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Beschlussvorlage - 2025/009-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen / Spenden gem. § 111 Abs. 8 NKomVG für das Jahr 2025 durch den Rat der Stadt Syke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Frau R. Bavendiek, Tel: 164-128
- Aktenzeichen:
- 20 24 13/2025
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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01.10.2025
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Sachverhalt
Im Zuge eines Übergabevertrages für die in der Anlage aufgeführten Grundstücke haben sich Grundstücksübertragungen an die Stadt Syke ergeben.
Gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG werden dem Rat der Stadt Syke die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen entsprechend der Wertgrenzenrichtlinie des Rates (BV 2009/150) zur Entscheidung vorgelegt.
Alle aufgeführten Grundstücke werden als Kompensationsflächen genutzt und sind lt. § 3.2 des Übergabevertrages für die Dauer von 27 Jahren von der Stadt Syke zu pflegen (Pflege Grünflächen, Entwicklungspflege sowie Anwachspflege für Ersatzpflanzungen).
Hierfür zahlt der Überlasser (Kreissparkasse Diepholz) eine Ablösesumme i.H. von 60.779,45 €. Dieser Betrag ist im 1. Nachtragshaushaltplan 2025 bei der Buchungsstelle 55.4.01/0006.681800 veranschlagt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nach der Aufnahme in die Anlagenbuchhaltung fließen die ermittelten Beträge auf der Aktivseite beim Infrastrukturvermögen und auf der Passivseite bei der Nettoposition der Bilanz 2025 ein. Die übertragenen Grundstücke erhöhen das Vermögen der Stadt Syke um insgesamt 12.193,92 €.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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184,6 kB
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