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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/064

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsrat der Ortschaft Steimke stellt gemäß § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG i.V.m. § 52 Abs. 2 NKomVG fest, dass das Ortsratsmitglied Wera Seedorff mit Schreiben vom 27.07.2025 mitgeteilt hat, dass sie gemäß § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG i.V.m. § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG mit Wirkung zum 01.08.2025 ihr Ortsratsmandat niederlegt und dadurch ihren Sitz im Ortsrat Steimke verliert.

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Sachverhalt

Ortsratsmitglied Wera Seedorff hat mit Schreiben vom 27.07.2025 gegenüber dem Ortsbürgermeister Herr Gabriel Magnucki erklärt, dass sie ihr politisches Mandat gemäß § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG i.V.m. § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG zum 01.08.2025 niederlegt.

 

Der Verzicht ist gemäß § 94 Abs. 4 Satz 1 NKomVG i.V.m. § 52 Abs. 2 NKomVG zu Beginn der nächsten Sitzung des Ortsrates festzustellen.

 

Entsprechend der Ergebnisse der Kommunalwahl vom 12. September 2021 rückt der oder die Nächste auf der Nachrückerliste Listenwahl „Wählergemeinschaft Steimke (WGSt)“ stehende Bewerber/in als Ortsratsmitglied nach.

 

Auf der Nachrückerliste Listenwahl sind keine weiteren Nachrücker mehr enthalten. Der Sitz der WGSt bleibt somit bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt und der Ortsrat Steimke besteht nur noch aus drei Mitgliedern.

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Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Reduzierung der Mitglieder im Ortsrat werden bis zum Ablauf der Wahlperiode Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigung eingespart.

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Durchführungszeitraum:

Frau Seedorff verliert nach Beschlussfassung gemäß § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG i.V.m. § 52 Abs. 2 NKomVG rückwirkend zum 01.08.2025 ihren Sitz im Ortsrat Steimke.

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Beschlüsse

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14.08.2025 - Ortsrat der Ortschaft Steimke - ungeändert beschlossen