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Beschlussvorlage - 2025/083-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2026 der Stadt Syke - hier Produkte aus dem Teilhaushalt 01 Theater, Musikpflege, Kulturinitiativen, Stadtbibliothek sowie Tourismus, Naherholung und Stadtmarketing
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Allgemeiner Vertreter der Bürgermeisterin
- Verfasser/in 1:
- Herr T. Kuchem, Tel: 164-502
- Aktenzeichen:
- 20 20 10/Haushalt 2026
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Naherholung und Kultur (inkl. Bibliothek)
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Vorberatung
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06.11.2025
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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04.12.2025
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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17.12.2025
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Sachverhalt
In der Beschlussvorlage 2025/083-01 werden die Haushaltsansätze der Produkte Theater, Musikpflege, Kulturinitiativen, Stadtbibliothek sowie Tourismus, Naherholung und Stadtmarketing vorgestellt. Die Haushaltsansätze bleiben mit wenigen Ausnahmen im Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr unverändert.
Im Bereich der Bibliothek wird für den Etat der Medienbeschaffung eine Erhöhung von 30.000 € auf 35.000 € vorgeschlagen. Der Etat ist seit dem Jahr 2019 konstant geblieben. Deutliche Preissteigerungen machen zur Sicherung des Medienbestandes eine Anhebung des Budgets notwendig.
Für den Bereich Social Media und Pressearbeit soll erstmalig ein Budget in Höhe von insgesamt 6.000 € eingerichtet werden.
Im Theater soll die alte Beleuchtungstechnik ausgetauscht werden. Dazu wird in den Kalenderjahren 2026 und 2027 jeweils ein Betrag in Höhe von 41.000 € angemeldet. Zur Gegenfinanzierung werden Mittel aus der Schenkung der KSK Diepholz in Höhe von 33.000 € sowie eine der Höhe nach noch nicht bestimmbare Förderung seitens des Landschaftsverbands Weser-Hunte angerechnet. Die Beleuchtungstechnik im Theater ist alt, relativ stromintensiv und in Teilen stellt sie eine latente Brandgefahr im angeschalteten Zustand dar. Vor diesem Hintergrund wird der Austausch, verteilt über zwei Haushaltsjahre, angeregt.
Im Europagarten wurde in diesem Jahr endlich das neue Wetterschutzsegel über der Agora gespannt. Bei mehreren sehr gut besuchten Konzerten in diesem Sommer wurde seitens der auftretenden Künstlerinnen und Künstler, aber auch der Besucher die mangelhafte Beleuchtung angesprochen. Im nächsten Jahr soll die Ausleuchtung der Agora für 4.400 € erfolgen. Der entsprechende Etat würde demnach von 2.000 € auf 6.400 € aufgestockt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Ergebnishaushalte 2026 bis 2029 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:
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Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 |
Planung 2027 |
Planung 2028 |
Planung 2029 |
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Ordentliche Erträge |
62.396.900 |
63.004.600 |
64.160.900 |
65.206.600 |
65.807.000 |
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Ordentliche Aufwendungen |
63.796.300 |
65.376.200 |
66.494.300 |
69.138.900 |
70.622.100 |
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Ordentliches Ergebnis |
-1.399.400 |
-2.371.600 |
-2.333.400 |
-3.932.300 |
-4.815.100 |
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Außerordentliche Erträge |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Außerordentliche Aufwendungen |
15.300 |
15.300 |
0 |
0 |
0 |
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Jahresergebnis |
-1.414.700 |
-2.371.600 |
-2.333.400 |
-3.932.300 |
-4.815.100 |
Die Fehlbeträge summieren sich auf rd. 14,9 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO noch möglich.
Im investiven Finanzhalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
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Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 |
Planung 2027 |
Planung 2028 |
Planung 2029 |
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Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
59.493.400 |
60.212.400 |
61.592.400 |
62.917.300 |
63.515.800 |
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Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit . |
58.189.300 |
59.902.900 |
61.192.800 |
63.513.600 |
64.751.200 |
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Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit |
1.304.100 |
309.500 |
399.600 |
-596.300 |
-1.235.400 |
Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht bis 2029 nicht erfüllt werden. Für 2026 wird der fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten.
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Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 |
Planung 2027 |
Planung 2028 |
Planung 2029 |
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Einzahlungen für Investitionstätigkeit |
2.684.600 |
4.868.900 |
2.557.800 |
2.141.600 |
1.275.000 |
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Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
16.016.000 |
7.356.000 |
12.308.200 |
14.414.000 |
12.704.000 |
|
Saldo der Investitionstätigkeit |
-13.331.400 |
-2.487.100 |
-9.750.400 |
-12.272.400 |
-11.429.000 |
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= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag |
-12.027.300 |
-2.177.600 |
-9.350.800 |
-12.868.700 |
-12.664.400 |
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Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
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Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 |
Planung 2027 |
Planung 2028 |
Planung 2029 |
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Saldo aus Finanzierungstätigkeit |
6.416.500 |
700.000 |
3.700.000 |
8.490.000 |
8.300.000 |
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Finanzmittelveränderung |
-5.610.800 |
-1.477.600 |
-5.650.800 |
-4.378.700 |
-4.364.400 |
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Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen |
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Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 |
Planung 2027 |
Planung 2028 |
Planung 2029 |
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Geplante Kreditaufnahmen |
8.000.000 |
2.000.000 |
5.000.000 |
10.000.000 |
10.000.000 |
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Ordentliche Tilgung |
1.429.000 |
1.300.000 |
1.300.000 |
1.510.000 |
1.700.000 |
Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht. Die Stadt Syke kommt weiterhin ihren Verpflichtungen in gesetzlichen, aber auch freiwilligen Bereichen nach.
Durchführungszeitraum:
Die Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 18.12.2025 beschlossen werden. Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2026 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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181,2 kB
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