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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/083

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Syke beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026, den Stellenplan, das Investitionsprogramm und die Finanzplanung der Jahre 2027 bis 2029.

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Sachverhalt

Der Haushaltsplanentwurf 2026 schließt mit einem Defizit im Gesamt-Ergebnishaushalt (ordentlicher und außerordentlicher Ergebnishaushalt) von 2,37 Mio. € ab. Im Entwurf ist der Ansatz für den Anteil an der Einkommensteuer mit 15,8 Mio. € und für die Gewerbesteuer mit 17,5 Mio. € eingestellt worden. Die Personalkosten steigen in 2026 auf rd. 23,3 Mio. €. Darin sind auch die Rückstellungen für die Nds. Versorgungskasse enthalten.

 

Die Kreisumlage steigt 2026 auf 17,1 Mio. € an. Es soll in 2025 eine Rückstellung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 7 und § 45 Abs. 2 KomHKVO über die Differenz der Kreisumlagen 2025 und 2026 gebildet werden.

 

Der Fehlbetrag kann durch die vorhandene Überschussrücklage (§ 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO) gedeckt werden.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2026 enthält insgesamt Auszahlungen für Investitionstätigkeiten in Höhe von rd. 7,36 Mio. €. Davon entfallen rd. 3,1 Mio. € auf den Hochbau im Produkt 11.1.10 (Grundstücks- und Gebäudemanagement).

 

Die Finanzplanung ab 2027 lässt sich aus heutiger Sicht nicht solide schätzen. Herausforderungen für den Haushalt der Stadt werden der andauernde Fachkräftemangel, die Sanierung der städtischen Liegenschaften im Kontext mit dem Klimaschutzkonzept, die Finanzierung der Kinderbetreuung, Flüchtlingsunterbringung und des Katastrophenschutzes sein. Auch die Mobilitätswende mit dem Ziel einer attraktiven ÖPNV-Anbindung und die Notwendigkeit des bezahlbaren Wohnraums gilt es zu berücksichtigen.

 

Im Investitionsprogramm der Jahre 2026 bis 2029 werden in 2026 voraussichtlich die Sanierung der Olympiahalle und die Dachsanierung der Kita Gessel abgeschlossen. Neu veranschlagt werden die Sanierung des Realschuldaches. Es sind 2 Mio. € in 2026 und 2027 enthalten.

 

Weitergeführt werden die Sanierung der Kläranlage, der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Heiligenfelde, die Erweiterung des Gewerbegebietes Hinterm Bahnhof, die Sanierung der Bahnhofstraße im Rahmen des ISEK-Programmes, die PV-Anlage auf der Kläranlage und die Beschaffung des neuen Spülwagens.

 

Ebenfalls enthalten ist die teilweise Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes. Der Umbau von „Wessels Hotel“ in der Hauptstraße in Syke soll ebenfalls mit Förderung aus dem ISEK erfolgen. Der Projektstart ist für 2026 vorgesehen. Die Baumaßnahmen Umbau/Neubau der Grundschule Barrien zur Ganztagsschule wurde an den derzeitigen Stand der Planung angepasst. Für beide Maßnahmen werden in 2026 keine neuen Ansätze gebildet.

 

Mit Stand des letzten (noch ungeprüften) Jahresabschlusses 2022 beträgt die Überschussrücklage rd. 34,5 Mio. €. Sie wird sich durch die positiven Abschlüsse der Folgejahre bis 2024 noch weiter erhöhen. Allerdings wird die Überschussrücklage durch die zu erwartenden hohen Fehlbeträge von rd. 13,5 Mio. € für die Jahre 2026 bis 2029 abschmelzen.

 

Der Saldo aus Zeile 18 im Finanzhaushalt für die laufenden Verwaltungstätigkeiten liegt in 2026 bei 309.500 €. Auch in den Folgejahren sieht die Finanzplanung keinen ausreichenden Saldo zur Deckung der jährlichen Tilgung vor.

 

Jahr

Saldo lfd.

Verwaltungstätigkeit

ordentliche Tilgung

Differenz

2026

309.500 €

1.300.000 €

-990.500 €

2027

399.600 €

1.300.000 €

-900.400 €

2028

-596.300 €

1.510.000 €

-2.106.300 €

2029

-1.235.400 €

1.700.000 €

-2.935.400 €

 

Der Anstieg der Zinsen verteuert die Finanzierung notwendiger Investitionen. Gerade im Hinblick auf die hohen Investitionen der Stadt Syke im Betrachtungszeitraum des vorliegenden Haushaltsplanentwurfes und der darüber hinaus geplanten Projekte der Folgejahre, wird der finanzielle Spielraum stark eingegrenzt. Die attraktiveren Anlagemöglichkeiten werden dies nur geringfügig abfedern können.

 

Hinweis: Die Daten im Planentwurf 2026 für das Rechnungsjahr 2024 sind vorläufig. Die Jahresabschlussarbeiten sind noch nicht abgeschlossen, da noch aktuell am Jahresabschluss 2023 gearbeitet wird. Z.B. sind die Geschäftsaufwendungen und die internen Leistungsverrechnungen nicht durchgebucht.

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergebnishaushalte 2026 bis 2029 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:

 

Ansatz 2025

Ansatz 2026

Planung 2027

Planung 2028

Planung 2029

Ordentliche Erträge

62.396.900

63.004.600

64.160.900

65.206.600

65.807.000

Ordentliche Aufwendungen

63.796.300

65.376.200

66.494.300

69.138.900

70.622.100

Ordentliches Ergebnis

-1.399.400

-2.371.600

-2.333.400

-3.932.300

-4.815.100

Außerordentliche Erträge

0

0

0

0

0

Außerordentliche Aufwendungen

15.300

15.300

0

0

0

Jahresergebnis

-1.414.700

-2.371.600

-2.333.400

-3.932.300

-4.815.100

 

Die Fehlbeträge summieren sich auf rd. 14,9 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO noch möglich.

 

Im investiven Finanzhalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

 

Ansatz 2025

Ansatz 2026

Planung 2027

Planung 2028

Planung 2029

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

59.493.400

60.212.400

61.592.400

62.917.300

63.515.800

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit .

58.189.300

59.902.900

61.192.800

63.513.600

64.751.200

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.304.100

309.500

399.600

-596.300

-1.235.400

 

Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht bis 2029 nicht erfüllt werden. Für 2026 wird der fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten.

 

Ansatz 2025

Ansatz 2026

Planung 2027

Planung 2028

Planung 2029

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.684.600

4.868.900

2.557.800

2.141.600

1.275.000

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

16.016.000

7.356.000

12.308.200

14.414.000

12.704.000

Saldo der Investitionstätigkeit

-13.331.400

-2.487.100

-9.750.400

-12.272.400

-11.429.000

 

 

 

 

 

 

= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag

-12.027.300

-2.177.600

-9.350.800

-12.868.700

-12.664.400

 

Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

Ansatz 2025

Ansatz 2026

Planung 2027

Planung 2028

Planung 2029

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

6.416.500

700.000

3.700.000

8.490.000

8.300.000

Finanzmittelveränderung

-5.610.800

-1.477.600

-5.650.800

-4.378.700

-4.364.400

 

 

 

 

 

 

Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen

 

 

 

 

 

Ansatz 2025

Ansatz 2026

Planung 2027

Planung 2028

Planung 2029

Geplante Kreditaufnahmen

8.000.000

2.000.000

5.000.000

10.000.000

10.000.000

Ordentliche Tilgung

1.429.000

1.300.000

1.300.000

1.510.000

1.700.000

 

Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht. Die Stadt Syke kommt weiterhin ihren Verpflichtungen in gesetzlichen, aber auch freiwilligen Bereichen nach.

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Durchführungszeitraum:

Die Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 18.12.2025 beschlossen werden. Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2026 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.11.2025 - Gemeinsame Sitzung Ortsräte - ordnungsgemäße Anhörung erfolgt

Erweitern

17.11.2025 - Gemeinsame Sitzung Ortsräte - ordnungsgemäße Anhörung erfolgt