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Beschlussvorlage - 2025/065
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.25 (3/76) "SO Wiesenstraße" - 1. Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Bau, Planung und Umwelt
- Verfasser/in 1:
- Frau T. Heinrich, Tel: 164-412
- Aktenzeichen:
- 51.1.01 6126 03 76
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Bauen
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Vorberatung
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17.09.2025
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Syke
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Anhörung
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22.09.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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01.10.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Syke beschließt:
- Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 (3/76) „SO Wiesenstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß §13a Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
- Die Bekanntgabe gemäß §2 (1) BauGB und die formelle Beteiligung gem. §3 (2) und §4 (2) BauGB durchzuführen.
Sachverhalt
Die Änderung des Bebauungsplanes dient dem Ziel, die derzeit ungenutzte Bäckerei mit einer Größe von rund 75 m² (siehe rote Umrandung in der Anlage "Lageplan") einer anderen Form des Einzelhandels zuzuführen. Dieser Bereich soll zukünftig als Bekleidungsgeschäft genutzt werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 25 (3/76) „SO Wiesenstraße“ (siehe Anlage) setzt mit der textlichen Festsetzung Nr. 1.1 die Art der Baulichen Nutzung folgendermaßen fest:
„Innerhalb des Teilbaugebietes SO-EZH 1 ist die Errichtung eines Elektronikfachmarktes mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1510 m² zulässig. Innerhalb des Teilbaugebietes SO-EZH 2 ist die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1040m² zulässig. Innerhalb des Teilbaugebietes SO-EZH 3 ist die Errichtung eines Getränkemarktes mit einer Verkaufsfläche bis zu 420m² zulässig.“
Da die leerstehende Bäckerei sich in dem Bereich des SO-EZH 2 befindet, ist die Nutzung als Bekleidungsgeschäft nicht zulässig.
Darüber hinaus ist diese Festsetzung einschränkend und lässt eine Anpassung an zukünftige Bedürfnisse im Einzelhandel nicht zu. Dies kann zu Leerstand führen, wie es mit der oben genannten Bäckereifläche geschehen ist. Daher soll hier eine grundsätzliche Anpassung erfolgen.
Die 1. Änderung soll weiterhin für das gesamte Gebiet „Einzelhandel“ festsetzen. Die derzeitigen Nutzungen mit dem Elektronikfachmarkt, dem Lebensmittelmarkt und dem Getränkemarkt sollen weiterhin gesichert werden. Dies wird in dem noch abzuschließenden Durchführungsvertrag festgelegt.
Ausnahmen von den genehmigten und festgesetzten Nutzungen, auch temporärer Art, werden vom Landkreis Diepholz künftig nicht mehr zugelassen. Für eine Änderung des Durchführungsvertrags bedarf es zukünftig nur noch eines Beschlusses des Stadtrates und keine Durchführung eines Bauleitplanverfahrens. Dadurch kann schneller und einfacher auf mögliche Änderungsbedarfe im Einzelhandel reagiert werden. Grundsätzlich müssen die Nutzungen mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt Syke im Einklang stehen.
Der städtebauliche Vertrag und auch der Durchführungsvertrag werden ausgearbeitet, insofern der Stadtrat den Beschluss zur Überarbeitung des hier in Rede stehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gefasst hat.
Abgleich mit der Zukunftsstrategie:
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Nur ankreuzen, wenn zutreffend: Dieser Beschluss enthält keine strategischen Elemente. Der „Abgleich mit der Zukunftsstrategie“ kann daher übersprungen werden. |
Die nachfolgenden Zielrichtungen der Zukunftsstrategie sind eng verzahnt mit unserem Grundverständnis von Nachhaltigkeit. Wir wollen unsere Ziele so erreichen, dass auch zukünftige Generationen noch genügend Gestaltungsspielraum haben.
"Sind wir auf dem richtigen Weg?"
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„Ja, wir sind auf dem richtigen Weg.“ |
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„Wir treten auf der Stelle.“ |
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„Nein, wir kommen vom Weg ab.“ |
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Syke setzt auf... vielfältige Lebensqualität |
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o |
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Die Lebensqualität hängt von vielen Faktoren ab, die unterschiedlich wichtig sind für jeden Menschen. Einige dieser Faktoren sind: Bildung, Kultur und Freizeitangebote, Gesundheitsvorsorge, Einkaufsmöglichkeiten und Betreuungsangebote. Auch Parks, Plätze, Grünflächen und Naherholungs- gebiete haben Einfluss auf die Lebensqualität vor Ort. |
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Ein zukunftsfähiger Einzelhandel bereichert die Lebensqualität der Menschen vor Ort. |
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Syke setzt auf... vielfältige und angepasste Mobilität für alle |
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In Syke gehen wir zu Fuß und nutzen verschiedene Verkehrsmittel. Je nachdem, ob wir uns für das Fahrrad, die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Auto entscheiden, beeinflussen wir den Verkehr und die Umwelt-belastung in unserer Stadt. |
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Die Änderung hat keine Auswirkungen auf die Mobilität. |
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Syke setzt auf... verantwortungsvolle Flächennutzung |
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Im Stadtgebiet gibt es entlang der Siedlungsachse Barrien, Syke, Heiligenfelde das lebendige städtische Wohnen mit der Nähe zu Infrastruktur, Geschäften und kulturellem Leben sowie einem gesunden Gewerbe. In den umliegenden Ortschaften und Ortsteilen ist die Atmosphäre oft ruhiger und das dörfliche Leben steht im Mittelpunkt. Sowohl hier als auch entlang der Siedlungsachse ist ein bewusster Umgang mit unseren Ressourcen von Bedeutung. |
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Die Änderung hat keine Auswirkungen auf die Flächennutzung. |
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Syke setzt auf... aktives Miteinander |
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Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft, in der Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur, Religion, Geschlecht, Alter, Fähigkeiten und Interessen zusammenkommen. Ein aktives Miteinander bedeutet auf- einander Acht zu geben, sich einzubringen, Inklusion, Chancengleichheit, Respekt und Bürgerbeteiligung. |
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Die Änderung hat keine Auswirkungen auf das Miteinander. |
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Syke setzt auf... engagierten Klimaschutz |
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Klimaschutz reicht von der Reduzierung des Abfalls über Energieeinsparung bis hin zum Überflutungsmanagement. Dabei stehen Maßnahmen im Fokus, die sowohl den Klimaschutz als auch die An-passung an die Folgen des Klimawandels fördern. |
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Die Änderung hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. |
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Syke setzt auf... Schutz der Natur |
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Der Schutz der Natur ist entscheidend, um die biologische Vielfalt zu bewahren. Durch den Schutz von Lebensräumen schaffen wir sichere Rückzugsorte für bedrohte Arten. Ein Netzwerk von Schutzgebieten ermöglicht es Tieren und Pflanzen, sich zu verbreiten und genetische Vielfalt zu erhalten. |
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Die Änderung hat keine Auswirkungen auf den Schutz der Natur. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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559,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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480,4 kB
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