Ratsinformationssystem

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/083-06

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales und Integration nimmt die Produkte zum Haushaltsplan 2026 zur Kenntnis und gibt diese zu Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2026 an den Rat der Stadt Syke weiter.

Reduzieren

Sachverhalt

Im Haushaltsjahr 2026 gibt es gegenüber dem Vorjahr nur geringfügige Anpassungen / Veränderungen.

 

Durch die Umstrukturierung im Bereich „Meyne Senior:innen“, werden die Busreisen immer direkt mit dem Veranstalter (Busunternehmen) abgerechnet. Der Ansatz der Buchungsstelle 31.5.10.433900 reduziert sich daher um 11.000,00 €. Dies wirkt sich auch auf die Einnahme-Buchungsstelle 31.5.10.332100 (Entgelte für Veranstaltungen) aus, auch hier wurde der Ansatz um 11.000,00 € gekürzt.

 

Durch die neue Fördermitgliedschaft im Verein IGEL e.V erhöht sich zukünftig der Ansatz der Buchungsstelle 31.5.10.431801 um 1.000,00 €.

 

Eine geringfügige Erhöhung gibt es auch im Ansatz der Buchungsstelle 31.5.10.442100 (Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit). Für die Fortführung des Projekts Digital Senio und die damit verbundenen Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige, erhöht sich der Ansatz in 2026 um 500,00 €

 

Im Bereich der FreiwilligenAgentur Syke (Buchungsstelle: 11.1.13.443110) und des Senioren- und Pflegestützpunktes (Buchungsstelle: 31.5.10.431800) wird weiterhin von einer Förderung des Landes Niedersachsen, bzw. des Landkreises Diepholz, aus-gegangen.

In Anbetracht der angespannten Haushaltssituation werden diese Ausgaben ebenfalls geringgehalten und in 2026 nicht erhöht.

 

Die übrigen Aufgaben im Fachbereich 6,  „Auszahlung Grundsicherung, Sozialhilfe u. Asylbewerberleistungsgesetz bzw. Wohngeldleistungen“ wirken sich nicht auf den Haushalt der Stadt aus (Delegation Landkreis Diepholz / Landkreishaushalt bzw. Buchung im Landeshaushalt)

 

Weitere Details zu den einzelnen Positionen des Teilhaushaltes Fachbereich 6 / Soziales können dem als Anlage beigefügten Entwurf des Haushaltsplanes entnommen werden.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergebnishaushalte 2026 bis 2029 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:

 

Ansatz 2025

Ansatz 2026

Planung 2027

Planung 2028

Planung 2029

Ordentliche Erträge

62.396.900

63.004.600

64.160.900

65.206.600

65.807.000

Ordentliche Aufwendungen

63.796.300

65.376.200

66.494.300

69.138.900

70.622.100

Ordentliches Ergebnis

-1.399.400

-2.371.600

-2.333.400

-3.932.300

-4.815.100

Außerordentliche Erträge

0

0

0

0

0

Außerordentliche Aufwendungen

15.300

15.300

0

0

0

Jahresergebnis

-1.414.700

-2.371.600

-2.333.400

-3.932.300

-4.815.100

 

Die Fehlbeträge summieren sich auf rd. 14,9 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO noch möglich.

 

Im investiven Finanzhalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

 

Ansatz 2025

Ansatz 2026

Planung 2027

Planung 2028

Planung 2029

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

59.493.400

60.212.400

61.592.400

62.917.300

63.515.800

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit .

58.189.300

59.902.900

61.192.800

63.513.600

64.751.200

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.304.100

309.500

399.600

-596.300

-1.235.400

 

Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht bis 2029 nicht erfüllt werden. Für 2026 wird der fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten.

 

Ansatz 2025

Ansatz 2026

Planung 2027

Planung 2028

Planung 2029

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.684.600

4.868.900

2.557.800

2.141.600

1.275.000

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

16.016.000

7.356.000

12.308.200

14.414.000

12.704.000

Saldo der Investitionstätigkeit

-13.331.400

-2.487.100

-9.750.400

-12.272.400

-11.429.000

 

 

 

 

 

 

= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag

-12.027.300

-2.177.600

-9.350.800

-12.868.700

-12.664.400

 

Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

Ansatz 2025

Ansatz 2026

Planung 2027

Planung 2028

Planung 2029

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

6.416.500

700.000

3.700.000

8.490.000

8.300.000

Finanzmittelveränderung

-5.610.800

-1.477.600

-5.650.800

-4.378.700

-4.364.400

 

 

 

 

 

 

Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen

 

 

 

 

 

Ansatz 2025

Ansatz 2026

Planung 2027

Planung 2028

Planung 2029

Geplante Kreditaufnahmen

8.000.000

2.000.000

5.000.000

10.000.000

10.000.000

Ordentliche Tilgung

1.429.000

1.300.000

1.300.000

1.510.000

1.700.000

 

Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht. Die Stadt Syke kommt weiterhin ihren Verpflichtungen in gesetzlichen, aber auch freiwilligen Bereichen nach.

Reduzieren

Durchführungszeitraum:

Die Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 18.12.2025 beschlossen werden. Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2026 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.

Reduzieren

Anlagen

Loading...