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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2021/079-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat beschließt über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen entsprechend der Abwägungstabelle aus den Anlagen 3 und 6.
  2. Der Rat beschließt die Unterlagen (Anlagen 1 bis 6) gemäß §3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
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Sachverhalt

Am 16.12.2020 hat der Rat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 25 (82/04) „Reit- und Fahrverein Okel e.V.“ und die dazu notwendige Änderung des FNP für den Bereich Osterholz (Geestrand) beschlossen. Der Rat der Stadt Syke hat am 03.06.2021 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß §1 Abs 8 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 25 (82/04) „Reit- und Fahrverein Okel e.V.“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Osterholz (Geestrand) im Parallelverfahren in die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zu geben.

 

Der Auslegungsbeschluss wurde am 26.11.2021 amtlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 06.12.2021 bis einschließlich 20.12.21 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im selben Zeitraum ebenfalls schriftlich dazu aufgefordert, bis einschließlich 20.12.2021 Stellung zu beziehen.

 

Sämtliche während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind in den Abwägungstabellen (Anlagen 3 und 6) dargestellt und entsprechend abgewogen sowie in die Begründungen zur Änderung des FNP sowie der Aufstellung des Bebauungsplans eingearbeitet worden.


Angemerkt und übernommen wurden beispielsweise Hinweise des Landkreises Diepholz zu einer Altlasten-Verdachtsfläche (ehemaliger Schießstand) sowie die Umsetzung der Fläche mit der Zweckbestimmung „Reitsportanlage Kompensationsfläche“ in den Textlichen Festsetzungen.

Der Mittelweserverband gab Hinweise zur Oberflächenentwässerung und Gewässerrandstreifen im Plangebiet, sowie der Nichtüberbaubarkeit des „Strengengraben“, der das Plangebiet quert. Zu weiteren wasserrechtlichen Begebenheiten hat sich zudem der Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz geäußert. Alle Hinweise wurden abgewogen und bei der Planausarbeitung berücksichtigt.

Den Hinweisen des BUND konnte in Bezug zum Erhaltungsgebot von Anpflanzungen entsprochen werden, in den Angelegenheiten zum Ortsbild musste jedoch widersprochen werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

Alle Kosten werden von den Maßnahmenträgern getragen.

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Abgleich mit der Zukunftsstrategie:

 

Dieser Beschluss enthält keine strategischen Elemente. Der „Abgleich mit der Zukunftsstrategie“ kann daher übersprungen werden.

 

Die nachfolgenden Zielrichtungen der Zukunftsstrategie sind eng verzahnt mit unserem Grundverständnis von Nachhaltigkeit. Wir wollen unsere Ziele so erreichen, dass auch zukünftige Generationen noch genügend Gestaltungsspielraum haben.

"Sind wir auf dem richtigen Weg?"

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Ja, wir sind auf dem richtigen Weg.“

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Wir treten auf der Stelle.“

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Nein, wir kommen vom Weg ab.“

 

Syke setzt auf... vielfältige Lebensqualität

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Die Lebensqualität hängt von vielen Faktoren ab, die unterschiedlich wichtig sind für jeden Menschen. Einige dieser Faktoren sind: Bildung, Kultur und Freizeitangebote, Gesundheitsvorsorge, Einkaufsmöglichkeiten und Betreuungsangebote. Auch Parks, Plätze, Grünflächen und Naherholungs- gebiete haben Einfluss auf die Lebensqualität vor Ort.

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Das Bauleitplanverfahren ermöglicht die zukunftsfähige Aufstellung und den Ausbau des Pferdesportverein Syke-Osterholz e. V (ehemals: Reit- und Fahrverein Okel u.U. e.V.).

 

Syke setzt auf... vielfältige und angepasste Mobilität für alle

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In Syke gehen wir zu Fuß und nutzen verschiedene Verkehrsmittel. Je nachdem, ob wir uns für das Fahrrad, die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Auto entscheiden, beeinflussen wir den Verkehr und die Umweltbelastung in unserer Stadt.

 

 

 

Das strategische Element ist nicht betroffen.

 

Syke setzt auf... verantwortungsvolle Flächennutzung

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Im Stadtgebiet gibt es entlang der Siedlungsachse Barrien, Syke, Heiligenfelde das lebendige städtische Wohnen mit der Nähe zu Infrastruktur, Geschäften und kulturellem Leben sowie einem gesunden Gewerbe. In den umliegenden Ortschaften und Ortsteilen ist die Atmosphäre oft ruhiger und das dörfliche Leben steht im Mittelpunkt. Sowohl hier als auch entlang der Siedlungsachse ist ein bewusster Umgang mit unseren Ressourcen von Bedeutung.

 

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Die zuvor noch für den Motorsport genutzte Fläche wird durch den Bebauungsplan für den Reitsport weiterverwendet und baurechtlich abgesichert.

 

 

Syke setzt auf... aktives Miteinander

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Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft, in der Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur, Religion, Geschlecht, Alter, Fähigkeiten und Interessen zusammenkommen. Ein aktives Miteinander bedeutet auf- einander Acht zu geben, sich einzubringen, Inklusion, Chancengleichheit, Respekt und Bürgerbeteiligung.

 

 

 

Das strategische Element ist nicht betroffen.

 

Syke setzt auf... engagierten Klimaschutz

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Klimaschutz reicht von der Reduzierung des Abfalls über Energieeinsparung bis hin zum Überflutungsmanagement. Dabei stehen Maßnahmen im Fokus, die sowohl den Klimaschutz als auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels fördern.

 

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Durch eine verhältnismäßig geringe Neuversiegelung können die freizeitorientierten Nutzungen sichergestellt werden.

 

Syke setzt auf... Schutz der Natur

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Der Schutz der Natur ist entscheidend, um die biologische Vielfalt zu bewahren. Durch den Schutz von Lebensräumen schaffen wir sichere Rückzugsorte für bedrohte Arten. Ein Netzwerk von Schutzgebieten ermöglicht es Tieren und Pflanzen, sich zu verbreiten und genetische Vielfalt zu erhalten.

 

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Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes ergeben sich Beeinträchtigungen für Tiere, Pflanzen sowie Fläche und Boden. In den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden allerdings Beschränkungen auf Einzel- und Doppelhäuser im Dorfgebiet, sowie Erhalt von Anpflanzungen und Neuanpflanzungen festgesetzt.

 

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Durchführungszeitraum:

Die förmliche Beteiligung wird nach Beschlussfassung durchgeführt.

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