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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/083-05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft nimmt die Produkte zum Haushaltsplan 2026 zur Kenntnis und gibt diese weiter zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2026 an den Rat der Stadt Syke.

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Sachverhalt

FB 01 – Verwaltungsleitung

 

Produkt 11.1.01  Verwaltungsleitung

Der Ansatz für „Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen“ wurde um 4.000 € erhöht.

 

Die restlichen Ansätze bleiben zum Vorjahr unverändert.

 

Produkt 11.1.05 - Rat, VA, Ortsräte und Ausschüsse

Die Ansätze der Buchungsstellen 11.1.05.422200 „Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände“, 11.1.05.426100 „Besondere Aufwendungen für Beschäftigte“ und 11.1.05.427100 „Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen“ werden im Haushaltsjahr 2026, aufgrund der anstehenden Kommunalwahl, erhöht. Zudem wurde die Buchungsstelle 11.1.05.442100 „Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit“ für die kommenden Jahre erhöht.

 

Die restlichen Ansätze bleiben zum Vorjahr unverändert.

 

Produkt 57.1.01 - Wirtschaftsförderung

Der Ansatz für „besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen“ wurde um 5.000 € reduziert.

 

Die restlichen Ansätze bleiben zum Vorjahr unverändert.

 

Die weiteren Ansätze der Produkte – Gleichstellung von Mann und Frau sowie Initiativen zum Klimaschutz bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

FB 10 – Organisation, IT, Personal

Die sich für den Fachbereich 1/ Teilhaushalt 10 ergebenden Änderungen zu den Haushaltsansätzen des Vorjahres erklären sich wie folgt:

 

Produkt 11.1.02:
Der Ansatz bei dem Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen bis 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer, Buchungsstelle 11.1.02.422200, wurde um 10.000 Euro erhöht. Durch ein Ausschreibungsergebnis konnte ein günstiger Preis für Büromöbel erzielt werden, die ursprünglich im Finanzhaushalt veranschlagt waren. Der Ansatz im Finanzhaushalt wurde entsprechend reduziert.

Der Ansatz bei den Geschäftsaufwendungen, Buchungsstelle 11.1.02.443100, ist an die tatsächlich anfallenden Aufwendungen der letzten Jahre angepasst worden. Gestiegene Aufwendungen für Bürobedarfe und Porto sind zu veranschlagen.

Der Kommunale Schadenausgleich Hannover, der Haftpflichtversicherer der Stadt Syke, hat seine Umlage erhöht, Buchungsstelle 11.1.02.444100. Ebenso haben sich teilweise Mitgliedsbeiträge, Buchungsstelle 11.1.02.442900, erhöht.

Bei dem Ansatz für den Erwerb von Vermögensgegenständen über 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer, Buchungsstelle 11.1.02/0050.783110, sind Haushaltsmittel für die Anschaffung von Defibrillatoren und Büroausstattungen veranschlagt. Der Ansatz wurde verringert, weil durch ein Ausschreibungsergebnis ein Rahmenvertrag für Büromöbel abgeschlossen werden konnte. Die Büromöbel können zu einem günstigeren Preis erworben werden und sind somit im Ergebnishaushalt zu veranschlagen (siehe oben).

Produkt 11.1.03:

Die hohe Anzahl an Stellenausschreibungen führen zu einem hohen Aufwand bei den Ausschreibungskosten, Buchungsstelle 11.1.03.443100. Der Ansatz wurde vorsichtig geschätzt, mit dem Vorjahr verglichen und verringert.

 

Produkt 11.1.04:

Der Ansatz bei der Buchungsstelle 11.1.04/0050.783110 wurde um 135.000 Euro auf 90.000 Euro verringert. Die Haushaltsmittel sollen für den Erwerb neuer E-Mailserver sowie neuer Datensicherungssysteme genutzt werden. Ferner sollen im Rahmen des Online-Zugangs-Gesetzes Digitalisierungsprojekte für eine digitale Bescheiderstellung umgesetzt werden.
Die IT-Aufwendungen, Buchungsstelle 11.1.04.428100, werden voraussichtlich in 2026 steigen. Der Ansatz beträgt 281.000,00 Euro. Dies liegt vor allem an drei Faktoren:

  1. Allgemeine Preiserhöhungen: Die allgemeine Inflation und steigende Löhne wirken sich direkt auf die Kosten für Hardware, Softwarelizenzen und die Wartung bestehender Systeme aus.
  2. Einführung der digitalen Poststelle: Die Einführung neuer Software und Prozesse erhöht auch die Betriebskosten der IT (Wartung, Updates, Datensicherheit).
     
  3. Kosten der Digitalisierung: Sie umfasst die Automatisierung von Prozessen, die Einführung neuer Technologien (z.B. Künstliche Intelligenz), die Datenerfassung und -analyse sowie die Verbesserung der Datensicherheit. Diese Initiativen erfordern kontinuierliche Investitionen in Personal, Software, Hardware und externe Dienstleistungen. Auch wenn Digitalisierung langfristig Effizienzgewinne verspricht, entstehen dauerhaft bei der IT erhebliche Kosten.

Produkt 11.1.08:
Beim Archiv, Produkt 11.1.08, sind die Haushaltsansätze unverändert geblieben. 

  

FB 50 – Finanzen und Beteiligung

Produkt 11.1.06 – Finanzdienstleistungen und Produkt 11.1.07 – Kasse und Vollstreckung:

In diesen Produkten haben sich bei den Haushaltsansätzen keine wesentlichen Veränderungen ergeben.

  

Produkt 53.1.01 – Elektrizitätsversorgung:

Der Ansatz bei der Buchungsstelle 53.1.01.365100 - Erträge aus der Netzgesellschaft Strom - kann aufgrund der neuen Hochrechnung der Gesellschaft auf 225.000 € erhöht werden.

 

Produkt 61.1.01 – Gemeindesteuern und Gebühren:

Die Steuerschätzung von Ende Okt. 2025 ergibt eine Erhöhung von rd. 400.000 € bei dem Anteil an der Einkommensteuer. Der Anteil an der Umsatzsteuer kann ebenfalls um 334.000 € erhöht werden.

Die Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes wirken sich positiv auf die Schlüsselzuweisungen der Stadt Syke aus. Es ergibt sich ein Mehrertrag von rd. 2 Mio. €.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergebnishaushalte 2026 bis 2029 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:

 

Ansatz 2025

Ansatz 2026

Planung 2027

Planung 2028

Planung 2029

Ordentliche Erträge

62.396.900

66.075.200

67.216.400

67.999.500

67.898.800

Ordentliche Aufwendungen

63.796.300

65.555.400

67.453.700

69.937.600

71.203.300

Ordentliches Ergebnis

-1.399.400

519.800

-237.300

-1.938.100

-3.304.500

Außerordentliche Erträge

0

0

0

0

0

Außerordentliche Aufwendungen

15.300

0

0

0

0

Jahresergebnis

-1.414.700

519.800

-237.300

-1.938.100

-3.304.500

 

Aufgrund positiver Entwicklungen auf der Ertragsseite, sieht die Planung einen positiven Abschluss von rd. 0,5 Mio. € vor. Der Ausgleich der Folgejahre ist aufgrund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO möglich.

Im investiven Finanzhalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

 

Ansatz 2025

Ansatz 2026

Planung 2027

Planung 2028

Planung 2029

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

59.493.400

63.283.000

64.647.900

65.710.200

65.607.600

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit .

58.189.300

60.082.100

61.942.200

64.312.300

65.332.400

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.304.100

3.200.900

2.705.700

1.397.900

275.200

 

Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht bis 2027 erfüllt werden.

 

Ansatz 2025

Ansatz 2026

Planung 2027

Planung 2028

Planung 2029

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.684.600

5.342.400

6.557.800

6.141.600

1.275.000

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

16.016.000

8.087.000

12.651.700

15.609.500

12.702.500

Saldo der Investitionstätigkeit

-13.331.400

-2.744.600

-6.093.900

-9.467.900

-11.427.500

 

 

 

 

 

 

= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag

-12.027.300

456.300

-3.388.200

-8.070.000

-11.152.300

 

Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

Ansatz 2025

Ansatz 2026

Planung 2027

Planung 2028

Planung 2029

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

6.416.500

700.000

1.700.000

4.490.000

8.300.000

Finanzmittelveränderung

-5.610.800

1.156.300

-1.688.200

-3.580.000

-2.852.300

 

 

 

 

 

 

Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen

 

 

 

 

 

Ansatz 2025

Ansatz 2026

Planung 2027

Planung 2028

Planung 2029

Geplante Kreditaufnahmen

8.000.000

2.000.000

3.000.000

6.000.000

10.000.000

Ordentliche Tilgung

1.429.000

1.300.000

1.300.000

1.510.000

1.700.000

 

 

Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht. Die Stadt Syke kommt weiterhin ihren Verpflichtungen in gesetzlichen, aber auch freiwilligen Bereichen nach.

 

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Durchführungszeitraum:

Die Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 17.12.2025 beschlossen werden. Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2026 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.

 

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Anlagen

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