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Beschlussvorlage - 2025/083-04-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2026 der Stadt Syke - hier Teilhaushalt 40 - Bau, Planung, Umwelt - Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner und Jakobs-Kreuzkraut
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Bau, Planung und Umwelt
- Verfasser/in 1:
- Frau M. Begander; Tel. 164-416
- Aktenzeichen:
- 20 20 10/Haushalt 2026
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeinsame Sitzung Ortsräte
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Keine Zuständigkeit
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10.11.2025
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●
Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Heiligenfelde
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Anhörung
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10.11.2025
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●
Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Wachendorf
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Anhörung
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10.11.2025
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●
Erledigt
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Gemeinsame Sitzung Ortsräte
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Keine Zuständigkeit
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12.11.2025
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●
Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Henstedt
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Anhörung
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12.11.2025
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●
Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Gödestorf
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Anhörung
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12.11.2025
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●
Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Steimke
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Anhörung
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12.11.2025
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●
Erledigt
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Gemeinsame Sitzung Ortsräte
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Keine Zuständigkeit
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17.11.2025
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●
Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Barrien
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Anhörung
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17.11.2025
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●
Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Gessel
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Anhörung
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17.11.2025
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●
Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Ristedt
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Anhörung
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17.11.2025
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●
Erledigt
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Gemeinsame Sitzung Ortsräte
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Keine Zuständigkeit
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24.11.2025
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●
Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Okel
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Anhörung
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24.11.2025
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●
Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Syke
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Anhörung
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24.11.2025
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Bauen
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Vorberatung
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26.11.2025
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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04.12.2025
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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17.12.2025
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Sachverhalt
Eindämmung Jakobskreuzkraut:
Die Eindämmung des Jakobskreuzkrautes erfolgt weiterhin mittels Blutbären. Hier ist bei Bedarf geplant, nochmal eine Öffentlichkeitsveranstaltung für Landwirt:innen mit dem Blutbärexperten Andreas Frahm zu organisieren.
Bekämpfung Eichenprozessionsspinners:
Der Eichenprozessionsspinner (EPS) ist ein für die menschliche Gesundheit gefährlicher Schadorganismus. Er verursacht Symptome wie Haut- und Augenentzündungen sowie Atembeschwerden. Die Brennhaare können noch nach Jahren die gleiche gesundheitsschädigende Wirkung besitzen. Der EPS hat sich im Jahr 2025 stark im Stadtgebiet von Syke und allen Ortschaften ausgebreitet.
Aktueller Stand 2025:
- 190 Bäume wurden durch Fachfirmen mittels Absaugtechnik behandelt
- Kosten: ca. 30.000€
- 146 Bäume sowie mehrere Baumreihen wurden als nicht akut behandlungsbedürftig eingestuft → gemäß Kategorisierung ausreichend gesichert oder gekennzeichnet
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Kosten für die Bekämpfung fast versechsfacht. Ebenso hat sich die Anzahl der befallenen Bäume signifikant erhöht.
Aufgrund der Zunahme der Anzahl der Nester des Eichenprozessionsspinners und der befallenen Bäume besteht eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit. Es ist davon auszugehen, dass sich der EPS im nächsten Jahr noch stärker ausbreitet. Deshalb ist ein Bekämpfungskonzept zwingend notwendig.
Konzept zur Befallsbekämpfung:
Die Grundlage des Konzepts resultiert auf der landesweiten Handreichung „Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners – Handreichung für die kommunale Praxis“ des Landes Niedersachsen (siehe Anlage 1). In dieser Handreichung wird empfohlen, ein Monitoring sowie eine Gefährdungsabschätzung durchzuführen.
Die Stadt Syke sollte bei der Einschätzung des Risikos und den erforderlichen Maßnahmen der landesweiten Handreichung des Landes Niedersachsen folgen.
Monitoring
Alle gemeldeten befallenen Bäume sollen kartografisch erfasst werden und sollten in das Geoinformationssystem „GeoWeb“ eingearbeitet werden. Die Kartierung ist eine notwendige Voraussetzung für ein sinnvolles und zielgerichtetes Vorgehen. Zudem ist sie für die Einschätzung der Gefährdung, die Darstellung der Ausbreitung sowie für die ggf. Planung großflächiger Bekämpfungsmaßnahmen unabdingbar.
Gefährdungsabschätzung beim Eichenprozessionsspinner
Die Gefährdungsabschätzung erfolgt in vier Kategorien. Sie orientiert sich an der Verkehrsbedeutung sowie der Anzahl potenziell gefährdeter Menschen im jeweiligen Bereich. Befallene Bereiche werden in vier Kategorien eingeteilt – je nach Lage, Nutzungsfrequenz und Möglichkeit der Gefahrenvermeidung.
Kategorie 1 – Geringe Gefährdung
Eine geringe Gefährdung umfasst Bäume, die fernab von Wohnsiedlungen sowie abseits regelmäßig frequentierter Wege, Plätze und Straßen stehen, die von Fußgänger:innen oder Radfahrer:innen genutzt werden; Befallsgebiete mit größeren Abständen zu Wegen (ca. 50 m); ein nennenswerter Kraftfahrzeugverkehr ist dort nicht zu erwarten.
Maßnahme: In der Regel ist keine Bekämpfung notwendig. Hier genügt eine allgemeine Information / Gefahrenhinweisung. Ggf. ist eine Warnbeschilderung aufzustellen.
Kategorie 2 – Mäßige Gefährdung
Die mäßige Gefährdung beschreibt befallene Bäume im Außenbereich, in dessen Umfeld eine gelegentliche Nutzung durch Fußgänger:innen oder Radfahrer:innen zu erwarten ist; auch Kfz-Verkehr findet statt. Da alternative Routen verfügbar sind und sich Autofahrer:innen durch das geschlossene Fahrzeug sowie Motorradfahrer:innen durch Schutzkleidung und Helm ausreichend schützen können, genügt in diesen Fällen eine gut sichtbare Warnbeschilderung vor Ort.
Maßnahme: In der Regel ist keine Bekämpfung notwendig. Eine deutliche und gut sichtbare Warnbeschilderung vor Ort ist ausreichend. Befallene Bereiche sollten ggf. abgesperrt werden.
Kategorie 3 – Hohe Gefährdung
Hierzu zählen locker bebaute Siedlungsbereiche; Straßen, Wege oder Plätze, auf denen regelmäßig mit einer Nutzung durch Fußgänger:innen oder Radfahrer:innen zu rechnen ist – etwa in Grünanlagen, Parks, auf Parkplätzen und auf dem Gelände von Erholungseinrichtungen. Es bestehen keine realistischen Ausweichmöglichkeiten.
Maßnahme: Eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners ist erforderlich. Bis zur Bekämpfung sollte die Bevölkerung durch Hinweisschilder vor Ort informiert und befallene Bereiche ggf. abgesperrt werden.
Kategorie 4 – Sehr hohe Gefährdung
In diese Kategorie fallen stark frequentierte öffentliche Bereiche mit hoher Personendichte, wie z. B. Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Campingplätze, Sportanlagen sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen. Ebenso zählen der verdichtete Siedlungsbereich und Orte mit regelmäßigem Publikumsverkehr wie Einkaufsmärkte oder Rathäuser dazu.
Maßnahme: Eine unmittelbare Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners ist zwingend erforderlich. Bis zur Bekämpfung sollte die Bevölkerung durch Hinweisschilder vor Ort informiert und befallene Bereiche absperrt werden.
Bekämpfungsmethoden
Eine Bekämpfung des EPS kann mechanisch oder chemisch/biologisch erfolgen. Das Abflammen des EPS erfolgt in Syke nicht, da dies keine geeignete Methode darstellt. Es ist stets die Bekämpfungsmethode zu wählen, die mit dem geringsten Eingriff für Mensch und Natur den größten und nachhaltigsten Erfolg verspricht. Die Stadt Syke befindet sich im Austausch mit anderen Kommunen über weitere ergänzende Maßnahmen, wie z. B. das Anbringen von Nistkästen für Meisen.
Derzeit ist geplant, den EPS auch weiterhin mechanisch, mittels Absaugtechnik, zu bekämpfen. Der Vorteil des Absaugens ist, dass die Gespinste inklusive Puppenhüllen und Brennharen entfernt werden. Das Absaugen der Nester verringert die Raupenhaardichte in dem betroffenen Gebiet. Zudem können zum geeigneten Zeitpunkt gleichzeitig auch noch Raupen mit abgesaugt werden, wodurch die Populationsdichte reduziert werden kann.
Für die mechanische Bekämpfung mittels Absaugverfahren sollen weiterhin externe Fachfirmen beauftragt werden. Eine Durchführung dieser Maßnahmen durch den städtischen Bauhof ist aus mehreren Gründen nicht zu empfehlen:
- Personelle Kapazitäten
Die mechanische Bekämpfung mittels Absaugtechnik ist sehr aufwendig. Es werden mindestens zwei Personen hierfür benötigt. Die Mitarbeitenden des Bauhofs sind bereits mit Kernaufgaben wie Straßenunterhaltung, Grünpflege und Winterdienst stark eingebunden. Die zusätzliche saisonale Belastung durch kurzfristig anfallende EPS-Einsätze würde die Kapazitäten übersteigen und zu Qualitätseinbußen in anderen Bereichen führen. Dies würde wiederum dazu führen, dass mehr Aufträge z. B. in der Grünpflege an Fremdfirmen vergeben werden müssten, sodass Mehrkosten entstünden.
- Fehlende Ausrüstung und Qualifikation
Die Bekämpfung des EPS erfordert spezielle Ausrüstung (z. B. Absauggeräte mit HEPA-Filtern, Körperschutzanzüge gemäß PSA-Kategorie 3) und besondere Fachkenntnisse im Umgang mit Gefahrstoffen, Seilklettertechnik sowie ggf. Bioziden. Diese Ausstattung und Qualifikation sind beim städtischen Bauhof nicht vorhanden. Die Anschaffung von Geräten und das Absolvieren von Schulungen wären mit hohem Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden.
- Gesundheitliche Risiken und Arbeitsschutz
Die Gifthaare der Raupen stellen eine erhebliche gesundheitliche Gefahr dar (u. a. Hautreizungen, Atemwegserkrankungen, allergische Reaktionen). Der Arbeitsschutz der Mitarbeitenden wäre bei Eigenleistung mit überdurchschnittlich hohem Aufwand sicherzustellen.
- Fehlende Wirtschaftlichkeit
Eine wirtschaftliche Durchführung durch den städtischen Bauhof ist nicht gegeben. Dies liegt in den Investitionskosten für Ausrüstung und regelmäßige Schulungen begründet. Darüber hinaus sind immer zwei Personen und technisches Gerät (Fahrzeug, Hubsteiger etc.) gebunden. Ein Vergleich mit marktüblichen Preisen zeigt, dass die Fremdvergabe wirtschaftlicher ist, als eine Eigenlösung. Dies liegt unter anderem darin begründet, dass die nicht erledigten Aufgaben in der Straßenunterhaltung, Grünpflege etc. der Bauhofmitarbeitenden durch externe Firmen geleistet werden müssen, sodass es hier an anderer Stelle zu Mehrkosten kommen würde.
Die Einsatzzeit der entsprechenden Technik beschränkt sich meist auf wenige Wochen im Jahr, eine kontinuierliche Auslastung ist nicht gegeben. Externe Fachfirmen verfügen über routinierte Einsatzteams und erledigen die Aufgabe schnell, effektiv und haftungstechnisch eigenverantwortlich.
Aufgrund der dargestellten organisatorischen, personellen und wirtschaftlichen Gründe, ist die Eigenbekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch den städtischen Bauhof nicht zweckmäßig. Die Beauftragung spezialisierter Fachfirmen stellt die effizienteste, sicherste und wirtschaftlichste Lösung dar.
Abgleich mit der Zukunftsstrategie:
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Dieser Beschluss enthält keine strategischen Elemente. Der „Abgleich mit der Zukunftsstrategie“ kann daher übersprungen werden. |
Die nachfolgenden Zielrichtungen der Zukunftsstrategie sind eng verzahnt mit unserem Grundverständnis von Nachhaltigkeit. Wir wollen unsere Ziele so erreichen, dass auch zukünftige Generationen noch genügend Gestaltungsspielraum haben.
"Sind wir auf dem richtigen Weg?"
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+ |
„Ja, wir sind auf dem richtigen Weg.“ |
o |
„Wir treten auf der Stelle.“ |
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„Nein, wir kommen vom Weg ab.“ |
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Syke setzt auf... vielfältige Lebensqualität |
+ |
o |
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Die Lebensqualität hängt von vielen Faktoren ab, die unterschiedlich wichtig sind für jeden Menschen. Einige dieser Faktoren sind: Bildung, Kultur und Freizeitangebote, Gesundheitsvorsorge, Einkaufsmöglichkeiten und Betreuungsangebote. Auch Parks, Plätze, Grünflächen und Naherholungs- gebiete haben Einfluss auf die Lebensqualität vor Ort. |
X |
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Durch das Entfernen der Nester / Brennhaare des EPS wird die Lebensqualität der BürgerInnen in den öffentlichen Räumen gefördert und sichergestellt. |
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Syke setzt auf... vielfältige und angepasste Mobilität für alle |
+ |
o |
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In Syke gehen wir zu Fuß und nutzen verschiedene Verkehrsmittel. Je nachdem, ob wir uns für das Fahrrad, die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Auto entscheiden, beeinflussen wir den Verkehr und die Umweltbelastung in unserer Stadt. |
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Das strategische Element ist nicht betroffen. |
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Syke setzt auf... verantwortungsvolle Flächennutzung |
+ |
o |
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Im Stadtgebiet gibt es entlang der Siedlungsachse Barrien, Syke, Heiligenfelde das lebendige städtische Wohnen mit der Nähe zu Infrastruktur, Geschäften und kulturellem Leben sowie einem gesunden Gewerbe. In den umliegenden Ortschaften und Ortsteilen ist die Atmosphäre oft ruhiger und das dörfliche Leben steht im Mittelpunkt. Sowohl hier als auch entlang der Siedlungsachse ist ein bewusster Umgang mit unseren Ressourcen von Bedeutung. |
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Das strategische Element ist nicht betroffen. |
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Syke setzt auf... aktives Miteinander |
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o |
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Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft, in der Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur, Religion, Geschlecht, Alter, Fähigkeiten und Interessen zusammenkommen. Ein aktives Miteinander bedeutet auf- einander Acht zu geben, sich einzubringen, Inklusion, Chancengleichheit, Respekt und Bürgerbeteiligung. |
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Das strategische Element ist nicht betroffen. |
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Syke setzt auf... engagierten Klimaschutz |
+ |
o |
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Klimaschutz reicht von der Reduzierung des Abfalls über Energieeinsparung bis hin zum Überflutungsmanagement. Dabei stehen Maßnahmen im Fokus, die sowohl den Klimaschutz als auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels fördern. |
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Das strategische Element ist nicht betroffen. |
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Syke setzt auf... Schutz der Natur |
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o |
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Der Schutz der Natur ist entscheidend, um die biologische Vielfalt zu bewahren. Durch den Schutz von Lebensräumen schaffen wir sichere Rückzugsorte für bedrohte Arten. Ein Netzwerk von Schutzgebieten ermöglicht es Tieren und Pflanzen, sich zu verbreiten und genetische Vielfalt zu erhalten. |
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X |
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Durch die Entfernung der Nester/ des EPS ist weder von einer Verschlechterung noch von einer Verbesserung der biologischen Vielfalt auszugehen. Der EPS ist keine gesetzlich geschützte Art und die Entfernung erfolgt lediglich in den Siedlungsbereichen und nicht in der freien Landschaft. Zudem wird stets die Bekämpfungsmethode gewählt, die mit dem geringsten Eingriff für Mensch und Natur den größten und nachhaltigsten Erfolg verspricht. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
|
(wie Dokument)
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2,3 MB
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