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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/083-04-09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Syke nimmt die aufgeführten Kanaluntersuchungen und Kanalsanierungen mit den vorgesehenen Umsetzungszeiten zustimmend zur Kenntnis und stellt die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel in die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Syke ein.

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Sachverhalt

Als Eigentümerin der Schmutz- und Regenwasserkanalisationen im Syker Stadtgebiet, ist die Stadt Syke, um Verunreinigungen von Gewässern auszuschließen, dazu verpflichtet, die Verkehrssicherheit und Dichtigkeit dieser Einrichtungen sicherzustellen. Die Sicherstellung dieser Kriterien erfolgt über eine turnusmäßige TV-Inspektion der Kanalisationen.

 

Für den Schmutzwasserkanal bedeutet dies, dass somit jährlich ca. 12.000 m des Hauptkanals mit Schächten und ca. 4.500 m Hausanschlussleitung mit Übergabeschächten zu untersuchen sind. Für diese Leistungen sind, nach aktueller Kostenschätzung, für das Haushaltsjahr 2027 auf der Buchungsstelle 53.8.01.421202 133.000 € bereitzustellen.

 

Beim Regenwasserkanal soll ab dem Jahr 2027 und in den folgenden drei Jahren, das Syker Stadtgebiet untersucht werden. Da hier mit insgesamt ca. 58.000 m Hauptkanal das Gros der städtischen Niederschlagswasserleitungen vorhanden ist, sind in diesen Jahren jeweils ca. 15.000 m Hauptkanal mit Schächten und Anschlussleitungen zu inspizieren. Da die Regenwasserkanäle deutlich größere Dimensionen aufweisen als die Schmutzwasserkanalisationen, sind für die Untersuchung, für das Haushaltsjahr 2027, 210.000 € bereitzustellen.

 

Zu möglichen Sanierungskosten können zum aktuellen Zeitpunkt keine belastbaren Aussagen getroffen werden, da die Schadensbilder noch nicht vorliegen. Um jedoch Mittel in die mittelfristige Finanzplanung aufnehmen zu können, werden die Kosten, auf Basis von Erfahrungswerten, für das erste Instandsetzungsjahr 2028, auf ca. 1.400.000 € (Schmutzwasserkanalisation) geschätzt. Davon entfallen ca. 1.333.000 € auf den Finanz- und ca. 117.000 auf den Ergebnishaushalt.

 

Für die zukünftig erforderlichen Instandsetzungskosten der Regenwasserkanalisation können derzeit leider keine Annahmen getroffen werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

Im Schmutzwasserbereich wirken sich Aufwendungen für die TV-Inspektion der Kanalisation und Sanierungsmaßnahmen, die dem Ergebnishaushalt zugeordnet werden, direkt auf die Abwassergebühren aus. Aufwendungen von 100.000 € bewirken eine Gebührenerhöhung von rd. 0,10 €. Für 2028 würde das nach derzeitiger Planung eine Erhöhung von 0,25 € bedeuten.

Für den Regenwasserbereich werden keine Gebühren erhoben, hier belasten die Maßnahmen den städtischen Haushalt direkt.

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Abgleich mit der Zukunftsstrategie:

 

 

Dieser Beschluss enthält keine strategischen Elemente. Der „Abgleich mit der Zukunftsstrategie“ kann daher übersprungen werden.

 

Die nachfolgenden Zielrichtungen der Zukunftsstrategie sind eng verzahnt mit unserem Grundverständnis von Nachhaltigkeit. Wir wollen unsere Ziele so erreichen, dass auch zukünftige Generationen noch genügend Gestaltungsspielraum haben.

"Sind wir auf dem richtigen Weg?"

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Ja, wir sind auf dem richtigen Weg.“

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Wir treten auf der Stelle.“

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Nein, wir kommen vom Weg ab.“

 

Syke setzt auf... vielfältige Lebensqualität

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Die Lebensqualität hängt von vielen Faktoren ab, die unterschiedlich wichtig sind für jeden Menschen. Einige dieser Faktoren sind: Bildung, Kultur und Freizeitangebote, Gesundheitsvorsorge, Einkaufsmöglichkeiten und Betreuungsangebote. Auch Parks, Plätze, Grünflächen und Naherholungs- gebiete haben Einfluss auf die Lebensqualität vor Ort.

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Für die Gesundheitsvorsorge und Sicherheit der Bevölkerung stellen die Vorhaltung und Unterhaltung von Kanalisationen eine wesentliche Säule dar.

 

Syke setzt auf... vielfältige und angepasste Mobilität für alle

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In Syke gehen wir zu Fuß und nutzen verschiedene Verkehrsmittel. Je nachdem, ob wir uns für das Fahrrad, die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Auto entscheiden, beeinflussen wir den Verkehr und die Umweltbelastung in unserer Stadt.

 

 

 

Das strategische Element ist nicht betroffen.

 

 

Syke setzt auf... verantwortungsvolle Flächennutzung

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Im Stadtgebiet gibt es entlang der Siedlungsachse Barrien, Syke, Heiligenfelde das lebendige städtische Wohnen mit der Nähe zu Infrastruktur, Geschäften und kulturellem Leben sowie einem gesunden Gewerbe. In den umliegenden Ortschaften und Ortsteilen ist die Atmosphäre oft ruhiger und das dörfliche Leben steht im Mittelpunkt. Sowohl hier als auch entlang der Siedlungsachse ist ein bewusster Umgang mit unseren Ressourcen von Bedeutung.

 

 

 

Das strategische Element ist nicht betroffen.

 

Syke setzt auf... aktives Miteinander

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Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft, in der Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur, Religion, Geschlecht, Alter, Fähigkeiten und Interessen zusammenkommen. Ein aktives Miteinander bedeutet auf- einander Acht zu geben, sich einzubringen, Inklusion, Chancengleichheit, Respekt und Bürgerbeteiligung.

 

 

 

Das strategische Element ist nicht betroffen.

 

Syke setzt auf... engagierten Klimaschutz

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Klimaschutz reicht von der Reduzierung des Abfalls über Energieeinsparung bis hin zum Überflutungsmanagement. Dabei stehen Maßnahmen im Fokus, die sowohl den Klimaschutz als auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels fördern.

 

 

 

Das strategische Element ist nicht betroffen.

 

Syke setzt auf... Schutz der Natur

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Der Schutz der Natur ist entscheidend, um die biologische Vielfalt zu bewahren. Durch den Schutz von Lebensräumen schaffen wir sichere Rückzugsorte für bedrohte Arten. Ein Netzwerk von Schutzgebieten ermöglicht es Tieren und Pflanzen, sich zu verbreiten und genetische Vielfalt zu erhalten.

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Mit der Durchführung der Maßnahme und der sich daraus ergebenden späteren Instandsetzung der Kanalisationen, wird das Austreten von Abwasser (Exfiltration) und somit die Verunreinigung von Grundwasser, verhindert und letztendlich das Trinkwasser geschützt.

 

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Durchführungszeitraum:

Mit der Umsetzung der beschriebenen Untersuchungen soll im Jahr 2027 begonnen werden. Die Instandsetzung soll im Folgejahr der jeweiligen Kanaluntersuchung erfolgen.

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