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Beschlussvorlage - 2025/064
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Sitzverlustes des Ortsratsmitgliedes Frau Wera Seedorff gemäß § 91 i.V.m. § 52 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zum 01.08.2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stabstelle Steuerung
- Verfasser/in 1:
- Frau S. Born, Tel: 164-105
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Steimke
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Entscheidung
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14.08.2025
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Beschlussvorschlag
Der Ortsrat der Ortschaft Steimke stellt gemäß § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG i.V.m. § 52 Abs. 2 NKomVG fest, dass das Ortsratsmitglied Wera Seedorff mit Schreiben vom 27.07.2025 mitgeteilt hat, dass sie gemäß § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG i.V.m. § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG mit Wirkung zum 01.08.2025 ihr Ortsratsmandat niederlegt und dadurch ihren Sitz im Ortsrat Steimke verliert.
Sachverhalt
Ortsratsmitglied Wera Seedorff hat mit Schreiben vom 27.07.2025 gegenüber dem Ortsbürgermeister Herr Gabriel Magnucki erklärt, dass sie ihr politisches Mandat gemäß § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG i.V.m. § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG zum 01.08.2025 niederlegt.
Der Verzicht ist gemäß § 94 Abs. 4 Satz 1 NKomVG i.V.m. § 52 Abs. 2 NKomVG zu Beginn der nächsten Sitzung des Ortsrates festzustellen.
Entsprechend der Ergebnisse der Kommunalwahl vom 12. September 2021 rückt der oder die Nächste auf der Nachrückerliste Listenwahl „Wählergemeinschaft Steimke (WGSt)“ stehende Bewerber/in als Ortsratsmitglied nach.
Auf der Nachrückerliste Listenwahl sind keine weiteren Nachrücker mehr enthalten. Der Sitz der WGSt bleibt somit bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt und der Ortsrat Steimke besteht nur noch aus drei Mitgliedern.
