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Beschlussvorlage - 2025/059
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung der Direktwahl der Hauptverwaltungsbeamtin/ des Hauptverwaltungsbeamten - Bestimmung Wahltag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Ordnung
- Verfasser/in 1:
- Frau L. Ulbrich, Tel: 164-303
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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02.07.2025
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Sachverhalt
Die Niedersächsische Landesregierung hat am 27.05.2025 über den Wahltag für die kommunalen allgemeinen Neuwahlen 2026 beschlossen und damit festgelegt, dass die allgemeinen Neuwahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen einheitlich am 13.09.2026 stattfinden.
Der Wahltag der allgemeinen Direktwahlen der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten muss nach § 45 b Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) von der Vertretung durch Beschluss festgelegt werden.
Nach § 80 Abs. 1 S. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beträgt die Amtszeit für die kommende Wahlperiode acht Jahre. In der vergangenen Wahlperiode war die Amtszeit auf 5 Jahre festgelegt.
Die reguläre 5-Jährige Amtszeit von der Bürgermeisterin der Stadt Syke, Frau Suse Laue, endet am 31.10.2026.
Nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG muss die Wahl innerhalb von sechs Monaten vor dem Ablauf der bisherigen Amtszeit der Amtsinhaberin stattfinden oder nach § 80 Abs. 2 Nr. 2 innerhalb von sechs Monaten vor dem Beginn des Ruhestandes der bisherigen Amtsinhaberin nach § 83 Satz 6 NKomVG.
Da der allgemeine Kommunalwahltag innerhalb der von § 80 Abs. 2 NKomVG normierten Frist liegt, kann dieser als Tag für die Direktwahl bestimmt werden.
Im Falle einer Wiederwahl der Amtsinhaberin gilt das Beamtenverhältnis gem. § 7 Abs. 2 S. 3 NBG als nicht unterbrochen.
Es wird vorgeschlagen, die Direktwahl der Hauptverwaltungsbeamtin bzw. des Hauptverwaltungsbeamten am 13.09.2026 durchzuführen und sich dem allgemeinen Kommunalwahltag anzuschließen. Eine eventuell notwendig werdende Stichwahl findet gem. § 45 b Abs. 3 NKWG am 27.09.2026 statt.
