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Beschlussvorlage - 2025/083-05
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2026 der Stadt Syke - hier Teilhaushalt 01 Verwaltungsleitung restliche Produkte; Teilhaushalt 10 Organisation, IT, Personal und Teilhaushalt 50 Finanzen und Beteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Herr T. Kuchem, Tel: 164-502
- Aktenzeichen:
- 20 20 10/Haushalt 2026
- Verfasser/in 2:
- Frau I. Dänekas, Tel:164-107
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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04.12.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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17.12.2025
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Sachverhalt
FB 01 – Verwaltungsleitung
Produkt 11.1.01 – Verwaltungsleitung
Der Ansatz für „Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen“ wurde um 4.000 € erhöht.
Die restlichen Ansätze bleiben zum Vorjahr unverändert.
Produkt 11.1.05 - Rat, VA, Ortsräte und Ausschüsse
Die Ansätze der Buchungsstellen 11.1.05.422200 „Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände“, 11.1.05.426100 „Besondere Aufwendungen für Beschäftigte“ und 11.1.05.427100 „Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen“ werden im Haushaltsjahr 2026, aufgrund der anstehenden Kommunalwahl, erhöht. Zudem wurde die Buchungsstelle 11.1.05.442100 „Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit“ für die kommenden Jahre erhöht.
Die restlichen Ansätze bleiben zum Vorjahr unverändert.
Produkt 57.1.01 - Wirtschaftsförderung
Der Ansatz für „besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen“ wurde um 5.000 € reduziert.
Die restlichen Ansätze bleiben zum Vorjahr unverändert.
Die weiteren Ansätze der Produkte – Gleichstellung von Mann und Frau sowie Initiativen zum Klimaschutz bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
FB 10 – Organisation, IT, Personal
Die sich für den Fachbereich 1/ Teilhaushalt 10 ergebenden Änderungen zu den Haushaltsansätzen des Vorjahres erklären sich wie folgt:
Produkt 11.1.02:
Der Ansatz bei dem Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen bis 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer, Buchungsstelle 11.1.02.422200, wurde um 10.000 Euro erhöht. Durch ein Ausschreibungsergebnis konnte ein günstiger Preis für Büromöbel erzielt werden, die ursprünglich im Finanzhaushalt veranschlagt waren. Der Ansatz im Finanzhaushalt wurde entsprechend reduziert.
Der Ansatz bei den Geschäftsaufwendungen, Buchungsstelle 11.1.02.443100, ist an die tatsächlich anfallenden Aufwendungen der letzten Jahre angepasst worden. Gestiegene Aufwendungen für Bürobedarfe und Porto sind zu veranschlagen.
Der Kommunale Schadenausgleich Hannover, der Haftpflichtversicherer der Stadt Syke, hat seine Umlage erhöht, Buchungsstelle 11.1.02.444100. Ebenso haben sich teilweise Mitgliedsbeiträge, Buchungsstelle 11.1.02.442900, erhöht.
Bei dem Ansatz für den Erwerb von Vermögensgegenständen über 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer, Buchungsstelle 11.1.02/0050.783110, sind Haushaltsmittel für die Anschaffung von Defibrillatoren und Büroausstattungen veranschlagt. Der Ansatz wurde verringert, weil durch ein Ausschreibungsergebnis ein Rahmenvertrag für Büromöbel abgeschlossen werden konnte. Die Büromöbel können zu einem günstigeren Preis erworben werden und sind somit im Ergebnishaushalt zu veranschlagen (siehe oben).
Produkt 11.1.03:
Die hohe Anzahl an Stellenausschreibungen führen zu einem hohen Aufwand bei den Ausschreibungskosten, Buchungsstelle 11.1.03.443100. Der Ansatz wurde vorsichtig geschätzt, mit dem Vorjahr verglichen und verringert.
Produkt 11.1.04:
Der Ansatz bei der Buchungsstelle 11.1.04/0050.783110 wurde um 135.000 Euro auf 90.000 Euro verringert. Die Haushaltsmittel sollen für den Erwerb neuer E-Mailserver sowie neuer Datensicherungssysteme genutzt werden. Ferner sollen im Rahmen des Online-Zugangs-Gesetzes Digitalisierungsprojekte für eine digitale Bescheiderstellung umgesetzt werden.
Die IT-Aufwendungen, Buchungsstelle 11.1.04.428100, werden voraussichtlich in 2026 steigen. Der Ansatz beträgt 281.000,00 Euro. Dies liegt vor allem an drei Faktoren:
- Allgemeine Preiserhöhungen: Die allgemeine Inflation und steigende Löhne wirken sich direkt auf die Kosten für Hardware, Softwarelizenzen und die Wartung bestehender Systeme aus.
-
Einführung der digitalen Poststelle: Die Einführung neuer Software und Prozesse erhöht auch die Betriebskosten der IT (Wartung, Updates, Datensicherheit).
- Kosten der Digitalisierung: Sie umfasst die Automatisierung von Prozessen, die Einführung neuer Technologien (z.B. Künstliche Intelligenz), die Datenerfassung und -analyse sowie die Verbesserung der Datensicherheit. Diese Initiativen erfordern kontinuierliche Investitionen in Personal, Software, Hardware und externe Dienstleistungen. Auch wenn Digitalisierung langfristig Effizienzgewinne verspricht, entstehen dauerhaft bei der IT erhebliche Kosten.
Produkt 11.1.08:
Beim Archiv, Produkt 11.1.08, sind die Haushaltsansätze unverändert geblieben.
FB 50 – Finanzen und Beteiligung
Produkt 11.1.06 – Finanzdienstleistungen und Produkt 11.1.07 – Kasse und Vollstreckung:
In diesen Produkten haben sich bei den Haushaltsansätzen keine wesentlichen Veränderungen ergeben.
Produkt 53.1.01 – Elektrizitätsversorgung:
Der Ansatz bei der Buchungsstelle 53.1.01.365100 - Erträge aus der Netzgesellschaft Strom - kann aufgrund der neuen Hochrechnung der Gesellschaft auf 225.000 € erhöht werden.
Produkt 61.1.01 – Gemeindesteuern und Gebühren:
Die Steuerschätzung von Ende Okt. 2025 ergibt eine Erhöhung von rd. 400.000 € bei dem Anteil an der Einkommensteuer. Der Anteil an der Umsatzsteuer kann ebenfalls um 334.000 € erhöht werden.
Die Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes wirken sich positiv auf die Schlüsselzuweisungen der Stadt Syke aus. Es ergibt sich ein Mehrertrag von rd. 2 Mio. €.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Ergebnishaushalte 2026 bis 2029 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:
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Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 |
Planung 2027 |
Planung 2028 |
Planung 2029 |
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Ordentliche Erträge |
62.396.900 |
66.075.200 |
67.216.400 |
67.999.500 |
67.898.800 |
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Ordentliche Aufwendungen |
63.796.300 |
65.555.400 |
67.453.700 |
69.937.600 |
71.203.300 |
|
Ordentliches Ergebnis |
-1.399.400 |
519.800 |
-237.300 |
-1.938.100 |
-3.304.500 |
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Außerordentliche Erträge |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Außerordentliche Aufwendungen |
15.300 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Jahresergebnis |
-1.414.700 |
519.800 |
-237.300 |
-1.938.100 |
-3.304.500 |
Aufgrund positiver Entwicklungen auf der Ertragsseite, sieht die Planung einen positiven Abschluss von rd. 0,5 Mio. € vor. Der Ausgleich der Folgejahre ist aufgrund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO möglich.
Im investiven Finanzhalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
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Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 |
Planung 2027 |
Planung 2028 |
Planung 2029 |
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Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
59.493.400 |
63.283.000 |
64.647.900 |
65.710.200 |
65.607.600 |
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Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit . |
58.189.300 |
60.082.100 |
61.942.200 |
64.312.300 |
65.332.400 |
|
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit |
1.304.100 |
3.200.900 |
2.705.700 |
1.397.900 |
275.200 |
Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht bis 2027 erfüllt werden.
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Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 |
Planung 2027 |
Planung 2028 |
Planung 2029 |
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Einzahlungen für Investitionstätigkeit |
2.684.600 |
5.342.400 |
6.557.800 |
6.141.600 |
1.275.000 |
|
Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
16.016.000 |
8.087.000 |
12.651.700 |
15.609.500 |
12.702.500 |
|
Saldo der Investitionstätigkeit |
-13.331.400 |
-2.744.600 |
-6.093.900 |
-9.467.900 |
-11.427.500 |
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= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag |
-12.027.300 |
456.300 |
-3.388.200 |
-8.070.000 |
-11.152.300 |
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Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
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Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 |
Planung 2027 |
Planung 2028 |
Planung 2029 |
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Saldo aus Finanzierungstätigkeit |
6.416.500 |
700.000 |
1.700.000 |
4.490.000 |
8.300.000 |
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Finanzmittelveränderung |
-5.610.800 |
1.156.300 |
-1.688.200 |
-3.580.000 |
-2.852.300 |
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Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen |
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Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 |
Planung 2027 |
Planung 2028 |
Planung 2029 |
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Geplante Kreditaufnahmen |
8.000.000 |
2.000.000 |
3.000.000 |
6.000.000 |
10.000.000 |
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Ordentliche Tilgung |
1.429.000 |
1.300.000 |
1.300.000 |
1.510.000 |
1.700.000 |
Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht. Die Stadt Syke kommt weiterhin ihren Verpflichtungen in gesetzlichen, aber auch freiwilligen Bereichen nach.
Durchführungszeitraum:
Die Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 17.12.2025 beschlossen werden. Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2026 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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381 kB
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2
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(wie Dokument)
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54,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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49 kB
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4
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(wie Dokument)
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57,1 kB
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