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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Syke beauftragt die Verwaltung,

a) aktiv nach einem möglichen Investor für die Entwicklung des Grundstücks zu suchen,

b) ein Entwicklungskonzept des möglichen Investors vorzulegen und

c) eine Beschlussvorlage zur Veräußerung des Grundstücks an einen Investor auszuarbeiten.

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Sachverhalt

Die Stadt Syke hat im November 2015 die Hofstelle „Schnepker Straße 11“ in der Ortschaft Schnepke mit einer Größe von 6.081 qm zur Unterbringung von Personen mit besonderem Wohnbedarf erworben. Im Haupthaus wurde Wohnraum für 20 Personen, die Leistungsbezieher:innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (XII) sind, geschaffen.

 

Daneben befinden sich auf dem Grundstück Lagerhallen, Garagen und ehemalige Stallungen. Die beiden Lagerhallen im hinteren Bereich des Grundstücks sind aktuell verpachtet. Das Pachtverhältnis wird jährlich verlängert. Es bleibt abzuwarten, ob bei einer Wohnnutzung des gesamten vorderen Teils des Grundstückes die Brennholzproduktion weiterhin betrieben werden kann. Die Scheune unmittelbar vor dem Haupthaus wird als Lagerfläche durch die Stadt Syke selbst genutzt. In den ehemaligen Stallungen und Garagen ist eine Altpapiersammelstelle für die Dorfbewohner eingerichtet, außerdem gibt es Abstellflächen für Gerätschaften der Dorfjugend.

 

Die übrigen Flächen von circa 750 qm sind aktuell leerstehend. Die Gebäude haben teilweise eine sehr schlechte Bausubstanz und sind abgängig. Es wurde daher geprüft, inwieweit es möglich wäre, die vorhandenen Gebäude, ausgenommen das Wohnhaus, abreißen zu lassen um anschließend in diesen Bereichen Baugrundstücke zu generieren.

 

Bauplanungsrechtlich könnten neben dem bereits vorhandenen Wohnhaus weitere Baugrundstücke auf dem vorderen Teil des Grundstücks geschaffen werden, da dieser Bereich sich innerhalb der gültigen Innenbereichssatzung befindet. Dabei wäre die Umgestaltung des Grundstücks nicht nur eine optische Aufwertung für die Ortschaft. Auch könnte dadurch neuer Wohnraum für beispielsweise junge Familien geschaffen werden.

 

Für das Wohnhaus besteht aktuell eine Zweckbindungsfrist, da die Stadt Syke vom Landkreis Diepholz eine Förderung nach der der Richtlinie über eine kommunale Förderung zur Schaffung von Wohnungen im Landkreis Diepholz für Leistungsbezieher nach dem AsylbLG, SGB II, SGB XII erhalten hat. Diese Zweckbindungsfrist endet 08/2027. Das Wohnhaus kann ab diesem Zeitpunkt in die Planungen auf dem Grundstück einbezogen werden. Es bietet somit eine Option für eine weitere Gestaltung des Grundstückes und Erweiterung des Wohnraumangebotes. Perspektivisch könnte zudem auch der rückwärtige Bereich (in der Abbildung braun dargestellt), veräußert werden.

 

Für die Entwicklung des Grundstücks wurden in der Vergangenheit bereits Kosten für die Herstellung von Bauland ermittelt. Erste Kostenschätzungen eines Abbruchunternehmens haben ergeben, dass für den Abriss der Nebengebäude im vorderen Grunstücksbereich Kosten in Höhe von ca. 136.500 € anfallen werden. Abrissarbeiten im hinteren Teil des Grundstücks (in der Abbildung braun dargestellt) wurden zunächst nicht berücksichtigt.

 

Des Weiteren müssen die Erschließungsanlagen hergestellt werden. Neben den Versorgungs- und Entwässerungseinrichtungen ist auch eine öffentliche Straße herzustellen. Für die Erschließung der Grundstücke wurden folgende Kosten ermittelt:

 

Kosten für die Erschließung:

Erschließungsstraße

ca. 105.000 €

Schmutzwasser- Erschließung

ca. 36.750 €

Regenwasser-Erschließung

ca. 38.850 €

 

 

Gesamtkosten Erschließung:

ca. 180.600 €

 

Nicht berücksichtigt wurden in diesen Kosten die Herstellung einer Straßenbeleuchtungsanlage, ein Gutachten zur Oberflächenentwässerung des Gebietes, einschließlich möglichem erforderlichem wasserrechtlichen Antrag, sowie die Untersuchung des Baugrunds und der Oberflächenbefestigung hinsichtlich möglicher Schadstoffe und Belastungen (LAGA) sowie der Versickerungsfähigkeit des Bodens.

 

Insgesamt müsste die Stadt Syke, sofern sie selbst die Baugrundstücke veräußert, mindestens finanzielle Mittel in Höhe von 317.100 € (zzgl. weiterer ggfls. anfallender Kosten für Gutachten, Straßenbeleuchtung, etc.) für die Herrichtung des Baulands investieren. Aktuell liegt der Bodenrichtwert (BRW) in diesem Gebiet bei 110 €/qm. Bei der Veräußerung von ca. 2.500 m² Bauland könnten Einnahmen in Höhe von 275.000 € erzielt werden.

 

Es wird empfohlen, zunächst einen Teil des Grundstücks an einen Investor zu veräußern. Durch den Investor soll ein Entwicklungskonzept, in das auch das bestehende Wohnhaus sowie der rückwärtige Bereich (Oberflächenentwsserung, Brennholzproduktion, gemeinschaftliche Gartennutzung o.ä.) eingebunden werden sollte, vorgelegt werden, welches sich an der nachfolgenden Grundstücksaufteilung orientiert.

 

Bei der Veräußerung an einen Investor soll vertraglich vereinbart werden, dass dieser die entsprechende Erschließungsstraße, sowie die erforderlichen Erschließungsanlagen auf eigene Kosten herstellt. Die Erschließungsstraße und die Erschließungsanlagen würden im Rahmen eines abzuschließenden Erschließungsvertrages nach Herstellung unentgeltlich ins Eigentum der Stadt Syke übergehen. Auch soll das Entwicklungskonzept des Investors beinhalten, dass die jeweiligen Grundstücke maximal mit einem Doppelhaus bebaut werden, um den dörflichen Charakter zu erhalten.

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Finanzielle Auswirkungen:

Bei der Veräußerung der Flächen an einen Investor erzielt die Stadt Syke Einnahmen bei der Buchungsstelle 11.1.10/0014.682100, die das Jahresergebnis im Rahmen des Ergebnishaushaltes beeinflussen werden. Der Verkauf führt zu einer Veränderung im Grundvermögen, die die Bilanzsumme reduziert. Die unentgeltliche Übertragung der Erschließungsstraße und der Erschließungsanlagen würde in den Folgejahren zu einer Erhöhung der Bilanzsumme führen.

 

Als Kaufpreis soll zunächst der zum Verhandlungszeitpunkt mit dem Investor geltende Bodenrichtwert für das Grundstück angenommen werden.

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Abgleich mit der Zukunftsstrategie:

 

Nur ankreuzen, wenn zutreffend: Dieser Beschluss enthält keine strategischen Elemente. Der „Abgleich mit der Zukunftsstrategie“ kann daher übersprungen werden.

Die nachfolgenden Zielrichtungen der Zukunftsstrategie sind eng verzahnt mit unserem Grundverständnis von Nachhaltigkeit. Wir wollen unsere Ziele so erreichen, dass auch zukünftige Generationen noch genügend Gestaltungsspielraum haben.

"Sind wir auf dem richtigen Weg?"

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„Ja, wir sind auf dem richtigen Weg.“

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„Wir treten auf der Stelle.“

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„Nein, wir kommen vom Weg ab.“

 

 

 

Syke setzt auf... verantwortungsvolle Flächennutzung

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Im Stadtgebiet gibt es entlang der Siedlungsachse Barrien, Syke, Heiligenfelde das lebendige städtische Wohnen mit der Nähe zu Infrastruktur, Geschäften und kulturellem Leben sowie einem gesunden Gewerbe. In den umliegenden Ortschaften und Ortsteilen ist die Atmosphäre oft ruhiger und das dörfliche Leben steht im Mittelpunkt. Sowohl hier als auch entlang der Siedlungsachse ist ein bewusster Umgang mit unseren Ressourcen von Bedeutung.

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Bei dem im Eigentum der Stadt Syke stehenden Grundstück handelt es sich um Flächen, die bereits versiegelt sind und nicht vollständig genutzt werden. Durch die Herstellung von Bauland werden hier durch den Abriss von Gebäudeteilen aber auch von Pflasterflächen, Flächen entsiegelt und durch den Neubau von Wohnhäuser mit Gärten weniger Flächen versiegelt. Auch wird durch die Herstellung von Bauland Wohnraum geschaffen.

 

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Durchführungszeitraum:

Die Verwaltung wird unmittelbar nach dem Ratsbeschluss mit der aktiven Suche nach potenziellen Investoren für das Grundstück „Schnepker Straße 11“ beginnen.

Sobald ein Investor gefunden wurde, werden dem Ortsrat das Entwicklungskonzept und dem Rat der Stadt Syke das Entwicklungskonzept sowie der Abschluss eines Kaufvertrages zur Beschlussfassung vorgelegt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.08.2025 - Ortsrat der Ortschaft Gödestorf - ordnungsgemäße Anhörung erfolgt

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17.09.2025 - Ausschuss für Umwelt und Bauen - ungeändert beschlossen

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01.10.2025 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen