,97

 

36,36

 

+ 2,61

dezentrale

Schmutzwasserbeseitigung

ASG

in €/m³

 

28,64

 

25,98

 

 + 2,66

 

 

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Durchführungszeitraum:

Die Gebührensätze gelten für das Kalenderjahr 2026.

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Anlagen

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