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Beschlussvorlage - 2025/083-04-04
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2026 der Stadt Syke - hier Teilhaushalt 40 - Bau, Planung, Umwelt - Anrufsammeltaxi
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Bau, Planung und Umwelt
- Verfasser/in 1:
- Frau S. Laue, Tel: 164-500
- Aktenzeichen:
- 20 20 10/Haushalt 2026
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Zivilschutz und Mobilität
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Vorberatung
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13.11.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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04.12.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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17.12.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Syke beschließt:
- Für die Beratung der Ortsräte, des Fachausschusses, des Verwaltungsausschusses und des Rates im 1. Quartal 2026 wird in einer Beschlussvorlage das Anrufsammeltaxi in kompakter Form vorgestellt sowie eine künftige (Ko)finanzierung dargestellt und zur Entscheidung vorgelegt.
- Die Mittel in Höhe von 20.000 € werden auf der Bst. 54.7.01.431300 mit einem Sperrvermerk versehen.
Sachverhalt
Der Rat der Stadt Syke hat mit Beschluss vom 13.12.2023 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine Umsetzung eines Anrufsammeltaxis (AST) durch den Zweckverband Bremen/ Niedersachsen (ZVBN) in Syke möglich sei.
Die Ortsräte wurden beteiligt und haben mögliche Haltepunkte für das AST benannt. Diese wurden durch den ZVBN überprüft. Der ZVBN hat die Vorschläge in vier analytischen Schritten reduziert. Im Ergebnis sind 76 Vorschläge übriggeblieben bzw. 76 Haltepunkte. Teilweise wurde die Verlegung auf die nächste Linienhaltestelle empfohlen. Frau Erdmann, ZVBN, hat in der Sitzung des FeZiMo am 19.03.2025 mit einer Präsentation erläutert, welche Haltestellenvorschläge Berücksichtigung fanden. Am 29.04.2025 wurden die Mitglieder der Ortsräte und die Mitglieder des Rates der Stadt Syke über Haltestellen, Tarifgestaltung, Tarifzonen, etc. informiert.
Bis zur Sitzung des Fachausschusses am 13.11.2025 hat es Änderungen in den Förderbedingungen gegeben. Die Einrichtung eines Anrufsammeltaxis wird durch den ZVBN nunmehr nur noch mit 15 T€ statt mit 20 T€ gefördert.
Die Landkreisförderung läuft derzeit weiterhin und umfasst 50% der laufenden Kosten. Die aktuelle Förderung des Landkreises läuft bis zum 31.12.2028. Der Landkreis hat allerdings signalisiert, die Förderung nach Ablauf der Förderperiode zu überdenken. In Ansehung der Haushaltslage des Landkreises kann an dieser Stelle keine positive Prognose für eine Fortsetzung der Förderung gegeben werden. Über eine mögliche Anschlussfinanzierung wird der Landkreis mit den Städten und Gemeinden bereits Anfang 2026 sprechen.
Wenn nach der Präsentation von Frau Erdmann, ZVBN, die Kostengröße für ein Anrufsammeltaxi zwischen 60 bis 70 T € abzüglich der Förderung durch den Landkreis (max. 50 T € pro Jahr derzeit) möglicherweise betragen würde, würden die Kosten für das AST künftig ohne eine mögliche Förderung durch den Landkreis bei ca. 110 bis 120 T€ liegen. Entstehende Kosten sind allerdings schwer prognostizierbar. Mit Einführung eines Anrufsammeltaxis beginnt ein kontinuierlicher Kostenentwicklungsprozess.
Im Weiteren hat es eine Änderung in den Anforderungen an ein Anrufsammeltaxi gegeben. Der ZVBN hat Ende Oktober mitgeteilt, dass nunmehr keine Bedienung von Haltestelle zu Haustür mehr möglich sein wird. Damit verliert das AST für Bürger:innen an Attraktivität.
Diese veränderten Rahmenbedingungen führen dazu, dass die Einführung eines Anrufsammeltaxis in der angedachten Form weder im Hinblick auf die Finanzierung noch auf die Nutzerfreundlichkeit möglich sein wird.
Es muss eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob ein Anrufsammeltaxi mit den veränderten Bedingungen tatsächlich als attraktives Angebot für die Bürgerinnen und Bürger eingeführt werden soll.
Im Hinblick auf den Haushalt der Stadt Syke sollten vor der Beschlussfassung über eine mögliche Einführung des Anrufsammeltaxis die Gespräche mit dem Landkreis Anfang 2026 abgewartet werden. Eine Einführung kann zum 2. Halbjahr des Jahres 2026 erfolgen. Bis dahin sollte Klarheit für eine mögliche (Ko)finanzierung durch den Landkreis gegeben sein.
Eine konkrete Beratung und Beschlussfassung über die Einführung eines Anrufsammeltaxis sollte in der kommenden Beratungsfolge der Ortsräte, des Fachausschusses, des Verwaltungsausschusses und des Rates im 1. Quartal 2026 erfolgen. Hierzu wird ein Anrufsammeltaxi für Syke in kompakter Form vorgestellt. Gleichzeitig wird dann eine künftige (Ko)finanzierung dargestellt werden. Beides wird zur Beschlussfassung gestellt.
Im weiteren zu aufgeworfenen Fragen die Antworten:
1 Anrufsammeltaxi AST
1.1 Flexibilität und Bedürfnisorientierung
Haltestelle zu Tür: Die Bedienung des AST ist nicht Tür zu Tür, sondern Haltestelle zu Haltestelle. Das AST kann nur von einer Haltestelle starten, da es rechtlich als Sonderform des Linienbedarfsverkehrs geregelt ist und dieser ist zwingend an Haltestellen gebunden (§44 PBefG). Wenn Fahrten von Haustür zu Haustür gewährleistet werden sollen, kann dies nur von einem subventionierten Taxi geleistet werden (§47 PBefG) (Siehe 1.6).
Randzeiten und periphere Ortsteile: Die Bedienung von vereinzelten Siedlungsgebieten ist einfacher möglich als im liniengebundenen Verkehr (auch ALT), da die Haltestellen einzeln angefahren werden. Die Bedienung von Randzeiten mit schwacher Nachfrage ist ebenfalls ökonomisch besser umsetzbar, da keine Fahrzeuge leer fahren.
Weitere Haltepunkte: Grundsätzlich können auch weitere Haltepunkte hinzugefügt werden, nachdem der Betrieb durch das AST aufgenommen wurde.
Beförderung zwischen Ortsteilen: Beförderungen zwischen den Ortsteilen sind ebenfalls möglich. Der Tarif bemisst sich nach den Tarifzonen.
Menschen mit eingeschränkter Mobilität: Eine Abholung an der Haustür kann im Haltestellengebundenen ÖPNV jedoch nicht gewährleistet werden. Allerdings kann Unterstützung beim Ein- und Aussteigen gegeben werden.
1.2 Information und Kommunikation
Information: Das AST darf nicht zum Ersatz für den Linienverkehr werden, sondern ist eine Ergänzung in Bereichen, in denen es keinen Linienverkehr gibt bzw. geben kann. Sobald eine Verschiebung des Fahrgastaufkommens vom Linienverkehr zum AST angenommen werden muss, ist das AST nicht genehmigungsfähig.
Die Zonierung der Ortsteile, die sich am Linienverkehr orientiert, ist eine Möglichkeit, dieser Anforderung gerecht zu werden und gleichzeitig einen Tarif anzubieten, der unabhängig von der Entfernung des Wohnortes vom Stadtkern gilt.
Infos und Marketing (auch für Senioren): Es ist das Bestreben des ZVBN, den Flyer so verständlich wie möglich zu gestalten. Zum Start des AST wird üblicherweise eine Postwurfsendung des Werbeflyers und Social-Media-Werbung veranlasst. An den AST-Haltestellen wird der Werbeflyer mit allen notwendigen Informationen ebenfalls ausgehängt und er wird in ausgewählten Stellen wie Behörden oder Reisebüros ausgelegt. Zur Einführung des AST kann das VBN-Infomobil in der Gegend auf Wochenmärken über das neue Angebot informieren.
Die Taxiunternehmen sind angehalten, die Fahrgäste über Fragen zu den Tarifen zu informieren. Wie bei einer normalen Taxibestellung kann daher am Telefon erfragt werden, was eine Fahrt voraussichtlich kosten wird. Auch die kostenlose Infohotline des ZVBN ist 24 h am Tag für Auskünfte erreichbar. Die Auskünfte gestalten sich ebenfalls leichter, wenn ein einheitlicher Tarif gilt. Als Orientierung für die Tarifzonen wird die Übersichtskarte und eine einfache Preistabelle im Flyer abgedruckt.
Buchung per App: Seitens des Landes Niedersachsen findet momentan ein Vergabeverfahren für die Entwicklung einer Software statt, die künftig die Buchung eines AST über die Fahrplaner- App und Abrechnung auf digitalem Weg ermöglichen soll.
1.3 Arztfahrten
Preisermäßigung und Bedienzeiten: Bestimmte Haltestellen an Arztpraxen können ggf. gesondert behandelt werden. Das Taxi verkehrt in den üblichen Öffnungszeiten von Arztpraxen.
1.4 Kosten, Vertrag und Nachfrage
Beförderungsbedingungen: Alle Personen können das AST nutzen. Eine Beförderung aus einer Ortschaft in die Kernstadt Syke, bzw. innerhalb der Kernstadt Syke kostet nach jetzigem Planungsstand 5,00 €. Eine Beförderung zwischen zwei Ortschaften in unterschiedlichen Tarifzonen kostet 10,00 €. Die Bestellung des AST zur vollen Stunde soll der Vereinfachung der Kundenkommunikation dienen. Die festen Abfahrtzeiten begünstigen das Sammeln der Fahrgäste.
Betriebszeiten auch in den Abendstunden: Bei Verhandlungen mit den Taxiunternehmen kann geklärt werden, ob längere Betriebszeiten zu ermöglichen sind. Sofern es möglich ist, wird dieser Ansatz in Betracht gezogen. Der ZVBN weist darauf hin, dass längere Betriebszeiten die Kosten voraussichtlich erhöhen werden. Daher kann es sinnvoll sein, mit kürzeren Betriebszeiten zu starten, um zu sehen, wie sich die Nachfrage entwickelt und später die Erweiterung der Bedienzeiten ins Auge zu fassen. Daher sollte die Mindestanforderung an die Betriebszeiten von Montag – Freitag 8:00 - 18:00 Uhr definiert werden. Die im weiteren Verlauf ggf. ausgeweitet werden können.
Wichtig: Die Bedienzeiten sind maßgeblich davon abhängig, ob das Taxiunternehmen die Zeiten aufgrund der Schichten und Fahrzeugverfügbarkeiten umsetzen kann.
Kostenaufteilung: Stadt, Landkreis, Betreiber: Die Kosten teilen sich auf zwischen Landkreis, Stadt und ZVBN. Der Betreiber bekommt seine Kosten von der Stadt Syke erstattet. Der ZVBN fördert einmalig 15.000,00 € Anschubfinanzierung für die Aufstellung der Haltestellen, Marketing und ggf. weitere Startkosten. LK und Stadt teilen die jährlichen Kosten untereinander zu je 50% auf. Dabei ist der Anteil des LK auf 50.000,00 € pro Jahr derzeit gedeckelt (LK-Förderprogramm).
Tarifgestaltung: Im AST-Tarif ist ein Komfortzuschlag für den normalen VBN-Tarif erforderlich. Wie hoch dieser Zuschlag sein soll, entscheidet die Stadt. Zu beachten ist, dass der Preis höher sein muss als der Preis für den Linien-ÖPNV, um für die Fahrgäste Anreize zu schaffen, das AST nur zu wählen, sofern es keine Linie in der Nähe gibt.
Nachfrageprognose: Die Erstellung einer Nachfrageprognose für ein AST ist nicht seriös möglich. Es kann lediglich auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. In Kirchdorf ist die Nachfrage innerhalb von 14 Jahren von ca. 200-300 auf ca. 3.300 gestiegen. Da das Taxiunternehmen in der Pflicht ist, der Stadt und dem ZVBN monatlich die Abrechnung mit der Menge der Fahrgäste zu übermitteln, kann die Entwicklung sehr engmaschig beobachtet werden. Sofern notwendig, kann kurzfristig mit nachfragesteuernden Maßnahmen reagiert werden: z.B. stärkere Werbung bei sehr geringer Nachfrage, Aufstellen neuer Haltestellen bei Versorgungslücken oder Anpassung der Nutzungsregelungen bei übermäßiger Inanspruchnahme.
Vertragsabwicklung mit Taxiunternehmen: Nachdem Stadt, Landkreis und ZVBN sich auf eine Ausgestaltung des AST geeinigt haben, wird durch den ZVBN der Vertrag mit der Leistungsbeschreibung und Abrechnungsdatei erstellt. Der Vertrag wird mit dem Verkehrsunternehmen VDN geschlossen. VDN wird die Leistung voraussichtlich an ein Taxiunternehmen auslagern. Das Taxiunternehmen führt die Fahrten durch und stellt monatlich eine Rechnung an den VDN. Der VDN legt diese Rechnung auf die Stadt Syke um. Die Abrechnung beinhaltet auch eine Statistik über die Beförderungsfälle. Einmal pro Jahr fordert die Stadt die Hälfte der Kosten (LK-Förderprogramm) beim Landkreis zurück.
1.5 Ermäßigung für bestimmte Personengruppen
Wohngeldempfänger/innen: VBN und ZVBN geben bestimmten Personengruppen in ihren Tarifregelungen vor, für die Ermäßigungen gelten. Diese werden standardmäßig für das AST übernommen.
1.6 Subventionierter Taxiverkehr: Bru-Vi Mobil
Unterschiede zum AST: Der entscheidendste Unterschied zwischen dem Bru-Vi Mobil und dem AST ist, dass das Bru-Vi Mobil nicht mit Haltestellen arbeitet, sondern, wie ein gewöhnliches Taxi, von Wunschadresse zu Wunschadresse fährt. Dabei wird kein einheitlicher Fahrpreis, sondern ein entfernungsabhängiger Fahrpreis verlangt.
Es handelt sich nicht um Linienbedarfsverkehr (§44 PBefG), sondern um subventionierten Taxiverkehr. Das Bru-Vi Mobil funktioniert für den Fahrgast wie ein normales Taxi, ist aber günstiger, weil die Samtgemeinde die Kosten mitträgt. Das gibt die maximale Flexibilität und Attraktivität für die Fahrgäste, erzeugt aber entsprechend höhere Kosten. Diese Version ist kein haltestellengebundener ÖPNV und somit nicht durch den ZVBN planbar und auch nicht förderfähig.
Diese Möglichkeit würde Syke vollkommen unabhängig von LK und ZVBN planen, nach eigenen Vorstellungen und auf eigene Kosten. ZVBN, LK und VDN haben die Möglichkeit, Einwände zu dieser Maßnahme zu erheben, wenn damit zu rechnen ist, dass eine Konkurrenz zum bestehenden Linienverkehr geschaffen wird.
Abgleich mit der Zukunftsstrategie:
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Dieser Beschluss enthält keine strategischen Elemente. Der „Abgleich mit der Zukunftsstrategie“ kann daher übersprungen werden. |
Die nachfolgenden Zielrichtungen der Zukunftsstrategie sind eng verzahnt mit unserem Grundverständnis von Nachhaltigkeit. Wir wollen unsere Ziele so erreichen, dass auch zukünftige Generationen noch genügend Gestaltungsspielraum haben.
"Sind wir auf dem richtigen Weg?"
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„Ja, wir sind auf dem richtigen Weg.“ |
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„Wir treten auf der Stelle.“ |
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„Nein, wir kommen vom Weg ab.“ |
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Syke setzt auf... vielfältige Lebensqualität |
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Die Lebensqualität hängt von vielen Faktoren ab, die unterschiedlich wichtig sind für jeden Menschen. Einige dieser Faktoren sind: Bildung, Kultur und Freizeitangebote, Gesundheitsvorsorge, Einkaufsmöglichkeiten und Betreuungsangebote. Auch Parks, Plätze, Grünflächen und Naherholungs- gebiete haben Einfluss auf die Lebensqualität vor Ort. |
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Syke setzt auf... vielfältige und angepasste Mobilität für alle |
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In Syke gehen wir zu Fuß und nutzen verschiedene Verkehrsmittel. Je nachdem, ob wir uns für das Fahrrad, die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Auto entscheiden, beeinflussen wir den Verkehr und die Umweltbelastung in unserer Stadt. |
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Syke setzt auf... verantwortungsvolle Flächennutzung |
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Im Stadtgebiet gibt es entlang der Siedlungsachse Barrien, Syke, Heiligenfelde das lebendige städtische Wohnen mit der Nähe zu Infrastruktur, Geschäften und kulturellem Leben sowie einem gesunden Gewerbe. In den umliegenden Ortschaften und Ortsteilen ist die Atmosphäre oft ruhiger und das dörfliche Leben steht im Mittelpunkt. Sowohl hier als auch entlang der Siedlungsachse ist ein bewusster Umgang mit unseren Ressourcen von Bedeutung. |
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Das strategische Element ist nicht betroffen.
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Syke setzt auf... aktives Miteinander |
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Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft, in der Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur, Religion, Geschlecht, Alter, Fähigkeiten und Interessen zusammenkommen. Ein aktives Miteinander bedeutet auf- einander Acht zu geben, sich einzubringen, Inklusion, Chancengleichheit, Respekt und Bürgerbeteiligung. |
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Syke setzt auf... engagierten Klimaschutz |
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Klimaschutz reicht von der Reduzierung des Abfalls über Energieeinsparung bis hin zum Überflutungsmanagement. Dabei stehen Maßnahmen im Fokus, die sowohl den Klimaschutz als auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels fördern. |
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Syke setzt auf... Schutz der Natur |
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Der Schutz der Natur ist entscheidend, um die biologische Vielfalt zu bewahren. Durch den Schutz von Lebensräumen schaffen wir sichere Rückzugsorte für bedrohte Arten. Ein Netzwerk von Schutzgebieten ermöglicht es Tieren und Pflanzen, sich zu verbreiten und genetische Vielfalt zu erhalten. |
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Das strategische Element ist nicht betroffen.
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