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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/083-05-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Syke beschließt den Stellenplan 2026 in der vorgelegten Form mit den erforderlichen Änderungen.

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Sachverhalt

Der in der Anlage beigefügte Stellenplan für die Stadt Syke bildet im Teil A die Beamtenstellen und im Teil B die Stellen der tariflich Beschäftigten ab.

  1. Im Teil A des Stellenplanes (Beamtinnen und Beamte) gibt es in der absoluten Anzahl der Beamtenstellen keine Veränderung zum Stellenplan 2025. Es sind derzeit 16 Stellen im Bereich der Beamtinnen und Beamten ausgewiesen.
    1. Es sind 7 Beamtenstellen mit tariflich Beschäftigten besetzt. Es handelt sich um Stellen in allen Fachbereichen. Gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) dürfen im Stellenplan ausgewiesene freigewordene Planstellen mit Personen besetzt werden, die nicht in einem Beamtenverhältnis stehen, längstens jedoch für die Dauer von 5 Jahren.

Die Stellen sind wie folgt umzuwandeln:

Funktionsbezeichnung

Entgelt-gruppe

Bes.-Gruppe

Fachbereich

Stellenbesetzung seit

umzuwandeln ab

Stadtamtmann/-frau

10

A11

2

01.01.2024

01.01.2029

Stadtamtmann/-frau

11

A11

1

01.01.2025

01.01.2030

Stadtamtsrat/-rätin

11

A12

4

01.11.2025

01.01.2031

Stadtamtsrat/-rätin

12

A12

3

01.09.2025

01.01.2031

Stadtamtsrat/-rätin

12

A12

6

01.06.2025

01.01.2031

Stadtbauoberrat/-rätin

14

A14

4

19.03.2024

01.01.2030

Stadtoberrat/-rätin

12

A14

5

01.10.2023

01.01.2029

 

  1. Eine Stelle mit der Besoldungsgruppe A 12 aus dem Bereich Steuerung wurde in den Fachbereich 4 – Bau, Planung und Umwelt verschoben.

 

  1. Im Teil B des Stellenplans (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) sind alle Stellen mit der tariflichen Bezahlung und den Stundenanteilen in der jeweiligen Entgeltgruppe dargestellt. Die Gesamtzahl der Vollzeitstellen im Stellenplan 2025 betrug 337,91 Stellen. Dieser  Stellenanteil erhöht sich auf 342,31 Vollzeitstellen.

 

Die Differenzen erklären sich wie folgt:

  1. Eine Stelle nach Entgeltgruppe 9a wurde im Fachbereich 3 – Ordnungswesen mit dem 1. Nachtragsstellenplan 2025 geschaffen (s. lfd. Nrn. 24 und 57).
    Finanzielle Auswirkungen entstehen hierfür nicht.
  2. Die Stellen Atemschutzgerätewart:in und Elektrofachkraft wurden aufgelöst und den Verwaltungsstellen nach Entgeltgruppe 6 zugeordnet (s lfd. Nrn. 32, 35 und 41).
    Finanzielle Auswirkungen entstehen hierfür nicht.
  3. Eine Stelle im Fachbereich 6 – Soziales mit einem Stellenanteil von 0,5 wurde neu beschrieben und bewertet und von der Entgeltgruppe 6 in die Entgeltgruppe 8 zugeordnet (s. lfd. Nr. 28 und 41).
    Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf 2.400,00 € im Jahr zusätzlich. Die Kosten sind im Ansatz 2026 berücksichtigt.
  4. Im Hallenbad wurden Stellen nach Entgeltgruppe 3 für den Bereich Kasse entfristet mit dem 1. Nachtragsstellenplan 2025 (s. lfd. Nr. 60).
    Die finanziellen Auswirkungen sind im Ansatz 2026 berücksichtigt.
  5. Aufgrund von Aufgabenverschiebungen im Bereich der Kernverwaltung ist es notwendig, dass Stellen von Entgeltgruppe 5 in die Entgeltgruppe 6 eingruppiert werden (s. lfd. Nrn. 41 und 57).
    Die finanziellen Auswirkungen betragen ca. 2.400,00 € im Jahr und wurden im Ansatz berücksichtigt.
  6. Im Bereich der Kindertagesstätten ist der Bedarf an pädagogischen Fachkräften weiter gestiegen. Um den stetig steigenden Bedarf an Kinderbetreuungszeiten zu decken, ist entsprechendes Fachpersonal (Erzieher:innen, Sozialpädagogische Assistent:innen) und auch Leitungspersonal notwendig.
  1. Der Stellenplan sollte um folgende Stellen erweitert werden:
    1. Die Vollzeitstelle der/des Klimaschutzmanager:in war mit einem k.w.-Vermerk versehen, da bisher nur eine befristete Beschäftigung aufgrund von Fördermitteln möglich gewesen ist. Die derzeitige Befristung läuft bis zum 14.04.2027. Der k.w.-Vermerk wurde entfernt und die Stelle damit entfristet.
      Finanzielle Auswirkungen entstehen im Jahr 2026 nicht.
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Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die im Stellenplan 2026 aufgeführten Stellen belaufen sich auf insgesamt 23.308.500 EURO.

In diesem Betrag sind weiterhin die Kosten enthalten, die z.B. für Arbeitsschutz, Unfallversicherung und gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen im Rahmen der Beschäftigung anfallen.

Die Kosten für die bei der Stadt beschäftigten FSJ-ler, BFD-ler und Praktikant:innen sind ebenfalls enthalten.

Dieser Betrag enthält keine Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen.

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Durchführungszeitraum:

Der Stellenplan wird für das Kalenderjahr 2026 aufgestellt.

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Anlagen

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