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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Syke beschließt die anliegende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Aufnahme, den Besuch sowie die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Syke vom 11.10.2024 mit den Anlagen 2 und 3, die Bestandteil der Satzung sind.

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Sachverhalt

Ab 01.08.2026 haben alle Erstklässler:innen in Niedersachsen Anspruch auf täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule. Damit soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita-Zeit für viele Familien entsteht. Der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule wird entsprechend der bundesgesetzlichen Regelungen schrittweise eingeführt. In den darauffolgenden Jahren wird der Rechtsanspruch jahrgangsweise aufsteigend für die Klassenstufen zwei bis vier erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/30 allen Schülerinnen und Schülern im Grundschulalter eine Ganztagsbetreuung zusteht.

 

Dieser Anspruch kann in Syke durch die folgenden Ganztagsgrundschulen erfüllt werden:

Grundschule Am Lindhof,

Luise-Chevalier-Grundschule und

Astrid-Lindgren-Grundschule in Heiligenfelde.

 

Die GS an der Wassermühle in Barrien ist derzeit noch keine Ganztagsschule, da beabsichtigt ist, den Ganztag erst nach Fertigstellung des neuen Grundschulgebäudes in Barrien einzuführen. Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Barrien soll bis dahin weiterhin die Möglichkeit der Anmeldung in den Hortgruppen sowie des pädagogischen Mittagstisches erhalten bleiben.

 

Um die bisherige, 10 Jahre alte, Vergaberichtline etwas zu verschlanken sowie an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen und deren Aufnahme als Anlage 2 der Satzung über die Aufnahme, den Besuch sowie die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Syke (Bestandteil) ist es erforderlich den § 4 Abs. 5 Satz 1 der v.g. Satzung entsprechend zu verändern.

 

Zudem muss aus der bisherige Anlage 2 (Verpflegungsgeldpauschalen) die Anlage 3 werden und dieses entsprechend auch in § 16 Abs. 8 abgeändert werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Bei einer Neugestaltung der Vergaberichtlinie fallen keine offenkundigen Aufwendungen für den Haushalt der Stadt an.

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Abgleich mit der Zukunftsstrategie:

 

Dieser Beschluss enthält keine strategischen Elemente. Der „Abgleich mit der Zukunftsstrategie“ kann daher übersprungen werden.

 

Die nachfolgenden Zielrichtungen der Zukunftsstrategie sind eng verzahnt mit unserem Grundverständnis von Nachhaltigkeit. Wir wollen unsere Ziele so erreichen, dass auch zukünftige Generationen noch genügend Gestaltungsspielraum haben.

"Sind wir auf dem richtigen Weg?"

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Ja, wir sind auf dem richtigen Weg.“

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Wir treten auf der Stelle.“

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Nein, wir kommen vom Weg ab.“

 

Syke setzt auf... vielfältige Lebensqualität

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Die Lebensqualität hängt von vielen Faktoren ab, die unterschiedlich wichtig sind für jeden Menschen. Einige dieser Faktoren sind: Bildung, Kultur und Freizeitangebote, Gesundheitsvorsorge, Einkaufsmöglichkeiten und Betreuungsangebote. Auch Parks, Plätze, Grünflächen und Naherholungs- gebiete haben Einfluss auf die Lebensqualität vor Ort.

 

 

 

Das strategische Element ist nicht betroffen.

 

 

Syke setzt auf... vielfältige und angepasste Mobilität für alle

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In Syke gehen wir zu Fuß und nutzen verschiedene Verkehrsmittel. Je nachdem, ob wir uns für das Fahrrad, die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Auto entscheiden, beeinflussen wir den Verkehr und die Umweltbelastung in unserer Stadt.

 

 

 

Das strategische Element ist nicht betroffen.

 

 

Syke setzt auf... verantwortungsvolle Flächennutzung

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Im Stadtgebiet gibt es entlang der Siedlungsachse Barrien, Syke, Heiligenfelde das lebendige städtische Wohnen mit der Nähe zu Infrastruktur, Geschäften und kulturellem Leben sowie einem gesunden Gewerbe. In den umliegenden Ortschaften und Ortsteilen ist die Atmosphäre oft ruhiger und das dörfliche Leben steht im Mittelpunkt. Sowohl hier als auch entlang der Siedlungsachse ist ein bewusster Umgang mit unseren Ressourcen von Bedeutung.

 

 

 

Das strategische Element ist nicht betroffen.

 

 

Syke setzt auf... aktives Miteinander

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Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft, in der Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur, Religion, Geschlecht, Alter, Fähigkeiten und Interessen zusammenkommen. Ein aktives Miteinander bedeutet auf- einander Acht zu geben, sich einzubringen, Inklusion, Chancengleichheit, Respekt und Bürgerbeteiligung.

 

 

 

Das strategische Element ist nicht betroffen.

 

 

Syke setzt auf... engagierten Klimaschutz

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Klimaschutz reicht von der Reduzierung des Abfalls über Energieeinsparung bis hin zum Überflutungsmanagement. Dabei stehen Maßnahmen im Fokus, die sowohl den Klimaschutz als auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels fördern.

 

 

 

Das strategische Element ist nicht betroffen.

 

 

Syke setzt auf... Schutz der Natur

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Der Schutz der Natur ist entscheidend, um die biologische Vielfalt zu bewahren. Durch den Schutz von Lebensräumen schaffen wir sichere Rückzugsorte für bedrohte Arten. Ein Netzwerk von Schutzgebieten ermöglicht es Tieren und Pflanzen, sich zu verbreiten und genetische Vielfalt zu erhalten.

 

 

 

Das strategische Element ist nicht betroffen.

 

 

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Durchführungszeitraum:

Nach dem entsprechenden Ratsbeschluss soll die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Syke über die Aufnahme, den Besuch sowie die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte, mit den Anlagen 2 und 3, die Bestandteile der Satzung sind, zum 01.01.2026 in Kraft treten

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

27.11.2025 - Rat der Stadt Syke - geändert beschlossen