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Beschlussvorlage - 2025/009-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen / Spenden gem. § 111 Abs. 8 NKomVG für das Jahr 2025 durch den Rat der Stadt Syke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Frau R. Bavendiek, Tel: 164-128
- Aktenzeichen:
- 20 24 13/2025
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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01.10.2025
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Sachverhalt
Gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG werden dem Rat nachfolgend aufgeführte Spenden entsprechend der Wertgrenzenrichtlinie des Rates (BV 2009/150) zur Entscheidung vorgelegt:
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Nr. 1 |
Erwartete Geldspende im Rahmen einer Sponsoringvereinbarung der Fa. Avacon Netz GmbH in Höhe von
Die Avacon Netz GmbH unterstützt die Veranstaltung „Dorfmarkt in der City 2025“.
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1.500,00 € |
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Nr. 2 |
Geldspende im Rahmen einer Sponsoringvereinbarung der Firma Reinhard Solartechnik GmbH in Höhe von
Die Fa. Reinhard Solartechnik GmbH unterstützt die Veranstaltung „Solarparty“ am 30.08.2025 in der Aula der Grundschule Heiligenfelde.
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100,00 € |
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Nr. 3
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Erwartete Geldspende im Rahmen einer Sponsoringvereinbarung der Firma Nordkreis Solar vertreten durch Oliver Kunstmann undJulien Schultes in Höhe von
Die Fa. Nordkreis Solar unterstützt die Veranstaltung „Solarparty“ am 30.08.2025 in der Aula der Grundschule Heiligenfelde.
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100,00 € |
Finanzielle Auswirkungen:
Der Spendenbetrag von 1.700,00 € wird entsprechend der vorgegebenen Zwecke durch die Stadt Syke verwendet.
Mit dem Einwerben von Spenden und anderen Zuwendungen werden unter anderem im Bereich der Stadtverwaltung sowie in städtischen Einrichtungen zusätzliche Maßnahmen finanziert, für die im Haushalt keine oder nicht ausreichende Mittel vorgesehen sind.
