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Antrag - 2025/083-11
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2026 der Stadt Syke - Antrag der CDU-Fraktion: Prüfung einer organisatorischen Neuordnung des Abwasserbereichs – Übertragung in einen städtischen Eigenbetrieb oder auf den Wasserverband
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Stabstelle Steuerung
- Verfasser/in 1:
- Frau S. Born, Tel: 164-105
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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04.12.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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17.12.2025
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag aus dem Antrag:
Der Rat der Stadt beschließt:
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine umfassende Prüfung über die mögliche Übertragung des Abwasserbereichs
- in einen städtischen Eigenbetrieb oder
- auf den zuständigen Wasserverband
vorzunehmen.
- Die Prüfung hat insbesondere die finanziellen, steuerlichen (insbesondere umsatzsteuerlichen) sowie organisatorischen Auswirkungen darzustellen.
- Über das Ergebnis ist dem Rat in geeigneter Form zu berichten.
- Entsprechende finanzielle Mittel für die Honorarleistungen werden im Haushalt 2026 zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt
Aus dem Antrag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der Aufgabenbereich „Abwasserbeseitigung“ künftig in einen städtischen Eigenbetrieb überführt oder alternativ auf den zuständigen Wasserverband übertragen werden kann.
Im Rahmen dieser Prüfung sind die Vor- und Nachteile der jeweiligen Organisationsform darzustellen, einschließlich einer Bewertung der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Auswirkungen.
Ein Schwerpunkt der Untersuchung soll auf den finanziellen Konsequenzen, insbesondere hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht, der Gebührenkalkulation und der Verwaltungs- und Betriebskosten, liegen.
Begründung aus dem Antrag:
Derzeit wird die Abwasserbeseitigung von der Stadtverwaltung in Eigenregie durchgeführt. Vor dem Hintergrund sich verändernder rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich der Umsatzsteuerpflicht öffentlicher Leistungen sowie möglicher Synergieeffekte in der Betriebsführung, erscheint eine Neubewertung der organisatorischen Struktur sinnvoll.
Eine Überführung des Abwasserbereichs in einen Eigenbetrieb oder eine Zusammenarbeit mit dem Wasserverband kann Chancen bieten, wie z. B.:
- größere wirtschaftliche Flexibilität und eigenständige Betriebsführung,
- Optimierung von Verwaltungsprozessen,
- mögliche Vorteile bei der Umsatzsteuerbehandlung,
- Nutzung von Synergien mit bestehenden Strukturen des Wasserverbands.
Ziel der Prüfung soll sein, eine zukunftsfähige, wirtschaftlich effiziente und rechtssichere Organisationsform zu identifizieren. Dabei sind folgende Aspekte zu betrachten:
- mögliche steuerliche Vorteile oder Nachteile durch eine Übertragung in einen Eigenbetrieb oder auf den Wasserverband,
- Auswirkungen auf die Gebührenkalkulation und Kostentransparenz,
- organisatorische Effizienzgewinne durch Bündelung technischer und administrativer Aufgaben,
- rechtliche Rahmenbedingungen und erforderliche Umsetzungsmaßnahmen.
Eine enge Zusammenarbeit mit dem Wasserverband ist dabei ausdrücklich zu berücksichtigen, um auch gemeinsame Lösungsmöglichkeiten und mögliche Synergien zu prüfen.
Das Ergebnis der Prüfung soll dem Rat zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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230 kB
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