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Beschlussvorlage - 2025/083-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2026 der Stadt Syke - hier Teilhaushalt 20 - Bildung und Generationen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bildung und Sport
- Verfasser/in 1:
- Frau C. Prößler, Tel: 164-200
- Aktenzeichen:
- 20 20 10/Haushalt 2026
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport
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Vorberatung
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19.11.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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04.12.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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17.12.2025
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Sachverhalt
Im Bereich des Teilhaushaltes 20 sind die Ansätze vielfältig, da dieser u.a. die Schulen, Kindertagesstätten und die Sportförderung betrifft.
Durch die jeweiligen Erläuterungen im Vorfeld der jeweiligen Produkte sind die Ansätze und deren Notwendigkeit umfassend dargestellt.
Es folgen nachstehend daher lediglich Erläuterungen, die bislang nicht dargestellt wurden
bzw. Änderungen der Ansätze, die noch nicht im Haushalt 2026 aufgenommen worden sind.
Produkt 21.1.00 – Grundschulen übergreifend
Es ist zusätzlich die Buchungsstelle 21.1.00.314200 – Zuweisungen für laufende Zwecke durch Gemeinden und Gemeindeverbände – einzurichten. Ab Sommer 2026 besteht aufsteigend der Anspruch von Schülerinnen und Schülern in der Grundschule auf eine 8-stündige Ganztagsbetreuung. Dieser Rechtsanspruch gilt auch in den Schulferien, wobei eine vierwöchige Schließzeit vom Land geregelt werden wird.
Die Erfüllung des Rechtsanspruches richtet sich grundsätzlich zunächst gegen die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe, dem Landkreis Diepholz, und somit auch der Ferienbetreuung. Derzeit verhandeln die kreisangehörigen Kommunen mit dem Landkreis, da dieser entsprechend auch die Kosten für eine Ferienbetreuung zu tragen hat. Bislang ist angedacht, dass pro Gruppe und Ferienwoche ein Pauschalbetrag entrichtet wird. Diese Einnahmen sind ab Sommer 2026 zu berücksichtigen. Dementsprechend ist bei der o.g. Buchungsstelle in 2026 ein Ansatz von 8.300 € aufzunehmen sowie 41.500 € für 2027, 48.000 € für 2028 und für 2029 dann 58.000 €.
In 2026 ist für die Mensen „Am Lindhof“ sowie die Zweigstelle in Heiligenfelde bei der „Astrid-Lindgren-Grundschule“ ein neues Fahrzeug für die Auslieferungen der Mittagessen an die Kindertagesstätten zu beschaffen. Gerade in der kürzlich zurückliegenden Zeit ist das bisherige Fahrzeug schon des Öfteren ausgefallen und musste immer wieder kurzfristig durch andere städtische Fahrzeuge „ersetzt“ werden. Es ist beabsichtigt einen gebrauchten Transporter für die große Menge an auszuliefernden Kita-Essen zu beschaffen (Bereiche Syke-Mitte und Syke-Süd). Dafür wurden 35.000 € bei der Buchungsstelle 21.1.00/0052.783110 aufgenommen.
Produkt 21.5.01 – Realschulen
Zusätzlich (noch nicht im Haushalt 2026 berücksichtigt):
Die Einnahme aus dem Schullastenausgleich bei der Buchungsstelle 21.5.01.314200 muss auf Grund der geplanten Neuregelung des Schullastenausgleichs mit dem Landkreis noch einmal aktualisiert werden. Hier ist nun ein Haushaltsansatz für 2026 von 973.700 € aufzunehmen. In den folgenden Jahren sollte der Schullastenausgleich weiterhin um ungefähr 20.000 € bis 25.000 €/jährlich steigen. Dieses kann sich jedoch durch sinkende Schülerzahlen evtl. ändern (stagnieren). Daher soll für die Jahre 2027 bis 2029 ein Ansatz von 998.700 € aufgenommen werden.
Produkt 21.6.01. – Oberschulen
Zusätzlich (noch nicht im Haushalt 2026 berücksichtigt):
Auch die Einnahme aus dem Schullastenausgleich sind bei der Buchungsstelle 21.6.01.314200 muss auf Grund der geplanten Neuregelung des Schullastenausgleichs mit dem Landkreis noch einmal aktualisiert werden. Hier ist nun ein Haushaltsansatz für 2026 von 865.500 € aufzunehmen. In den folgenden Jahren sollte der Schullastenausgleich weiterhin um ungefähr 20.000 € bis 25.000 €/jährlich steigen. Dieses kann sich jedoch durch sinkende Schülerzahlen evtl. ändern (stagnieren). Daher soll für die Jahre 2027 bis 2029 ein Ansatz von 890.500 € aufgenommen werden
Produkt 24.3.01 – Sonstige schulische Aufgaben
Zusätzlich (noch nicht im Haushalt 2026 berücksichtigt):
Der Landkreis Diepholz hat aktuell mitgeteilt, dass sich der Beitrag für die Kreisschulbaukasse ab dem Jahre 2026 erhöhen wird, da auch die Bautätigkeiten der Kommunen im Landkreis, vor allem wegen dem Ganztagsanspruch ab 01.08.2026, deutlich steigen werden. Daher ist der Ansatz bei der Buchungsstelle 24.3.01/0147.781200 von 22.000 € auf 29.000 € für 2026 zu erhöhen. Für die kommenden Jahre 2027 bis 2029 ist der Beitrag ebenfalls zu erhöhen (2027 = 32.000 €, 2028 = 35.000 € und 2029 = 38.000).
Projektgruppe 36.5 (Tageseinrichtungen für Kinder)
Zusätzlich (noch nicht im Haushalt 2026 berücksichtigt):
Bei der Buchungsstelle 36.5.00.314101 – Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land- sind noch Mittel in den Jahren 2026 und 2027 in Höhe von 850.000 € aufzunehmen. Nach aktuellen Angaben wird das Land die Kindertagesstätten sowie die Tagespflegepersonen zusätzlich in den genannten Jahren mit 250 Millionen Euro finanziell unterstützen. Diese Einnahme ergibt sich bei ca. 1.100 betreuten Kindern in der Stadt Syke im Verhältnis aller betreuten Kinder in Niedersachsen.
Der Ansatz bei der Buchungsstelle 36.5.02/0050.783110 kann um 3.000 € auf 12.000 € reduziert werden, da die dort veranschlagten Kosten für 2 Schränke nicht mehr benötigt werden, da die Schränke doch noch kurzfristig mit Mitteln aus 2025 beschafft werden konnten.
Hinweis: Zur Kita Wundertüte gehört neben den 4 Gruppen im Hause auch die Waldkindergartengruppe. Die Waldunterkunft der Gruppe („Bauwagen“) kommt langsam in die Jahre und muss spätestens 2027 erneuert werden. Mittel in Höhe von 70.000 € sind dafür bei der Buchungsstelle 36.5.09/0050.783110 bereits für die Planungen im Jahr 2027 berücksichtigt worden (Investitionsplanung).
Projektgruppe 42.1 (Förderung des Sports)
Hinweis: Es wurde ein neues Sportstättenförderkonzept ab 2026 beschlossen. Die Maßnahmen, die darin für 2026 enthalten sind, übersteigen den angedachten Haushaltsansatz im Haushaltsplanentwurf bei der Buchungsstelle 42.1.01/0149.781800 von 120.000 € um das Doppelte.
Projektgruppe 42.4 (Sportstätten und Bäder)
Bei der Buchungsstelle 42.4.01.427100-0022 wurde die Kostenerhöhung für die Nutzung des Barrier Hallenbades durch den Förderverein zum 01.07.2025 sowie ab 01.01.2026 berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Ergebnishaushalte 2026 bis 2029 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:
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Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 |
Planung 2027 |
Planung 2028 |
Planung 2029 |
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Ordentliche Erträge |
62.396.900 |
63.004.600 |
64.160.900 |
65.206.600 |
65.807.000 |
|
Ordentliche Aufwendungen |
63.796.300 |
65.376.200 |
66.494.300 |
69.138.900 |
70.622.100 |
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Ordentliches Ergebnis |
-1.399.400 |
-2.371.600 |
-2.333.400 |
-3.932.300 |
-4.815.100 |
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Außerordentliche Erträge |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Außerordentliche Aufwendungen |
15.300 |
15.300 |
0 |
0 |
0 |
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Jahresergebnis |
-1.414.700 |
-2.371.600 |
-2.333.400 |
-3.932.300 |
-4.815.100 |
Die Fehlbeträge summieren sich auf rd. 14,9 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO noch möglich.
Im investiven Finanzhaushalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
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Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 |
Planung 2027 |
Planung 2028 |
Planung 2029 |
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Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
59.493.400 |
60.212.400 |
61.592.400 |
62.917.300 |
63.515.800 |
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Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit . |
58.189.300 |
59.902.900 |
61.192.800 |
63.513.600 |
64.751.200 |
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Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit |
1.304.100 |
309.500 |
399.600 |
-596.300 |
-1.235.400 |
Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht bis 2029 nicht erfüllt werden. Für 2026 wird der fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten.
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Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 |
Planung 2027 |
Planung 2028 |
Planung 2029 |
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Einzahlungen für Investitionstätigkeit |
2.684.600 |
4.868.900 |
2.557.800 |
2.141.600 |
1.275.000 |
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Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
16.016.000 |
7.356.000 |
12.308.200 |
14.414.000 |
12.704.000 |
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Saldo der Investitionstätigkeit |
-13.331.400 |
-2.487.100 |
-9.750.400 |
-12.272.400 |
-11.429.000 |
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= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag |
-12.027.300 |
-2.177.600 |
-9.350.800 |
-12.868.700 |
-12.664.400 |
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Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
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Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 |
Planung 2027 |
Planung 2028 |
Planung 2029 |
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Saldo aus Finanzierungstätigkeit |
6.416.500 |
700.000 |
3.700.000 |
8.490.000 |
8.300.000 |
|
Finanzmittelveränderung |
-5.610.800 |
-1.477.600 |
-5.650.800 |
-4.378.700 |
-4.364.400 |
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Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen |
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Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 |
Planung 2027 |
Planung 2028 |
Planung 2029 |
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Geplante Kreditaufnahmen |
8.000.000 |
2.000.000 |
5.000.000 |
10.000.000 |
10.000.000 |
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Ordentliche Tilgung |
1.429.000 |
1.300.000 |
1.300.000 |
1.510.000 |
1.700.000 |
Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht. Die Stadt Syke kommt weiterhin ihren Verpflichtungen in gesetzlichen, aber auch freiwilligen Bereichen nach.
Abgleich mit der Zukunftsstrategie:
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Dieser Beschluss enthält keine strategischen Elemente. Der „Abgleich mit der Zukunftsstrategie“ kann daher übersprungen werden. |
Die nachfolgenden Zielrichtungen der Zukunftsstrategie sind eng verzahnt mit unserem Grundverständnis von Nachhaltigkeit. Wir wollen unsere Ziele so erreichen, dass auch zukünftige Generationen noch genügend Gestaltungsspielraum haben.
"Sind wir auf dem richtigen Weg?"
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+ |
„Ja, wir sind auf dem richtigen Weg.“ |
o |
„Wir treten auf der Stelle.“ |
- |
„Nein, wir kommen vom Weg ab.“ |
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Syke setzt auf... vielfältige Lebensqualität |
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o |
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Die Lebensqualität hängt von vielen Faktoren ab, die unterschiedlich wichtig sind für jeden Menschen. Einige dieser Faktoren sind: Bildung, Kultur und Freizeitangebote, Gesundheitsvorsorge, Einkaufsmöglichkeiten und Betreuungsangebote. Auch Parks, Plätze, Grünflächen und Naherholungs- gebiete haben Einfluss auf die Lebensqualität vor Ort. |
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Das strategische Element ist nicht betroffen.
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Syke setzt auf... vielfältige und angepasste Mobilität für alle |
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o |
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In Syke gehen wir zu Fuß und nutzen verschiedene Verkehrsmittel. Je nachdem, ob wir uns für das Fahrrad, die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Auto entscheiden, beeinflussen wir den Verkehr und die Umweltbelastung in unserer Stadt. |
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Das strategische Element ist nicht betroffen.
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Syke setzt auf... verantwortungsvolle Flächennutzung |
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o |
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Im Stadtgebiet gibt es entlang der Siedlungsachse Barrien, Syke, Heiligenfelde das lebendige städtische Wohnen mit der Nähe zu Infrastruktur, Geschäften und kulturellem Leben sowie einem gesunden Gewerbe. In den umliegenden Ortschaften und Ortsteilen ist die Atmosphäre oft ruhiger und das dörfliche Leben steht im Mittelpunkt. Sowohl hier als auch entlang der Siedlungsachse ist ein bewusster Umgang mit unseren Ressourcen von Bedeutung. |
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Das strategische Element ist nicht betroffen.
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Syke setzt auf... aktives Miteinander |
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Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft, in der Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur, Religion, Geschlecht, Alter, Fähigkeiten und Interessen zusammenkommen. Ein aktives Miteinander bedeutet auf- einander Acht zu geben, sich einzubringen, Inklusion, Chancengleichheit, Respekt und Bürgerbeteiligung. |
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Das strategische Element ist nicht betroffen.
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Syke setzt auf... engagierten Klimaschutz |
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Klimaschutz reicht von der Reduzierung des Abfalls über Energieeinsparung bis hin zum Überflutungsmanagement. Dabei stehen Maßnahmen im Fokus, die sowohl den Klimaschutz als auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels fördern. |
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Das strategische Element ist nicht betroffen.
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Syke setzt auf... Schutz der Natur |
+ |
o |
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Der Schutz der Natur ist entscheidend, um die biologische Vielfalt zu bewahren. Durch den Schutz von Lebensräumen schaffen wir sichere Rückzugsorte für bedrohte Arten. Ein Netzwerk von Schutzgebieten ermöglicht es Tieren und Pflanzen, sich zu verbreiten und genetische Vielfalt zu erhalten. |
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Das strategische Element ist nicht betroffen.
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Durchführungszeitraum:
Die Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 17.12.2025 beschlossen werden. Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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|
1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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